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   BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90   

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BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 613a; BetrAVG § 7 Abs. 2; KO §§ 1, 106
    Betriebliche Altersversorgung: Eintritt des Betriebserwerbers in Anwartschaften bei Übernahme der Leitungsmacht vor Konkurseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 160
  • NJW 1992, 708
  • ZIP 1992, 49
  • ZIP 1992, 49
  • MDR 1992, 386
  • NZA 1992, 217
  • BB 1991, 2380
  • BB 1992, 1718
  • DB 1992, 96
  • JR 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Die Betriebsübertragung habe erst im Konkursverfahren stattgefunden, so daß die vom Senat entwickelten Grundsätze der Haftungsbeschränkung einträten (BAG Urteil vom 17 Januar 1980 -- BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP, aaO; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Es kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988 - BAGE 60, 118, 123 = AP, aaO, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP, aaO; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der vom Senat im Urteil vom 4. Juli 1989 (BAGE 62, 224 = AP, aaO) aufgestellte Rechtssatz, der Erwerber könne sich entschließen, einen Betrieb erst nach Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu erwerben, steht nicht entgegen.

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB) kommt es bei der Feststellung des Zeitpunktes, zu dem ein Betrieb übergeht, entscheidend darauf an, ob für den Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise die Möglichkeit besteht, die bisherigen arbeitsorganisatorischen eigenständigen Leistungszwecke weiter zu verfolgen, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen.
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    c) In seinem Urteil vom 28. April 1987 (BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung) hat der Senat die Auffassung vertreten, für die Frage, ob eine Veräußerung im Konkurs stattfinde, sei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (zu III der Gründe); der vorläufige Konkursverwalter müsse vielfach schon vor Konkurseröffnung Eilmaßnahmen treffen, die dazu dienten, spätere Verwertungshandlungen vorzubereiten.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Maßgeblich für die insolvenzrechtliche Einschränkung der Erwerberhaftung nach § 613a BGB ist deshalb allein der Zeitpunkt der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens (Senat 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160; 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 96; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Dabei kommt es, worüber der Streit der Parteien in der Sache geht, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend darauf an, ob der Betrieb der Gemeinschuldnerin auf die K. GmbH (neu) schon vor Konkurseröffnung am 15. Mai 1987 oder erst nach dieser übergegangen ist, wobei maßgeblich auf die Möglichkeit des Erwerbers zur Ausübung der Leitungsmacht abzustellen ist (BAGE 32, 326 ff [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79]; 62, 224 ff; BAG ZIP 1992, 49 ff; BAG ZIP 1992, 1013 ff).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 DB 1992, 96).

    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

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   OVG Hamburg, 12.03.1991 - Bs IV 85/91   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Todesfall; Sozialhilfe; Alltagskleidung; Trauerkleidung; Notwendiger Lebensunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 708 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 83
 
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