Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.01.1992

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   BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90   

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BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90 (https://dejure.org/1991,1940)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90 (https://dejure.org/1991,1940)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 (https://dejure.org/1991,1940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz - Mehrere Beschwerden anhängig - Kosten - Auslagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 117
  • NJW 1992, 816
  • NVwZ 1992, 464 (Ls.)
  • DVBl 1992, 360
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Dies gelte auch, wenn eine Verfassungsbeschwerde dadurch gegenstandslos geworden sei, daß das Bundesverfassungsgericht bei einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz, von dem alle Bürger oder Teile der Bevölkerung betroffen seien, repräsentative Beschwerden für eine Entscheidung ausgewählt habe und die streitige Rechtsfrage in dem noch anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren daher entschieden sei (BVerfGE 66, 152 (154) [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]).

    a) Nach diesen Grundsätzen kann an der Auffassung, die dem Beschluß vom 8. Februar 1984 (BVerfGE 66, 152 [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]) zugrunde liegt, nicht uneingeschränkt festgehalten werden.

    Die Auffassung, daß im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Auslagenerstattung die Ausnahme sein müsse und auch für erfolgreiche Verfassungsbeschwerden der Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen gelte (BVerfGE 66, 152 (154) [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]), trifft danach nicht mehr zu.

    Bei einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz, von dem alle Bürger oder jedenfalls eine größere Zahl von ihnen betroffen sind, muß das Bundesverfassungsgericht allerdings - anders als bei Verfassungsbeschwerden gegen eine Entscheidung mit wenigen Betroffenen - eine Reihe von repräsentativen Beschwerden auswählen, um die zur Prüfung gestellten Rechtsfragen schnell entscheiden zu können (BVerfGE 66, 152 (154) [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]; vgl. auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerfGE 54, 39 (40 ff.) [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).

    Die daraus gezogene Folgerung, daß dies die Versagung der Auslagenerstattung für die nicht ausgewählten Verfassungsbeschwerden rechtfertige (BVerfGE 66, 152 (154) [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]), ist aber nicht uneingeschränkt gerechtfertigt.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die im Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (BGBl. 1990 II S. 889) enthaltene Regelung, daß "Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949)" nicht mehr rückgängig gemacht werden und die Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt (vgl. dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991, BVerfGE 84, 90).

    Die Erstattung eines Teils der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer sei trotz der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden billig, weil die Entscheidung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die künftige Ausgleichsregelung zu Klarstellungen geführt habe, an denen die Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse gehabt hätten und die sich zum Teil für sie günstig auswirken könnten (vgl. im einzelnen BVerfGE 84, 90 (132)).

    Ob sie die Betroffenheit hinreichend belegt hat, ist eine Frage der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 90 (116)).

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch aus den im Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 (117 ff.)) dargelegten Erwägungen unbegründet.

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 23. April 1991 den Beschwerdeführern ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zugebilligt (vgl. BVerfGE 84, 90 (132)).

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Bei einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz, von dem alle Bürger oder jedenfalls eine größere Zahl von ihnen betroffen sind, muß das Bundesverfassungsgericht allerdings - anders als bei Verfassungsbeschwerden gegen eine Entscheidung mit wenigen Betroffenen - eine Reihe von repräsentativen Beschwerden auswählen, um die zur Prüfung gestellten Rechtsfragen schnell entscheiden zu können (BVerfGE 66, 152 (154) [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 382/83]; vgl. auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerfGE 54, 39 (40 ff.) [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Die gleichen Grundsätze liegen auch der Auslagenentscheidung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 zur "Warteschleifen"-Regelung des Einigungsvertrages (BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]) zugrunde, in dem den Beschwerdeführern, obwohl ihre Verfassungsbeschwerde ebenfalls zurückgewiesen worden war, die Erstattung eines Drittels ihrer notwendigen Auslagen zugebilligt worden ist.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Weder die Beschwerdeführerin, die nicht zu den Adressaten des § 31 Abs. 1 BVerfGG gehört, noch das Bundesverfassungsgericht sind durch die frühere Entscheidung gebunden (BVerfGE 4, 31 (38f.) [BVerfG 11.08.1954 - 2 BvK 2/54]; 77, 84 (104) [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Weder die Beschwerdeführerin, die nicht zu den Adressaten des § 31 Abs. 1 BVerfGG gehört, noch das Bundesverfassungsgericht sind durch die frühere Entscheidung gebunden (BVerfGE 4, 31 (38f.) [BVerfG 11.08.1954 - 2 BvK 2/54]; 77, 84 (104) [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
    Weder die Beschwerdeführerin, die nicht zu den Adressaten des § 31 Abs. 1 BVerfGG gehört, noch das Bundesverfassungsgericht sind durch die frühere Entscheidung gebunden (BVerfGE 4, 31 (38f.) [BVerfG 11.08.1954 - 2 BvK 2/54]; 77, 84 (104) [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Dies trifft nicht zu (s. o. unter A. VI.), würde im Übrigen eine Auseinandersetzung in der Sache aber auch nicht entbehrlich machen, da das BVerfG der Bindungswirkung seiner Entscheidungen selbst nicht unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90 - Rn. 16 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Zum anderen ist der Verfassungsgerichtshof nicht an seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsansicht gebunden(vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 -, BVerfGE 85, 117 = juris, Rn. 16).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Es erscheint ausgeschlossen, dass für den durch die Verständigungsregeln vom Gesetzgeber unangetastet gelassenen § 337 StPO anderes hätte gelten sollen, ohne dass hierauf ausdrücklich hingewiesen worden wäre, zumal es auch an einer die Gesetzeskraft nach § 31 Abs. 2 BVerfGG auslösenden Formulierung einer solchen verfassungskonformen Auslegung im Rahmen der Entscheidungsformel fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90, BVerfGE 85, 117, 121; Bethge aaO, 46. Erg.
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 370/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Dies trifft nicht zu (s. o. unter A. VI.), würde im Übrigen eine Auseinandersetzung in der Sache aber auch nicht entbehrlich machen, da das BVerfG der Bindungswirkung seiner Entscheidungen selbst nicht unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90 - Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Diesen Beschlüssen kommt keine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zu (vgl. BVerfGE 85, 117 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

    Diese Entscheidung hat - jedenfalls hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärung und den damit verbundenen Vorgaben (vgl. BVerfGE 85, 117 ) - Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).

    Legt ein Betroffener jedoch Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ein, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, so sind ihm in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Es besteht dann ein öffentliches Interesse daran, dass die Allgemeinheit nicht mit Kosten für Verfassungsbeschwerden belastet wird, die sich letztlich als unnötig erweisen (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Zwar wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz mit einem zahlenmäßig begrenzten Adressatenkreis (anders insofern BVerfGE 85, 117).

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Dieser Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2010 kommt allerdings keine Gesetzeskraft gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 iVm § 13 Nr. 8a BVerfGG zu, da das BVerfG in Nr. 2 der Entscheidungsformel (BVerfGE 126, 369, 370 - in Juris vor RdNr 1) lediglich die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, nicht aber die angegriffene Norm für mit dem GG vereinbar erklärt hat (vgl BVerfGE 85, 117, 121; s dazu auch Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl 2005, § 31 RdNr 77) .
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 1592/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

    Diese Entscheidung hat - jedenfalls hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärung und den damit verbundenen Vorgaben (vgl. BVerfGE 85, 117 ) - Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).

    Legt ein Betroffener jedoch Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ein, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, so sind ihm in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Es besteht dann ein öffentliches Interesse daran, dass die Allgemeinheit nicht mit Kosten für Verfassungsbeschwerden belastet wird, die sich letztlich als unnötig erweisen (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Zwar wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz mit einem zahlenmäßig begrenzten Adressatenkreis (anders insofern BVerfGE 85, 117).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung

    aa) Gesetzeskraft nach § 30 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG kommt den Beschlüssen vom 14. Juli 2010 nicht zu, weil die Vereinbarkeit von § 3 Abs. 4 Satz 2 TPrG mit der Verfassung von Berlin nicht im Tenor dieser Beschlüsse ausgesprochen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 -, BVerfGE 85, 117 = juris Rn. 14).

    Auch ist der Verfassungsgerichtshof nach § 30 Abs. 1 VerfGHG nicht an seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsansicht gebunden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991, a. a. O., juris Rn. 16 m. w. N.).

    Soweit die Bindungswirkung dagegen nicht greift, steht der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in den Gründen einer zurückweisenden Verfassungsbeschwerde (etwa eines anderen Beschwerdeführers) die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Vorschrift bejaht hat, einer erneuten sachlichen Prüfung nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 -, BVerfGE 85, 117 = juris Rn. 13 ff.).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen

    Dem steht weder die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen nach § 14 Abs. 1 SächsVerfGHG entgegen, die nicht für den Verfassungsgerichtshof selbst besteht (vgl. zu § 31 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991, BVerfGE 85, 117 [121]; Heusch in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 31 Rn. 66), noch vermochten es - wie die Staatsregierung meint - die Verfassungsorgane und Gerichte, indem sie die vormalige Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs pflichtgemäß befolgten, diese zu einer Art Verfassungsgewohnheitsrecht zu erheben.
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 1621/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 1626/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 1707/15

    Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 6/11

    Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 40/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 41/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 261/91

    Entscheidung über die notwendigen Auslagen nach Erledigterklärung der

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 39/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2257/15

    Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 1141/09

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung einer

  • VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 22/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse gegen das Landesgericht Gera

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 49/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12

    Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1494/16

    Unzulässigkeit weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Strafnorm über die

  • VerfGH Thüringen, 09.05.2019 - VerfGH 20 U 22/18
  • BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen BKA-Gesetz

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2506/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1807/16

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1624/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2710/95

    Fehlen der Annahmevoraussetzungen nach Klärung der Verfassungsmäßigkeit der

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 21/02

    Zurückweisung eines Antrags auf Anlagenerstattung für ein durch

  • VerfGH Thüringen, 11.04.2018 - VerfGH 20/17

    Auslagenentscheidung zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Landgemeinde Vogtei

  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01

    Auslagenerstattung; Pilotverfahren

  • VerfGH Thüringen, 11.04.2018 - VerfGH 3/17

    Auslagenentscheidung zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Weimar

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4396
BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89 (https://dejure.org/1992,4396)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 1 BvR 957/89 (https://dejure.org/1992,4396)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 (https://dejure.org/1992,4396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verbot der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mangels Nachweises praktischer Erfahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Fachanwaltsbezeichnung - Fehlende Spezialkenntnisse - Irreführende Werbung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 816
  • NZA 1992, 327
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 39, 210 [237]; 78, 205 [211]).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 39, 210 [237]; 78, 205 [211]).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89
    Aus dieser läßt sich das Verbot der gezielten Werbung um Praxis und das Verbot der irreführenden Werbung herleiten (BVerfGE 76, 196 [205]).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Fachanwaltschaft mithin ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen, dass beim rechtsuchenden Publikum durch die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse erweckt wird (vgl. hierzu BVerfG, AnwBl. 2014, 1052, 1053; NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; NJW 1992, 493).
  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Das Erfordernis einer Mindestanzahl bearbeiteter Fälle ist dabei geeignet und erforderlich, um sicherzustellen, dass bei den Fachanwälten tatsächlich besondere Fachkompetenz vorhanden ist (BVerfG, aaO; siehe auch BVerfG, NJW 1992, 816 und NJW 2007, 1945).

    Die Unterscheidung nach dem Umfang der nachgewiesenen Kenntnisse und der praktischen Erfahrung ist sachgerecht (so bereits BVerfG, NJW 1992, 816).

  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; NJW 2007, 1945).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 142/07

    Fachgerichtliche Versagung der Fachanwaltsbezeichnung - keine Verletzung von Art

    Der Schutz dieser Erwartung vermag die Versagung der Fachanwaltsbezeichnung bei einem Bewerber zu rechtfertigen, der nur wenige Gerichtsverfahren geführt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816).

    Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die bloße Tatsache, dass für bestimmte Gruppen von Anwälten der Nachweis praktischer Erfahrungen auf einem Fachgebiet leichter zu erbringen ist als für andere, nicht zu einer Verringerung der Anforderungen an die Qualifikation der Bewerber aus den benachteiligten Gruppen führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 1992, a.a.O.).

  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 11/16

    Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Medizinrecht; Erwerb

    Die Bezeichnung Fachanwalt erweckt insoweit bei den Rechtsuchenden die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege schützenswerte Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse beziehungsweise einer entsprechenden besonderen Qualifikation (vgl. BVerfG, NJW 1992, 816; 2005, 3558; 2007, 1945; AnwBl. 2014, 1052 Rn. 19).
  • BGH, 18.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/15

    Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung "Fachbeistand für

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; 2007, 1945; 2015, 394 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8).
  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19

    Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen

    Die Bezeichnung Fachanwalt erweckt insoweit bei den Rechtsuchenden die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege schützenswerte Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse beziehungsweise einer entsprechenden besonderen Qualifikation (vgl. BVerfG, NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; AnwBl. 2014, 1052 Rn. 19; Senat, Urteil vom 20. März 2017 aaO).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; vgl. BVerfG, NJW 1992, 493).
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80]; 71, 183 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82]; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht

  • AGH Bayern, 12.12.1995 - BayAGH I - 8/95

    Gestattung der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung; Untätigkeitsklage

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