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   BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91   

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https://dejure.org/1991,1532
BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91 (https://dejure.org/1991,1532)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91 (https://dejure.org/1991,1532)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1991 - BReg. 2 Z 133/91 (https://dejure.org/1991,1532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu Wahrung und Schutz eines Bauwerks als gutes Wohnhaus durch die Wohnungseigentümer; Nutzung einer Wohnung als sogenannte Einweisungswohnung; Nutzung einer Wohnung lediglich zu Wohnzwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht)

    Nachbar Ausländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1004; WEG § 15 Abs. 1, 3 § 43 Abs. 2
    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des Bauwerks als gutes Wohnhaus zu wahren und zu schützen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 917
  • MDR 1992, 373
  • NVwZ 1992, 604 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 104
  • BayObLGZ 1991, 409
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 4 TG 3185/89

    Wohnheim für Aussiedler in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Dieser Standard ist aber sachbezogen und nicht personenbezogen zu verstehen; er gibt keinen Anspruch auf die Wahrung einer bestimmten sozialen Zusammensetzung seines Wohnumfelds (vgl. AG Gronau WuM 1991, 161; VGH Kassel NJW 1990, 1131 f.).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es folglich unerheblich, ob der mit der Landeshauptstadt München abgeschlossene Vertrag deshalb nicht als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch den Mieter in der Weitervermietung oder in der Unterbringung von Asylberechtigten und nicht im Wohnen liegt (BGHZ 94, 11/14 ff.; BGH NJW 1981, 1377; BayObLG WuM 1985, 51; vgl. ferner BVerfG MDR 1991, 864).
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es folglich unerheblich, ob der mit der Landeshauptstadt München abgeschlossene Vertrag deshalb nicht als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch den Mieter in der Weitervermietung oder in der Unterbringung von Asylberechtigten und nicht im Wohnen liegt (BGHZ 94, 11/14 ff.; BGH NJW 1981, 1377; BayObLG WuM 1985, 51; vgl. ferner BVerfG MDR 1991, 864).
  • BayObLG, 11.12.1984 - REMiet 10/83
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es folglich unerheblich, ob der mit der Landeshauptstadt München abgeschlossene Vertrag deshalb nicht als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch den Mieter in der Weitervermietung oder in der Unterbringung von Asylberechtigten und nicht im Wohnen liegt (BGHZ 94, 11/14 ff.; BGH NJW 1981, 1377; BayObLG WuM 1985, 51; vgl. ferner BVerfG MDR 1991, 864).
  • AG Gronau, 13.12.1990 - 4 C 430/90

    Mietminderung bei Unterbringung von Asylbewerbern und Übersiedlern auf dem

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Dieser Standard ist aber sachbezogen und nicht personenbezogen zu verstehen; er gibt keinen Anspruch auf die Wahrung einer bestimmten sozialen Zusammensetzung seines Wohnumfelds (vgl. AG Gronau WuM 1991, 161; VGH Kassel NJW 1990, 1131 f.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es folglich unerheblich, ob der mit der Landeshauptstadt München abgeschlossene Vertrag deshalb nicht als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch den Mieter in der Weitervermietung oder in der Unterbringung von Asylberechtigten und nicht im Wohnen liegt (BGHZ 94, 11/14 ff.; BGH NJW 1981, 1377; BayObLG WuM 1985, 51; vgl. ferner BVerfG MDR 1991, 864).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Dies hat der Senat wiederholt entschieden (BayObLGZ 1990, 173/175).
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur in engen Grenzen, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfbar (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO, BayObLGZ 1971, 147/154 und BayObLG WE 1989, 60).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entschieden worden ist das für das Überlassen einer Eigentumswohnung zum Dauerbewohnen durch eine asylberechtigte Familie (BayObLG NJW 1992, 917 f.; KG NJW 1992, 3045) und für die Überlassung einer Eigentumswohnung als Unterkunft für einen laufend wechselnden Kreis von Aus- und Übersiedlern (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046; BayObLG NJW 1994, 1662).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98

    Zustimmung des Verwalters zur Vermietung von Wohnungseigentum; Ablehnung der

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  • BGH, 22.01.1993 - V ZR 164/90

    Kaufpreisraten als Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines

    In beiden Fällen kann der Senat die unterlassene Auslegung selbst vornehmen, weil tatsächliche Feststellungen hierzu nicht mehr erforderlich sind (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; 109, 19, 22; Senatsurt. v. 27. September 1991, V ZR 191/90, WuM 1992, 153, 155).
  • LG Braunschweig, 08.12.2015 - 6 S 409/15

    Wohnungseigentum: Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel

    33 So ist es anerkannt, dass beispielsweise eine Überlassung einer Eigentumswohnung an Aus- und Übersiedler für eine Übergangszeit sowie die wechselnde Belegung mit Aussiedlern sich im Rahmen eines solchen Wohnzwecks halten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. November 1991 - BReg 2 Z 133/91 - sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. August 1992- 8 W 219/92-, beides zitiert nach juris ).

    Ihr Vertrauensschutz bezieht sich nicht darauf, ob ein möglicher Käufer einer Wohnung sich deswegen gegen einen Erwerb oder ein potentieller Feriengast sich deswegen gegen eine Anmietung entscheidet, weil die derzeitige - der Teilungserklärung entsprechende - Nutzung einiger Räumlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Vorstellungen der Kläger entsprechen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. November 1991 - a. a. O., Rn. 26, juris).

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 141/03

    Schadensersatzpflicht bei Zustimmungsverweigerung zur Vermietung -

    Der Wohnzweck umfasst jedenfalls auch das Vermieten auf Dauer (BayObLG ZMR 2003, 693; NJW 1992, 917 f.).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Das auf eine gewisse Zeit angelegte Bewohnen durch eine Familie bringt noch keine andere oder intensivere Nutzung mit sich als die normale Vermietung (vgl. auch BayObLGZ 1991, 409 ).

    Es gibt regelmäßig keinen Anspruch auf die Wahrung einer bestimmten sozialen Zusammensetzung eines Wohnumfeldes (vgl. BayObLGZ 1991, 409 ).

  • AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15

    Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige

    d) Etwas anderes lässt sich zur Überzeugung des Gerichts auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1991, 409) ableiten, da darin das Bayerische Oberste Landesgericht ausgesprochen hat, dass die Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, wonach die Eigentümer einer Wohnanlage verpflichtet sind, die Eigenart des Bauwerks als gutes Wohnhaus zu wahren und zu schützen, es nicht schlechthin ausschließt, eine Wohnung in dieser Anlage zum dauernden Bewohnen durch eine von der Verwaltungsbehörde eingewiesene asylberechtigte Familie zu überlassen.
  • AG Traunstein, 18.09.2015 - 319 C 1083/15

    Wohnungseigentümer, Abwehranspruch, Eigentümerbeschluss, Unterlassungsanspruch,

    Abzustellen ist darauf, ob im Einzelfall Beeinträchtigungen vorliegen oder aufgrund bestimmter Tatsachen für die Zukunft zu befürchten sind, die mehr stören als bei einer normalen Vermietung (so schon BayObLG, Beschluss vom 28.11.1991, NVwZ 1992, 604 - beck-online).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03

    Umfang und Zweckbestimmung bei als Wohnungen bezeichneten Rechten

    Der Wohnzweck umfasst jedenfalls auch das Vermieten zum Wohnen auf Dauer (vgl. BayObLG NJW 1992, 917 f.; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 15 WEG Rn. 13).
  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 29/04

    Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum

  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 7/94

    Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern

  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

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