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   KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91   

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https://dejure.org/1992,5489
KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91 (https://dejure.org/1992,5489)
KG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 W 5827/91 (https://dejure.org/1992,5489)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 W 5827/91 (https://dejure.org/1992,5489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückgabe einer Sache an das Vormundschaftsgericht ; "Aufhebung" einer als Betreuungssache fortzuführenden Gebrechlichkeitspflegschaft als Gegenstand des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Übergangsrechtliche Rückgabe einer Betreuungssache an Vormundschaftsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 984
  • FamRZ 1992, 706 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 198
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter nämlich ausnahmsweise befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; FamRZ 2005, 1564; BayObLGZ 93, 10; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 30. A., § 45 Rz. 4; § 47 Rz. 2 a.E.).
  • OLG Jena, 04.04.2017 - 6 W 104/17

    Richterablehnung: Entscheidung durch den abgelehnten Richter bei

    Hierzu zählt neben der Ablehnung eines ganzen Gerichts oder Spruchkörpers als solchen (BGH NJW 1974, 55; NJW-RR 2012, 61), der Ablehnung eines Richters nur wegen seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten Gericht oder Spruchkörper (BGH a.a.O.), der Ablehnung durch eine Nichtpartei (BVerfG NJW-RR 2010, 1150) vor allem das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (BGH NJW 1992, 984; NJW-RR 2005, 1226; BayObLG NJW-RR 1993, 1278; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 418; KG MDR 1992, 997).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter ausnahmsweise dann befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmißbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; BayObLGZ 93, 10; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 45 Rn. 3 und 6 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 19.03.2009 - 5 U 90/08

    Tätigwerden eines abgelehnten Richters i.S.d. § 47 Zivilprozessordnung (ZPO) in

    Die Kammer durfte insoweit in alter Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheiden (Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 45 Rn. 4; BGH NJW 1992, 984; BGH NJW-RR 2005, 1226).
  • OLG Brandenburg, 25.10.1999 - 9 WF 117/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anspruch auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 40/92

    Laufende Betreuungssache bei Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes

    Die entgegenstehende Entscheidung des Kammergerichts (NJW 1992, 984) zwingt nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof.
  • OLG Schleswig, 03.09.2020 - 15 WF 148/20

    Rechtsschutz gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppung

    Das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BGH, NJW 1992, 984; NJW-RR 2005, 1226).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92

    Entscheidung über ein vorher eingelegtes Rechtsmittel nach dem Inkrafttreten des

    Allerdings kann die Entscheidung des Amtsgerichts nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, weil sonst der Schutz der Betroffenen durch die Betreuung entfiele; insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (NJW 1992, 984).
  • OLG München, 15.05.1992 - 5 W 2575/91

    Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung bei betreuter Partei

    Inwieweit im vorliegenden Fall infolge der Gesetzesänderung durch das Betreuungsgesetz der Aufgabenkreis der Betreuerin neu umgrenzt (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ) oder gar ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet (§ 1903 BGB ) werden muß, ist dem Vormundschaftsgericht vorzubehalten (KG NJW 1992, 984 ff).
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