Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,346
BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90 (https://dejure.org/1991,346)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1991 - 8 C 61.90 (https://dejure.org/1991,346)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1991 - 8 C 61.90 (https://dejure.org/1991,346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht Abgabenrecht - Herstellungskosten Abwasserbeseitigungsanlage - Erschließungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf den Erschließungsunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 7
  • NJW 1992, 1642
  • NVwZ 1992, 674 (Ls.)
  • ZMR 1992, 121
  • VBlBW 1992, 174
  • DVBl 1992, 372
  • ZfBR 1992, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Denn die Abwicklung öffentlich-rechtlicher Erschließungsverträge bestimmt sich nach Landesrecht (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ).

    Bei der Prüfung dessen ist in erster Linie die Erkenntnis zentral, daß kostenabwälzende Verträge "die ihnen vorgegebene Ordnung modifizieren" (Urteil vom 14. April 1978, a.a.O.), indem sie dem Vertragspartner (oder evtl. auch Dritten) Kosten zuzuschieben suchen, die ohne den Vertrag ein anderer - und damit nach Maßgabe des einschlägigen Fachrechts evtl. (auch) die öffentliche Hand - tragen müßte.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Daraus folgt nicht nur, "daß Abgabengläubiger und Abgabenschuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen" dürfen, "sofern nicht das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet" (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ), sondern daraus folgt darüber hinaus, daß (abgabenrechtliche) Dispositionsermächtigungen tendenziell eher einschränkend als ausweitend auszulegen sind.

    Im Hinblick auf ihre Schutzfunktion muß sie als gesetzliches Verbot der Vereinbarung einer weitergehenden Kostenabwälzung mit der Folge verstanden werden, daß unzulässige Verträge, weil verbotsverletzend, kraft Bundesrechts jedenfalls in der Reichweite des Verbotsverstoßes nichtig sind (vgl. zur Verbotsqualität der abgabenrechtlichen Dispositionsschranken im allgemeinen das Urteil vom 27. Januar 1982, a.a.O. S. 363 m. weit. Nachw.).

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81

    Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Das alles zwingt nach der Überzeugung des erkennenden Senats zu der Folgerung, daß die Zulässigkeit des Abschlusses eines Erschließungsvertrags den Gemeinden nicht die Handhabe bieten soll, Erschließungsunternehmern mehr an Kosten zu überbürden, als die Gemeinden selbst nach den abgabenrechtlichen Vorschriften abwälzen könnten, wenn sie die Erschließung vornähmen und in der Konsequenz dessen von der unmittelbar abgabenrechtlichen Alternative der Kostenentlastung Gebrauch machten (im gleichen Sinne BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 177/81 - LM § 123 BBauG Nr. 5 Bl. 1183 ).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Zutreffend prüft das angefochtene Urteil hinsichtlich der mit der Revision allein geltend gemachten Kosten der Herstellung eines Schmutzwasserkanals die Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, d.h. eines Anspruchs auf Rückgewähr von "Leistungen, die ohne rechtlichen Grund bewirkt worden sind" (Urteil vom 19. Dezember 1956 - BVerwG V C 118.55 - BVerwGE 4, 215 ).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 1.84

    Rechtliche Ausgestaltung der Verteilung der Erschließungskosten in einem

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Das angefochtene Urteil enthält keine hinreichenden Feststellungen zur Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Erschließungsvertrags (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 1.84 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 20 S. 19 ) aufgrund der seinerzeit geltenden Abwasserabgabensatzung Kosten der Herstellung eines Schmutzwasserkanals auf die Abgabenpflichtigen abwälzen durfte.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Erstattungsansprüche sind nämlich gleichsam umgekehrte Leistungsansprüche, die - deshalb - die Rechtsqualität des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs teilen (vgl. etwa Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
    Auf diese Korrespondenz geht zurück, daß zahlreiche Erschließungsverträge in der Phase der Ausführung scheitern, daß begonnene Erschließungsmaßnahmen (namentlich infolge Konkurses des Erschließungsunternehmers) steckenbleiben, daß sich die Gemeinden in einem solchen Fall unerwartet eigenen Erschließungspflichten ausgesetzt sehen (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 6 S. 12 ), die sie ohne den mißglückten Erschließungsvertrag keinesfalls auf sich genommen hätten, und daß all das auch in seiner Auswirkung auf die an der Erschließung interessierten Grundstückseigentümer in hohem Maße mißlich zu sein pflegt.
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Sie teilen daher die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Eine Vertragsgestaltung, die gegen diese Schutzfunktion des Abgabenrechts verstoße, führe zur (teilweisen) Nichtigkeit des Erschließungsvertrages (Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Insoweit ist dem Gesetz eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die gesetzliche Aufgabenzuweisung die Anlastung der mit der Wahrnehmung der Aufgaben zusammenhängenden Kosten einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ), nicht zu entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht