Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.04.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88   

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BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf fünf Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlustvortrag - Beschränkung auf fünf Jahre

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Regelung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten des § 10d Satz 4 EStG 1976 verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 168
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Insoweit hat der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht nur Bedeutung für den Steuerpflichtigen, für den staatliches Verhalten weitestgehend meßbar und vorhersehbar ist, sondern auch für die Verwaltung, die einer umfassenden rechtlichen Kontrolle unterstellt ist und deshalb alsbaldig rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen benötigt, um nicht handlungsunfähig zu werden (vgl. BVerfGE 60, 253 [269 f.]).

    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Diese anhand des Rechtsstaatsprinzips entwickelte Abwägung ist auch im Rahmen der Willkürprüfung unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG heranzuziehen (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit müßte der Forderung nach Gerechtigkeit im Einzelfall allenfalls dann weichen, wenn ihm angesichts der Besonderheiten des vom Gesetzgeber geregelten Sachverhalts jede Tauglichkeit abzusprechen wäre (vgl. BVerfGE 15, 313 [319 f.]).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Demgegenüber ist das Nettoprinzip Ausdruck der materiellen Richtigkeit eines Steueranspruchs, welcher an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß (vgl. etwa BVerfGE 81, 228 [236 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 -, juris, Rn. 4 ff.) sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz der Besteuerung nach dem Nettoprinzip einseitig zugunsten des Nettoprinzips zu lösen.
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22. Juli 1991, 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998  2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.; Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestehen ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Dabei gilt der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    So führt der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 VIII R 11/18, BFHE 271, 399, BStBl II 2021, 562 unter Rz. 47 f. aus, dass anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423, Rz 7) nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden könne, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten drohe.
  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998  2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.; Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestanden ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für

    Anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423, Rz 7) kann nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten droht.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Wenn das BVerfG vor diesem Hintergrund § 10d EStG im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips sieht, so beschränkt sich das abschnittsübergreifende Nettoprinzip auch hier auf die durchschnittliche mehrjährige Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 2. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423).

    Die Vererblichkeit des Verlustvortrags ergibt sich auch nicht aus dem Zweck der Vorschrift, die darauf abzielt, die Besteuerung periodenübergreifend an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen auszurichten und einer mehrjährigen Durchschnittsbesteuerung anzunähern (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72: "im begrenzten Rahmen eine Durchschnittsbesteuerung für mehrere Jahre" herbeizuführen; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423; Knobbe-Keuk, a.a.O., 9. Aufl., 8 III 1; von Groll in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 10d EStG Rdnr. B 195 ff.; Orth in Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10d EStG Anm. 119 ff., Borggreve in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 10d EStG Rz. 40 f.).

    Das sog. Totalitätsprinzip (BFH-Beschluss in BFHE 203, 496, BStBl II 2004, 414, unter 3.b), vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 81/97 (BFHE 185, 393, BStBl II 1998, 485) liegt weder dem EStG zu Grunde (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423), noch bildet es seine Leitidee.

    Das BVerfG hat einen sieben Jahre umfassenden Verlustverrechnungszeitraum ausdrücklich als relativ langen Zeitraum bezeichnet und als offensichtlich ausreichend angesehen (a.a.O., HFR 1992, 423 f.); dies ist auch dem BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88, 99) zu entnehmen.

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Dem ist der erkennende Senat zwar in mehreren summarischen Verfahren nach § 69 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen der die Veranlagungszeiträume übergreifenden Wirkung des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gefolgt (vgl. Beschluss in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552; Beschlüsse vom 6. März 2003 XI B 7/02, BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516, und XI B 76/02, BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523; vgl. zum abschnittsübergreifenden Nettoprinzip auch BVerfG-Beschluss vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423; zustimmend Werner, Der Steuerberater 2001, 379; krit. Hergarten, DStR 2001, 1876; Holdorf, BB 2001, 2085; Hallerbach, FR 2001, 780).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    aa) Das BVerfG hat sogar eine generelle zeitliche Beschränkung des Verlustvortrags auf fünf Jahre gebilligt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 168).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • FG Münster, 27.09.2005 - 12 K 6263/03

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Vorlage an das

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 EStG verfassungsgemäß; ges. Feststellung

  • FG Sachsen, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Vereinbarkeit der Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 Einkommenssteuergesetz

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05

    Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen

  • BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

  • VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13

    Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06

    Mindestbesteuerung in der für den VZ 2004 geltenden Ausgestaltung ist i. d. R. -

  • FG Niedersachsen, 25.02.2003 - 8 K 275/99

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Seeschiffes; Voraussetzungen

  • FG Düsseldorf, 12.03.2012 - 6 K 2199/09

    Verlustabzug bei Liquidation im Insolvenzverfahren

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

  • FG Münster, 16.03.2015 - 14 K 2005/13

    Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen, Zusammenballung

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • BFH, 05.04.1995 - I R 81/94

    Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA

  • FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09

    Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung),

  • FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20

    Personengesellschaften - Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes eines

  • FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13

    Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im

  • FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19

    Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG

  • FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03

    Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • FG Hamburg, 02.11.2011 - 1 K 208/10

    Gewerbesteuer: Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß - Verhältnis

  • FG Köln, 29.09.2003 - 5 K 4216/02

    Persönliche und sachliche Unbilligkeit

  • VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03

    Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung,

  • FG München, 31.07.2008 - 8 V 1588/08

    Beschränkung des Verlustausgleichs gem. § 10a GewStG bei Zusammentreffen mit § 7

  • FG Köln, 09.10.2002 - 10 K 3225/99

    Keine Anrechnung von Arbeitgebersozialversicherungsbeiträgen bei der

  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 303/97

    Verlustrücktrag und Kürzung von Ausschüttungen im Außensteuergesetz (AStG) bei

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.1996 - 14 K 606/91

    Anspruch auf Billigkeitserlass von Einkommensteuer; Auflösung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92

    Verfahrensrechtliche Konsequenzen der Umwandlung der Gebäudeversicherung in

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 318/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 10d Abs. 2 S.1 Einkomenssteuergesetz (EStG);

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1368/03

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des vertikalen Verlustausgleichs;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,913
BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten Verurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 168
  • NStZ 1991, 445
  • StV 1991, 449
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91
    Zur Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität, wie etwa der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels, können die Strafverfolgungsorgane, wenn sie ihrem Auftrag der rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen, ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz gewahrt werden muß (vgl. BVerfGE 57, 250 [284]).

    Der in aller Schärfe gehandhabte Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist - auch im Blick auf das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" - regelmäßig ausreichend, um die besonderen Gefahren der beweisrechtlichen Lage aufzufangen; ein Beweisverbot, das den Willen und die Fähigkeit der Gerichte in Zweifel zöge, den genannten Grundsätzen der Beweiswürdigung den zutreffenden Stellenwert einzuräumen, ist von Verfassungs wegen regelmäßig nicht geboten (vgl. BVerfGE 57, 250 [292 f.]).

    Der Beschwerdeführer hätte, auch soweit es das eigentliche Tatgeschehen betrifft, durch entsprechende Anträge auf eine ergänzende Befragung der verdeckten Ermittler durch die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten dringen können (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]).

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91
    Da die Verurteilung des Beschwerdeführers nicht auf "anonymen Quellen" beruht, begegnet die Verfahrensweise auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. November 1989 (vgl. StV 1990, S. 481) keinen rechtsstaatlichen Bedenken.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 57, 250; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245; BVerfGK 4, 72).

    Ein Beweisverbot, das den Willen und die Fähigkeit der Gerichte in Zweifel zöge, den genannten Grundsätzen der Beweiswürdigung den zutreffenden Stellenwert einzuräumen, ist von Verfassungs wegen hingegen regelmäßig nicht geboten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ).

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. z. B. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192 f.]; 89, 1 [14 f.] und 95, 96 [127 f.]; stRspr), ebenso wie für die aus dem Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren abzuleitenden Anforderungen an die Zulässigkeit mittelbarer Beweisführung als Grundlage für eine strafgerichtliche Verurteilung (grundlegend BVerfGE 57, 250 [273 ff.]; vgl. ferner Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1988 - 2 BvR 301/88 - vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 - = NJW 1992, S. 168 = StV 1991, S. 449 f.; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 - = NJW 1996, S. 448 f. = StV 1995, S. 561 f.; vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - = NJW 1997, S. 999 f. = StV 1997, S. 1 ff. und - für Zivilverfahren - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1994 - 1 BvR 1485/93 - = NJW 1994, S. 2347 f.).

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Zum anderen war bereits vor Einführung des § 110 a StPO durch das OrgKG vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Polizei unter bestimmten, hier nicht näher zu erörternden Voraussetzungen "verdeckte Ermittler" einsetzen darf und die Ergebnisse der Tätigkeit solcher Personen auch insoweit verwertbar sind, als es sich um selbstbelastende Äußerungen von Tatverdächtigen handelt (vgl. BVerfG NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Der Zeuge vom Hörensagen ist - als eine Form des "mittelbaren Beweises" - ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den §§ 244 Abs. 2, 261 StPO zu beurteilen ist (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991, 2 BvR 196/91).

    Dessen Angaben genügen regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Strafgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 und 9. März 1988, 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88; vgl. auch BVerfGE 57, 250 [291 f.]).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Sie war bereits zuvor in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724; NJW 1985, 1767; NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NStZ 1997, S. 94; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NStZ 1991, S. 445 f.; aus der Rechtsprechung des EGMR insbesondere EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen u.a. v. Niederlande; StV 1999, S. 127 - Teixeira de Castro v. Portugal; NJW 2003, S. 2297 f. - N.F.B. v. Deutschland).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Die Angaben des Gewährsmannes reichen grundsätzlich nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte gestützt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [292]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168 ).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2000 - 11 M 1239/00

    Zulässigkeit der Verweigerung der Abgabe der ladungsfähigen Anschrift einer von

  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

  • VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

  • VG Darmstadt, 14.11.1994 - 5 E 1538/94

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 13a ZB 14.30173

    Asylrecht Afghanistan; teilweise Zulassung; soziale Gruppe; Extremgefahr für

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

  • VG Köln, 22.03.2006 - 6 K 1676/04

    Zulassung zur erneuten zweiten Wiederholungsprüfung i.R.d. Ärztlichen Vorprüfung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96

    Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des

  • VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02

    Rechtswegseröffnung im Streitfall um die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung einer

  • VG Braunschweig, 27.01.2000 - 6 A 177/99

    Asylfolgeverfahren; inländ. Abschiebungshindernis; Reiseunfähigkeit;

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