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   BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89   

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BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89 (https://dejure.org/1991,805)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89 (https://dejure.org/1991,805)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 (https://dejure.org/1991,805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über die Mindestverbüßungszeit hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindestverbüßung - Freiheitsstrafe - Lebenslang - Verurteilter - Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2344
  • MDR 1992, 64
  • NStZ 1992, 405
  • StV 1992, 25
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, kommt dem verfahrensrechtlichen Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung in einem solchen Fall die Bedeutung eines Verfassungsgebots zu (vgl. BVerfGE 58, 208 >222 f.<; 70, 297 >308 ff.<).

    Der Strafvollstreckungsrichter muß für die Prognoseentscheidung zunächst eine hinreichende Tatsachengrundlage schaffen, die alle maßgeblichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erfaßt (vgl. BVerfGE 70, 297 >309<).

    Auf dieser Grundlage hat er nach sachverständiger Beratung (§ 454 Abs. 1 Satz 5 StPO ) eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 >223<; 70, 297 >310<).

    Bei der Prognose hat der Richter die Art der drohenden Straftaten und das Maß ihrer Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, wobei er insbesondere auch die möglichen Wirkungen von Weisungen sowie der Betreuung durch einen Bewährungshelfer außerhalb des Vollzuges (§ 57 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §§ 56 c, 56 d StGB ) zu berücksichtigen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 >314<).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
    Der Beschwerdeführer macht mit seiner Verfassungsbeschwerde geltend, die Beschlüsse verletzten sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG , weil sie die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 45, 187 >245<) entwickelten Maßstäbe für die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht beachteten.

    Mit § 57 a StGB hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprochen, dem rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, seine Freiheit zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 >245<; 64, 261 >272<; Regierungsentwurf eines 17. StrÄndG, BT-Drucks. 8/3218 S. 5).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, kommt dem verfahrensrechtlichen Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung in einem solchen Fall die Bedeutung eines Verfassungsgebots zu (vgl. BVerfGE 58, 208 >222 f.<; 70, 297 >308 ff.<).

    Auf dieser Grundlage hat er nach sachverständiger Beratung (§ 454 Abs. 1 Satz 5 StPO ) eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 >223<; 70, 297 >310<).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
    Mit § 57 a StGB hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprochen, dem rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, seine Freiheit zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 >245<; 64, 261 >272<; Regierungsentwurf eines 17. StrÄndG, BT-Drucks. 8/3218 S. 5).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
    Diese Grundwerte der Verfassung gebieten nicht nur bei der dem Strafvollstreckungsrichter nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB übertragenen Schuldabwägung (vgl. dazu BVerfGE 72, 105 >115 ff.<), sondern auch bei der nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 StGB erforderlichen prognostischen Bewertung eine besonders sorgfältige und eingehende richterliche Prüfung aller relevanten Umstände.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, StV 1992, S. 25 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Je länger der Freiheitsentzug andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 70, 297; für die Sicherungsverwahrung BVerfGE 109, 133 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 -, NJW 1994, S. 510; für die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).

    Auf der einen Seite hat der grundsätzliche Freiheitsanspruch des Verurteilten wegen der regelmäßig zurückgelegten langen Haftzeit großes Gewicht (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).

    Bei Straftaten, die wie der Mord (§ 211 StGB) mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, kommt dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit naturgemäß eine besonders hohe Bedeutung für die Frage zu, ob es verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ff.; Stree, in: Schönke/Schröder, StGBKomm., 27. Aufl. 2006, § 57 a Rn. 12 und § 57 Rn. 15; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 57 a Rn. 19).

    Daher kommt hier wegen der Art der im Versagensfall zu befürchtenden Taten eine bedingte Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.; vgl. auch Lackner/Kühl, StGBKomm., 25. Aufl. 2004, § 57 a Rn. 11).

    Es ist verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf den Umstand, dass die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe als die schuldangemessene Strafe ausgesprochen worden ist, nicht zu beanstanden, wenn die in diesen Fällen verbleibenden Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten gehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).

    Vor allem wenn die bisherige Dauer der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe die Mindestverbüßungszeit übersteigt und die besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung nicht mehr gebietet, gewinnt der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner Persönlichkeit zunehmendes Gewicht auch für die Anforderungen, die an die für eine positive Prognoseentscheidung notwendige Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, StV 1992, S. 25 f.).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Dem entsprechend verneint das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit prognosegestützter Maßregeln auch nicht grundsätzlich, sofern die Prognose auf hinreichender Sachverhaltsaufklärung beruht und sich auf ein sorgfältig substantiiertes Prognosegutachten stützt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 -, NJW 1994, S. 510; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Das Vollstreckungsgericht hat sich daher auch von Verfassungs wegen um eine möglichst breite Tatsachenbasis für seine Prognoseentscheidung zu bemühen und alle prognoserelevanten Umstände besonders sorgfältig zu klären (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; vgl. auch BVerfGE 109, 133 ).

    So ist denkbar, dass ein - unter Umständen enges - Netz von Auflagen und Weisungen und die Betreuung durch einen Bewährungshelfer im Rahmen der bedingten Entlassung das von der Vollzugsanstalt zu verantwortende Prognosedefizit in einer Weise zu kompensieren verspricht, die dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit gerecht wird und das schwer einschätzbare Risiko einer Rückfalltat effektiv begrenzt (zur Pflicht zur Berücksichtigung der möglichen Wirkung von Weisungen und Bewährungshelfer nach langjähriger Bewährung in Vollzugslockerungen vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).

  • BVerfG, 24.02.2023 - 2 BvR 117/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung

    Dabei hat er auch die mögliche Wirkung von Weisungen sowie der Betreuung durch einen Bewährungshelfer zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).

    Ungeachtet der im Bereich der Sicherungsverwahrung geltenden Regelung des § 67d Abs. 3 StGB hat das Bundesverfassungsgericht es bislang nicht beanstandet, wenn Zweifel an einer günstigen Prognose im Rahmen der Strafaussetzungsentscheidung nach § 57a StGB zulasten des Gefangenen gewertet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 942/11 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Ob Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über eine geeignete Ausbildung und hinreichende Erfahrung verfügen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NStZ 1992, S. 405 ; vgl. auch BVerfGE 109, 133 ), ist eine Frage der Bewertung der Umstände des Einzelfalls.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Auch ist zu sehen, dass in Fällen von außergewöhnlich langer Vollzugsdauer und erheblicher Überschreitung der Mindestverbüßungszeit wegen besonderer Schuldschwere das Recht des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und sein verfassungsrechtlich verbürgter Freiheitsanspruch deutlich an Bedeutung gewinnen (BVerfG StV 1992, 25 f.).

    Zwar kann die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der Menschenwürde des Verurteilten wegen des fortbestehenden Sicherungsbedürfnisses der Allgemeinheit vor schwersten Straftaten nicht dazu führen, dass ein wegen Mordes Verurteilter entlassen wird, wenn unklar oder zweifelhaft ist, ob die in der Tat zutage getretene Gefährlichkeit noch fortbesteht (BVerfG StV 1992, 25 ff.), jedoch muss die gewonnene Prognose sorgfältig gegen das Recht des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde abgewogen werden, so dass bei geringem Rückfallrisiko dieses Recht entscheidende Bedeutung erlangen kann.

  • BVerfG, 13.03.2023 - 2 BvR 829/21

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem

    Dem Strafvollstreckungsrichter ist die Aufgabe übertragen, hier in besonders verantwortungsvoller Weise einerseits dem berechtigten Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, andererseits darauf zu achten, dass die dem Einzelnen von Verfassungs wegen zukommende Chance, seine Freiheit wiederzugewinnen, realisierbar bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, juris, Rn. 22 m.w.N. - zur Ablehnung der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 4 Ws 124/05

    Prognosegutachten in Unterbringungssachen durch Psychologen - Berücksichtigung

    " bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein

  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11

    Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur

  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

  • BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kriminalprognose im Rahmen der

  • LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 120/06

    Versagung der vorzeitigen Haftentlassung wegen ungünstiger Prognose verletzt

  • OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21

    Subsidiarität des Aufhebungsverfahrens nach § 454a Abs. 2 StPO gegenüber

  • VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen;

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 350/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 347/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines

  • KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05

    Reststrafenaussetzung: Legalprognose für wegen Drogenhandels verurteilten

  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 355/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines

  • VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949

    Ausweisung eines russischen Staatsangehörigen; Überwiegen der öffentlichen

  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758

    Zwingende Ausweisung wegen Haftstrafe von mehr als drei Jahren aufgrund einer

  • VG Augsburg, 27.10.2009 - Au 1 K 09.947

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung -

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 ZB 08.907

    Ausländerrecht; (kein) Verfahrensmangel (Ablehnung Beweisantrag); (keine)

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