Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.06.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,82
BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Scheidungsfolgesache - Gemeinsames Sorgerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei Scheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 52
  • NJW 1992, 2411
  • FamRZ 1992, 781
  • Rpfleger 1992, 452
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Richten sich seine Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, muß es die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, wenn sie die zur Prüfung gestellte Norm in einer Weise ergänzen, daß sie nur zusammen mit ihr die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 80, 96 (100 f.) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]; 83, 11 (116) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).

    Bei diesen handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das den Rechtsanwälten nicht nur die Deckung ihrer Kosten, sondern auch die Bestreitung ihres Lebensunterhalts ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 80, 103 (108 f.) [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]) und bei dessen Regelung der Gesetzgeber Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten hat (vgl. BVerfGE 83, 1 (13 f.) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Bei diesen handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das den Rechtsanwälten nicht nur die Deckung ihrer Kosten, sondern auch die Bestreitung ihres Lebensunterhalts ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 80, 103 (108 f.) [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]) und bei dessen Regelung der Gesetzgeber Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten hat (vgl. BVerfGE 83, 1 (13 f.) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Die Vorschrift des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB, nach der die elterliche Sorge stets einem Elternteil allein zu übertragen war, hat das Bundesverfassungsgericht für mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt (BVerfGE 61, 358).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden (tatsächlichen und rechtlichen) Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 76, 100 (104) [BVerfG 23.06.1987 - 2 BvL 5/83]).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Richten sich seine Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, muß es die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, wenn sie die zur Prüfung gestellte Norm in einer Weise ergänzen, daß sie nur zusammen mit ihr die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 80, 96 (100 f.) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]; 83, 11 (116) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn dessen rechtliche oder tatsächliche Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 81, 40 (49)).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (vgl. BVerfGE 80, 54 (59) m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91   

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https://dejure.org/1992,3343
BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; Kündigungsgrund

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Verwertungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Anforderungen - Eigenbedarf - Veräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2411
  • ZMR 1992, 429
  • WM 1992, 1418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).

    Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 79, 80, 85, sowie neuestens BVerfG, NJW 1992, 1379 ).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    aa) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs formell wirksam ist, den Einfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 -, NJW 1992, S. 2411 ).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 5 U 73/05

    Kündigung eines Mietvertrages: Verwertungskündigung durch eine Erbengemeinschaft

    Der Vermieter kann sich nicht auf einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend berufen, dass Wohnungen, auch wenn sie als Renditeobjekt praktisch ungeeignet sind, nur im unvermieteten Zustand verkauft werden können, zumal der Erwerber seinerseits in der Lage ist, das Objekt wegen Eigenbedarfs zu kündigen; es kann nicht von einer generellen Unverkäuflichkeit vermieteter Wohnungen ausgegangen werden (LG Stuttgart ZMR 1995, 259; Häublein Rn. 101; Bundesverfassungsgericht NJW 1992, 2411).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
    Das ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, weil dem Vermieter der Zugang zur gerichtlichen Sachprüfung ohne allzu große Schwierigkeiten eröffnet sein muss (BVerfG NJW 1992, 2411; WuM 2000, 232).

    Nur für den Fall, dass das Grundstück nicht unverkäuflich, sondern wegen des vermieteten Zustandes nur zu einem geringeren Kaufpreis veräußerbar ist, wird vom Vermieter eine Vergleichsberechnung verlangt werden müssen, und zwar über den Preis in vermietetem und unvermietetem Zustand, damit beurteilt werden kann, ob der Vermieter bei einem Verkauf erhebliche Nachteile erleiden oder ob der Verkauf sogar wirtschaftlich sinnlos sein würde (BVerfG NJW 1992, 2411; LG Berlin NJW-RR 1997, 10).

  • LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08

    Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Vereinbarte Vermieterpflicht des VEB zu

    Es kann nicht von einer generellen Unverkäuflichkeit vermieteter Objekte ausgegangen werden (LG Stuttgart, ZMR 1995, 259; BVerfG NJW 1992, 2411).
  • LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95

    Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen

    Eine solche zu verlangen, hieße unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung zu stellen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2411, 2412).
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