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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91   

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BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1992,20)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1992,20)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1992,20)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Erwerb - Redlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags und Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 133
  • NJW 1992, 2877 (Ls.)
  • ZIP 1992, 1020
  • NJ 1992, 406
  • DVBl 1992, 1215
 
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Wird zitiert von ... (2337)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Fortführung von BVerfGE 47, 182 [189]).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 [189]).

    Aus dem Fehlen einer Würdigung des Vortrags des Beschwerdeführers zum Restitutionsanspruch, auf dessen Nichtbestehen das Gericht entscheidend abgestellt hat, ist danach zu schließen, daß es das Vorbringen bei der Urteilsfindung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [189 f.]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Es verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Anschluß an BVerfGE 84, 188).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 [190] m.w.N.).

    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. für tatsächliche Gesichtspunkte BVerfGE 84, 188 [190]).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Allerdings ist dabei zu beachten, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Allerdings ist dabei zu beachten, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Allerdings ist dabei zu beachten, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210, 211 f.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Ob eine solche Auffassung als willkürlich anzusehen wäre (vgl. BVerfGE 81, 132 [137]), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
    Eine Verletzung des Prozeßgrundrechts auf den gesetzlichen Richter läge insoweit nur dann vor, wenn die vorgenommene Inzidentprüfung auf willkürlichen Erwägungen beruhen würde (vgl. für ähnliche Fälle BVerfGE 54, 100 [115]; 76, 93 [96]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BezG Erfurt, 08.03.1991 - BZR 157/90
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BezG Magdeburg, 14.03.1991 - 4 S 2/91

    Rückübertragungsansprüche in den neuen Bundesländern: Unterlassungsanspruch gegen

  • BezG Dresden, 17.05.1991 - 2 S 68/91
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 8; BVerfGE 60, 1, 5; 86, 133, 145 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 47).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Die Verfahrensbeteiligten dürfen weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1 ) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188 ) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133 ) Inhalt überrascht werden.

    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175 ; 64, 125 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

    Das gilt insbesondere, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten wurde, wenngleich grundsätzlich kein Anspruch auf ein Rechtsgespräch oder einen Hinweis auf die Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 86, 133 ; 96, 189 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weiter gehende Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können, so beispielsweise den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2311
BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Strafaussetzung der Bewährung bei Begehung einer neuen Straftat

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Bewertung der Belehrung nach § 268a Abs. 3 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2877
  • StV 1992, 283
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
    Insoweit prüft das Bundesverfassungsgericht nur nach, ob die Gerichte Grundrechte verkannt habe oder sonst willkürlich entschieden haben (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1972 - Ws 299/72
    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
    Ist sie unvollständig, so kann dies unter Umständen bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals berücksichtigt werden, "und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat" (§ 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ; vgl. insoweit OLG Celle, NJW 1958, 1009; dasselbe, MDR 1972, 967; Koch, NJW 1977, 419 ff.; LR-Gollwitzer, § 268 a StPO , Rdn. 26).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    b) Schon mit dem Begriff "Bewährung" verbindet jedermann die sichere Vorstellung, ab sofort keine Straftat mehr begehen zu dürfen, ohne mit Konsequenzen für die Bewährung rechnen zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 -, NJW 1992, S. 2877).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit

    Damit mußte er - wie jedermann verständlich - davon ausgehen, daß er sich weiterhin zu bewähren haben werde (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 2877 , Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 -).
  • OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem

    Zum einen knüpft die Vorschrift daran an, dass eine Gleichstellung mit der Bewährungszeit deshalb angezeigt ist, weil der Betroffene bereits mit der - später durch Rechtskrafteintritt bestätigten - Aussetzungsentscheidung sich darauf einstellen kann, sich bewähren zu müssen (vgl. Groß in MünchKommStGB, § 56 f Rdn. 19; siehe auch BVerfG in NJW 1992, 2877).

    Ein Widerrufsgrund hat die Bedeutung einer Bestrafungsvoraussetzung (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2877; OLG Düsseldorf in MDR 1989, 281).

  • OLG Hamm, 10.07.2018 - 4 Ws 103/18

    Erforderlichkeit einer schriftlichen Belehrung im Führungsaufsichtsbeschluss zur

    Vielmehr kann dies nur im Einzelfall, etwa für die Bewertung, ob ein Verstoß als gröblich oder beharrlich anzusehen ist, eine Rolle spielen (Kuckein in: KK-StPO, 7. Aufl., § 268a Rdn. 11; Stuckenberg a.a.O. Rdn. 25 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Hamm StV 1992, 22).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07

    Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der

    Für diese Regelung hat es das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 2877) ausdrücklich dahinstehen lassen, ob sie dem Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG - und damit dem Rückwirkungsverbot - unterfällt.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Folgerichtig wird einem Widerrufsgrund deshalb auch die Bedeutung einer Bestrafungsvoraussetzung beigemessen (vgl. Tröndle-Fischer, a.a.O., § 2 Rn. 4; BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281).
  • OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17

    Bewährungswiderruf wegen Nachverurteilung aufgrund von in der sog. Vorlaufzeit

    Nach ihrem Sinn und Zweck ermöglicht die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 1992, 2877) einen Bewährungswiderruf auch bei solchen Straftaten, die der Verurteilte nach der letzten tatrichterlichen Aussetzungsentscheidung und vor deren Rechtskraft begangen hat.
  • OLG Dresden, 20.01.2022 - 2 Ws 373/21

    Widerruf einer Strafaussetzung nach § 56f StGB ; Widerruf und

    "[...] Schon mit dem Begriff "Bewährung" verbindet jedermann die sichere Vorstellung, ab sofort keine Straftat mehr begehen zu dürfen, ohne mit Konsequenzen für die Bewährung rechnen zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - Az.: 2 BvR 294/91 -, NJW 1992, S. 2877).
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 1 Ws 1271/01

    Bewährung, Widerruf, Bewährungswiderruf, Zuständigkeit,

    Die Belehrung nach §§ 268 a Abs. 3, 409 Abs. 1 S. 2 oder 453 a Abs. 1 StPO ist keine materielle Voraussetzung des Widerrufs (BVerfG StV 92, 283; OLG Düsseldorf VRS 91, 115; OLG Zelle NJW 58, 1009 f).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 127/07

    Begehen einer Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen

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  • LG Berlin, 16.08.2007 - 546 StVK 42/07

    Widerruf der Strafaussetzung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung,

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 110-IV-16
  • OLG Oldenburg, 01.11.2011 - 1 Ws 574/11

    Bewährung, Widerruf, Belehrung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89 (https://dejure.org/1992,1856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrauensschutz - Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses - Exakte Uhrzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2877
  • NVwZ 1992, 1185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).

    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit ein (BVerfGE 72, 200 [242 f.]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    In Anbetracht dessen läßt sich nicht feststellen, daß dem Vertrauen der Beschwerdeführerin auf den bisherigen Rechtszustand aus verfassungsrechtlichen Gründen Vorrang vor dem mit der tatbestandlichen Rückanknüpfung verfolgten Gemeinwohlinteresse zukäme (vgl. BVerfGE 30, 250 [268]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jedenfalls eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung nicht stets und immer begründet werden muß (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

    e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05

    Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden

    e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten; vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RJ 30/02

    Rentenversicherung

    Das BVerfG hat bereits in mehreren Entscheidungen anerkannt, dass auch ein früherer Anknüpfungspunkt als der endgültige Gesetzesbeschluss zulässig sein kann (vgl. BVerfGE 97, 67, 81 f.; BVerfG NJW 1992, 2877 f.; BVerfGE 95, 64, 89; BVerfGE 76, 220).

    Bereits im Beschluss vom 15.01.1992 (NJW 1992, 2877) hatte das BVerfG für den Fall einer tatbestandlichen Rückanknüpfung durch das Steueränderungsgesetz 1973, der Wirkung für eine Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin zugemessen worden war, die bereits zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, als noch nicht einmal die Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden war, die tatbestandliche Rückanknüpfung als Ziel der Regierung akzeptiert, den Ankündigungseffekt zu vermeiden.

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler

    Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten; vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 52/90

    Rückwirkende Abschaffung; Anzeige-Hochschule; Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit

    Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v 15.1.1992 -2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280; 72, 200, 242 f.; 72, 141, 154 f.; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. 1992, Art. 20 RdNrn. 49, 52, 54).

    Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschl. v. 15.1.1992, aaO., S. 2878).

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    ff) Außerdem sind Ausnahmen zur Vermeidung von sog. "Ankündigungseffekten" zugelassen worden (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, HFR 1992, 729), die auch schon von Presseberichten über Gesetzesvorhaben ausgehen können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 92/90
    Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992 - 2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280 [=DVBl. 1988, 93]; 72, 200, 242 f. [= DVBl. 1986, 814]; 72, 141, 154 f.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rdnrn. 49, 52, 54).

    Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992, aaO, S. 2878).

  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 4916/05

    Anwendbarkeit von § 11 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der im

  • SG Magdeburg, 15.05.2012 - S 46 R 90105/09

    Ausschluss der Berücksichtigung von Schichtzulage, Verpflegungsgeld und

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2000 - 1 V 46/00

    Verlusteinschränkung in Umwandlungsfällen

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