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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90   

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https://dejure.org/1991,473
BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahmeanordnung - Beschlußinhalt - Durchsuchungsbeschluß - Anforderungen an Bestimmtheit - Rechtsstaatsprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 551
  • NStZ 1992, 91
  • StV 1992, 49
  • WM 1992, 629
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Soweit ihm die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, vorbehalten ist, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich auch die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 >220<; st.Rspr.).

    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

    Wegen des Gewichts des Eingriffs ist die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich dem Richter vorbehalten (vgl. BVerfGE 9, 89 >97<; 42, 212 >220<).

    Der eine Einheit bildende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts ist aufzuheben, weil jedenfalls die Beschlagnahmeanordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 >222<; 44, 353 >380<).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

    Der eine Einheit bildende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts ist aufzuheben, weil jedenfalls die Beschlagnahmeanordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 >222<; 44, 353 >380<).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

  • LG Stuttgart, 11.07.1986 - 9 Qs 80/86
    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1982, S. 513; LG Lüneburg, MDR 1984, S. 603 ; LG Stuttgart, StV 1986, S. 471 ; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 94 Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 98 Rdnr. 9; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 94 Rdnr. 16).
  • LG Lüneburg, 12.12.1983 - 12 Qs 8/83

    Zur hinreichenden Konkretisierung einer Beschlagnahmeanordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1982, S. 513; LG Lüneburg, MDR 1984, S. 603 ; LG Stuttgart, StV 1986, S. 471 ; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 94 Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 98 Rdnr. 9; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 94 Rdnr. 16).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Dieser Grundsatz verlangt, daß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muß und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen darf (vgl. BVerfGE 16, 194 >202<; 17, 108 >117<).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Das Grundgesetz (Art. 13 Abs. 2 , Art. 19 Abs. 4 und Art. 104 Abs. 2 GG ) und der Gesetzgeber gehen davon aus, daß Richter aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer nur dem Gesetz unterworfenen Stellung (Art. 97 GG ) die Wahrung der Rechte Betroffener im Einzelfall am besten und sichersten gewährleisten (BVerfGE 77, 1 >51<).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Dieser Grundsatz verlangt, daß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muß und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen darf (vgl. BVerfGE 16, 194 >202<; 17, 108 >117<).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Wegen des Gewichts des Eingriffs ist die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich dem Richter vorbehalten (vgl. BVerfGE 9, 89 >97<; 42, 212 >220<).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Die gerichtliche Anordnung muss erkennen lassen, welche Gegenstände für welchen Tatverdacht und aus welchen Gründen bedeutsam sind (vgl. BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschluss vom 03.09.1991, - 2 BvR 279/90 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    e) Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Dementsprechend muss die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Schwere des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552).

    Darüber hinaus muss der Richter durch eine geeignete Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses dafür Sorge tragen, dass der Grundrechtseingriff kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552; 1994, 3281, 3282).

    Dementsprechend muss die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 1992, 551, 552 = NStZ 1992, 91 f.).

    Anschließend hat das Amtsgericht die Beschlagnahme der im einzelnen bezeichneten Gegenstände (s. insoweit Verfassungsgericht des Landes Brandenburg a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG NJW 1992, 551, 552) bestätigt.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3677
BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Wohnungszuweisung; konkludenter Mietvertragsabschluss in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin

  • rechtsportal.de

    Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. des Zivilgesetzbuches der ehemeligen DDR geschlossenen Mietvertrages und Eigentumsgarantie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnraumzuweisung - DDR - Mietvertrag - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 551
  • NJ 1992, 551
  • WM 1992, 1744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Der Bundesgesetzgeber hatte nach Art. 23 Satz 2 GG die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Da diese Maßnahme außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes erfolgte, das erst zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt wurde, können etwaige darin enthaltene Eigentumsbeeinträchtigungen nicht dem Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik zugerechnet werden, auch wenn sich diese im Sinne der Präambel des Grundgesetzes stets für das gesamte Deutschland verantwortlich gefühlt hat (vgl. BVerfGE 36, 1, 16; 84, 90, 122).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Da diese Maßnahme außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes erfolgte, das erst zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt wurde, können etwaige darin enthaltene Eigentumsbeeinträchtigungen nicht dem Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik zugerechnet werden, auch wenn sich diese im Sinne der Präambel des Grundgesetzes stets für das gesamte Deutschland verantwortlich gefühlt hat (vgl. BVerfGE 36, 1, 16; 84, 90, 122).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Der Bundesgesetzgeber hatte nach Art. 23 Satz 2 GG die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Nach wie vor ist der konkrete Bestand in ihrer Hand als Eigentümerin gesichert (vgl. BVerfGE 74, 264, 281).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Selbst wenn das gesondert nach Art. 3 Abs. 1 GG zu prüfen und nicht bereits im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 71, 230, 255 = BVerfGE, HdM Nr. 5), begegnet das angegriffene Urteil aber keinen Bedenken.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Zwar ist nicht zu übersehen, daß die Beschwerdeführerin weiterhin an einem Vertrag festgehalten wird, der aufgrund staatlicher Zuweisung durch konkludentes Handeln - diese Würdigung des Bezirksgerichts unterliegt grundsätzlich nicht der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85, 92) - zustande gekommen ist.
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    aa) Der Ministerratsbeschluß vom 8. Februar 1990 ist nicht am Grundgesetz zu messen, da er zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als das Grundgesetz im Beitrittsgebiet noch nicht in Kraft war (BVerfG DtZ 1992, 353; BVerfGE 84, 90, 122 f).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes können Akte der Staatsgewalt der DDR, insbesondere Rechtsetzung und Rechtsanwendung, nicht am Maßstab des Grundgesetzes gemessen werden, weil sie von dessen zeitlichem und räumlichem Geltungsbereich nicht erfaßt werden und der Staatsgewalt der alten Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen sind (BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG WM 1992, 1744 [BVerfG 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92]; WM 1993, 1936; DtZ 1993, 24; BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 287/92, WM 1994, 1263 [BGH 04.03.1994 - V ZR 287/92]; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 113/93, WM 1994, 1767).
  • BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 1120/92

    Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie

    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß nach § 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG vom 14. August 1992 - 1 BvR 1026/92 - ausgeführt hat, war der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Schaffung der Voraussetzungen für den Beitritt nach Art. 23 Satz 2 GG befugt (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148), für den Bereich der Miet- und Pachtverhältnisse von den tatsächlichen Verhältnissen im Beitrittsgebiet und damit von den auf der Grundlage des ZGB und der sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften - § 28 Abs. 1 und 2 LPG -Gesetz von 1982 - geschlossenen Mietverträgen und Nutzungsverhältnissen auszugehen (Teil II Anlage I Kap. III B Abschn. II Nr. 1 Art. 232 § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Vertrages vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - in Verbindung mit dem Gesetz zu diesem Vertrag - Einigungs-Vertragsgesetz vom 23. September 1990 - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 - BGBl. II S. 885 ff. - ).
  • VG Potsdam, 15.11.1993 - 2 L 217/93

    Antrag auf sofortige Vollziehung eines Abhilfebescheides; Interessensabwägung bei

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