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   BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90   

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BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 (https://dejure.org/1992,1359)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 (https://dejure.org/1992,1359)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 (https://dejure.org/1992,1359)
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Baulärm bei Aufsichtsklausuren

Art. 12 GG, 19 Abs. 4 GG, Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Prüfungsentscheidungen, kein Entscheidungsspielraum der Behörde über Kompensation von Beeinträchtigungen der Prüfung durch Baulärm

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Chancengleichheit bei einer Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lärmstörungen bei Prüfungen - Kompensationsmaßnahmen bei Störung von Prüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsbehörden - Störung der berufsbezogenen Prüfung - Ermessensspielraum - Wiederherstellung der Chancengleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 917
  • NVwZ 1993, 465 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 216
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Diese Grundgesetznorm garantiert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 84, 34 [49]) eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen.

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen, was eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen im Grundsatz ausschließt (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 84, 34 [49]; st. Rspr.).

    Ob durch die Kompensationsmaßnahmen ein "Ausgleich" gelungen ist und die Chancengleichheit der Kandidaten hergestellt wurde, ist eine Frage der rechtlichen Bewertung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Gerichten uneingeschränkt überprüft werden muß (BVerfGE 7, 129 [154]; 64, 261 [279]; 84, 34 [49 f.]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Die in diesen Normen garantierten Grundrechte der Berufsfreiheit und der Chancengleichheit beanspruchen auch Geltung für das Prüfungsverfahren (vgl. BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 84, 59 [72]).

    Wenn jedoch voraussehbar ist, daß eine Lärmquelle das Prüfungsgeschehen häufiger unterbrechen und damit die Prüfungschancen der Kandidaten nachhaltig beeinträchtigen wird, ist die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Prüfungsbehörde in Betracht zu ziehen, ihre verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur vorbeugenden Vermeidung solcher Prüfungsstörungen zu nutzen (vgl. BVerfGE 84, 59 [73]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Diese Grundgesetznorm garantiert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 84, 34 [49]) eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Ob durch die Kompensationsmaßnahmen ein "Ausgleich" gelungen ist und die Chancengleichheit der Kandidaten hergestellt wurde, ist eine Frage der rechtlichen Bewertung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Gerichten uneingeschränkt überprüft werden muß (BVerfGE 7, 129 [154]; 64, 261 [279]; 84, 34 [49 f.]).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Die in diesen Normen garantierten Grundrechte der Berufsfreiheit und der Chancengleichheit beanspruchen auch Geltung für das Prüfungsverfahren (vgl. BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen, was eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen im Grundsatz ausschließt (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 84, 34 [49]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
    Ob durch die Kompensationsmaßnahmen ein "Ausgleich" gelungen ist und die Chancengleichheit der Kandidaten hergestellt wurde, ist eine Frage der rechtlichen Bewertung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Gerichten uneingeschränkt überprüft werden muß (BVerfGE 7, 129 [154]; 64, 261 [279]; 84, 34 [49 f.]).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei es aber uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar, ob ein in Prüfungen gewährter Nachteilsausgleich die Störung vollständig ausgeglichen habe, was gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen zu ermitteln sei (Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 -, NJW 1993, S. 917 ).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auf die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Dezember 1992 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wegen Verletzung des Grundrechts der Klägerin aus Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen (NJW 1993, 917).

    In dem daraufhin sowohl vom Beklagten als auch von der Klägerin anhängig gemachten Revisionsverfahren hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 - NJW 1993, 917) aus anderen Gründen aufgehobenen Revisionsentscheidung (Urteil vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - BVerwGE 85, 323) die Auffassung vertreten, das Berufungsgericht habe damit zum einen den Grundsatz der Chancengleichheit, Art. 3 Abs. 1 GG, verletzt, weil diese starre Kompensationsregel ohne die Möglichkeit einer Abweichung sich aus ihm nicht ableiten lasse; zum anderen habe es mit dem Aufstellen einer normgleichen Regel gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 20 Abs. 3 GG, verstoßen.

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 96/00

    Störungen bei Steuerberaterprüfung

    Außerdem sei das FG ohne Angabe von Gründen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 21. Dezember 1992 1 BvR 1295/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 917) abgewichen.

    Demgegenüber hat aber das BVerfG (Beschluss in NJW 1993, 917) entschieden, aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) folge, dass den Prüfungsbehörden bei der Frage, welche Kompensationsmaßnahmen in solchen Fällen zur Wiederherstellung der Chancengleichheit bei der Prüfung geeignet und geboten seien, kein Entscheidungsspielraum zustehe.

  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Dabei haben die Gerichte gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zu prüfen, ob die getroffenen organisatorischen Maßnahmen ausreichen, um den durch Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch des Prüflings auf gleiche Prüfungschancen zu verwirklichen (siehe etwa BVerfG, Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 - NJW 1993, 917 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit

    Der Senat teilt den an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 -, VBlBW 1993, 216) orientierten rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts, daß dem Prüfungskandidaten bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 JAPrO 1993 im Lichte der Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG ein Anspruch auf angemessene Kompensation der Beeinträchtigung der Schreibfähigkeit zusteht; die Prüfungsbehörde verfügt insoweit nicht über einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum, vielmehr handelt es sich um eine gerichtlich voll überprüfbare, rechtlich gebundene Verwaltungsentscheidung.
  • VG Braunschweig, 27.09.2022 - 6 B 298/22

    Amtsärztliches Gutachten; Einstweilige Anordnung; Grundsatz der

    Ungeachtet des Wortlauts "können" des § 3 Satz 1 NJAVO handelt es sich der Entscheidung über einen Nachteilsausgleich um eine rechtlich gebundene Verwaltungsentscheidung, die gerichtlich voll überprüfbar ist und der Prüfungsbehörde kein Ermessen einräumt (vgl. insoweit auch BVerfG, B. v. 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris Rn. 19; BayVGH, U. v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 -, juris Rn. 22; VG Göttingen, B. v. 14.10.2015 - 4 B 314/15 -, V. n. b.).

    Dies ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die der Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG und die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG an das Prüfungsrecht stellen (vgl. BVerfG, B. v. 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris Rn. 19).

    Hierbei steht den Prüfungsbehörden bei der Frage, welche Kompensationsmaßnahme zur Wiederherstellung der Chancengleichheit geeignet und geboten ist, kein Entscheidungsspielraum zu; vielmehr haben die Prüflinge einen - auch verfassungsrechtlich - verbürgten Anspruch auf gleiche Prüfungschancen und haben die Verwaltungsgerichte zu kontrollieren, ob die organisatorischen Maßnahmen der Prüfungsbehörde ausreichen, um die Chancengleichheit zu erreichen (vgl. BayVGH, U. v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 -, juris Rn. 32 unter Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

    Soweit sich der Kläger auf Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1992 (NJW 1993, 917) beruft, durch den das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - a.a.O. aufgehoben worden ist, sind diese Auswirkungen in der bereits angeführten, erneuten Revisionsentscheidung des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - a.a.O. bereits berücksichtigt worden, so daß insoweit kein zusätzlicher Klärungsbedarf besteht.
  • BVerfG, 01.07.2021 - 1 BvR 145/20

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Prüflinge aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf gleiche Prüfungschancen haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris, Rn. 19).
  • VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10

    Legasthenie; Rechtschreibfehler; Benotung; Abiturprüfung; Kursklausur;

    Zugleich müssen sie mit ihren das Prüfungsverfahren gestaltenden Bestimmungen dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung tragen (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917).
  • VG Ansbach, 26.04.2013 - AN 2 E 13.00754

    Einstweilige Anordnung; kein Nachteilsausgleich in der Abiturprüfung bei einem

    Dies ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) an das Prüfungsrecht stellen (vgl. BVerfG vom 21.12.1992, NJW 1993, 917).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 22 B 1452/98

    Prüfung; Meldefrist; Behördliche Frist; Ausschlußfrist; Vordiplom; Angemessene

  • LAG München, 18.07.2006 - 6 Sa 114/06

    Auswahlverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349

    Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16

    2. Juristische Staatsprüfung; Störung des Prüfungsablaufs; Rügeobliegenheit des

  • VG Berlin, 20.06.2008 - 3 A 226.08

    Wiederholung einer an Berliner Schulen durchgeführten Mathematikprüfung

  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 2 K 18.02269

    Nachteilsausgleich bei Sehnenscheidenentzündung und psychogener Dysphonie

  • VG Berlin, 19.06.2008 - 3 A 220.08

    Wiederholung der Mathematikprüfung für den mittleren Schulabschluss am 23. Juni

  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922

    Lärmbelästigung bei Prüfungen

  • VG Karlsruhe, 04.11.2015 - 4 K 1093/13

    Rüge der nicht ausreichenden Schreibzeitverlängerung im Prüfungsverfahren

  • VG München, 20.11.2014 - M 4 E 14.5152

    Materielle Ausschlussfrist (verneint)

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 7 CE 23.1585

    Nachteilsausgleich bei chronischer Überbelastung der Hand und abweichender

  • VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968

    Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer

  • VG Augsburg, 07.05.2008 - Au 3 E 08.442

    Schreibbehinderung; Zweite Juristische Staatsprüfung; schriftlicher Teil;

  • VG Düsseldorf, 08.05.2003 - 15 L 1418/03

    Anforderungen an das Vorliegen des prüfungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - 22 B 398/93

    Vergabe eines Themas einer Diplomarbeit

  • VG Düsseldorf, 21.11.2013 - 15 K 2300/13

    Antwort; Wahl; Verfahren; Prüfungsaufgabe; Prüfungsfrage; fehlerhaft;

  • VG Hannover, 26.01.2005 - 6 A 355/04

    Anrechnung; Auslegung; berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit;

  • VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13

    Außerkrafttreten; Prüfungsordnung; Prüfungsordnung, Aufhebung: Prüfungsanspruch;

  • VG Ansbach, 29.02.2008 - AN 2 E 08.00317

    Einstweilige Anordnung; Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung;

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