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   BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92   

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BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92 (https://dejure.org/1992,772)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1992 - 2 AZR 328/92 (https://dejure.org/1992,772)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 (https://dejure.org/1992,772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Zugang des Kündigungsschreibens - Vertretung bei der Empfangnahme von schriftlichen Willenserklärungen - Folgen der Annahmeverweigerung durch einen Empfangsboten

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zugang des Kündigungsschreibens - Annahmeverweigerung durch Empfangsboten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigungsschreiben, Übergabe an Empfangsboten, Annahmeverweigerung, Zugang, Zugangsvereitelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 130

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten - arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1093
  • NZA 1993, 259
  • BB 1993, 1290
  • BB 1993, 292
  • DB 1993, 487
  • JR 1993, 352
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Abzustellen ist auf die Verkehrssitte, so daß die Grundsätze über die sog. Duldungsvollmacht nicht herangezogen zu werden brauchen (Senatsurteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP Nr. 7 zu § 130 BGB, zu 2 a der Gründe).

    Wie das Berufungsgericht ferner richtig angenommen hat, werden in Rechtsprechung und Rechtslehre Angehörige des Empfängers bisher dann nach der Verkehrsauffassung als zur Entgegennahme von Erklärungen für den Empfänger ermächtigt angesehen, wenn sie in seiner Wohnung leben (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1976, aaO; RGZ 60, 334, 336; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 16, 17; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 130 Rz 9).

    Aus dem Urteil vom 16. Januar 1976 (aaO) ergibt sich nicht, daß der Vermieter im Verhältnis zum Mieter nur dann als Empfangsbote des Mieters anzusehen sei, wenn er als Hauptmieter mit dem Mieter als Untermieter zusammen in einer abgeschlossenen Wohnung lebt.

    Wie bereits im Urteil vom 16. Januar 1976 (aaO) ausgeführt, hängt der nach § 130 BGB anzunehmende Zugang der Kündigung nicht davon ab, ob auch die Vorschriften der Postordnung beachtet worden sind.

  • BAG, 25.08.1978 - 2 AZR 693/76

    Kündigung während der Untersuchungshaft

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Eine solche Einschränkung hat der Senat bereits in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 25. August 1978 - 2 AZR 693/76 -, zu II 2 a der Gründe, dort für das Verhältnis des Vermieters zum Mieter als Empfänger, abgelehnt.
  • RG, 08.02.1902 - I 348/01

    Lotterie. Zugehen und Annahme eines Vertragsangebotes.

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Nur in der Begründung ist darauf hingewiesen worden, daß nach der Entscheidung RGZ 50, 191, 195 insbesondere auch ein Zimmervermieter als Empfangsbote des Untermieters anzusehen ist.
  • LAG Hamm, 05.08.1981 - 8 Ta 124/81

    Klagefrist

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Verhindert jedoch ein nur als Empfangsbote in Betracht kommender Dritter durch Annahmeverweigerung den Zugang der Willenserklärung, so kann dies dem Adressaten nicht zugerechnet werden, wenn er hierauf keinen Einfluß hat (vgl. RAG Urteil vom 4. Februar 1941 - RAG 157/40 - DR 1941, 1796, 1797; LAG Hamm Beschluß vom 5. August 1981 - 8 Ta 124/81 - MDR 1981, 965; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Halbband, 15. Aufl., S. 978 Fn 19).
  • RG, 29.03.1905 - V 445/04

    Zugehen von Willenserklärungen.

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Wie das Berufungsgericht ferner richtig angenommen hat, werden in Rechtsprechung und Rechtslehre Angehörige des Empfängers bisher dann nach der Verkehrsauffassung als zur Entgegennahme von Erklärungen für den Empfänger ermächtigt angesehen, wenn sie in seiner Wohnung leben (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1976, aaO; RGZ 60, 334, 336; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 16, 17; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 130 Rz 9).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Damit hat sie ihre Schwangerschaft auch unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Arbeitgeber mitgeteilt, wie dies für den Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch vor der Neuregelung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MuSchG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes vom 3. Juli 1992 (BGBl. I S. 1191) erforderlich war (BAGE 43, 331 sowie Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 214/82 - AP Nr. 12 und 13 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Damit hat sie ihre Schwangerschaft auch unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Arbeitgeber mitgeteilt, wie dies für den Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch vor der Neuregelung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MuSchG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes vom 3. Juli 1992 (BGBl. I S. 1191) erforderlich war (BAGE 43, 331 sowie Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 214/82 - AP Nr. 12 und 13 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG 1968) zutreffend als Schwangerschaftsbeginn den 25. Juni 1991 ermittelt.
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Lehnt der Empfänger grundlos die Annahme einer Willenserklärung ab, so muß er sich allerdings nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB jedenfalls dann so behandeln lassen, als sei ihm das Schreiben im Zeitpunkt der Ablehnung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit rechtserheblichen Mitteilungen - wie z. B. die Klägerin im Hinblick auf ihren eigenmächtigen Urlaubsantritt - rechnen muß (BGH Urteil vom 27. Oktober 1982 - V ZR 24/82 - NJW 1983, 929; MünchKomm-Förschler, aaO, § 130 Rz 28).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92
    Hierfür hätte der Einwurf in den Wohnungsbriefkasten der Klägerin genügt, da ein an die Heimatadresse des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben diesem auch dann zugeht, wenn dem Arbeitgeber die Urlaubsabwesenheit bekannt ist (BAGE 58, 9 = AP Nr. 16 zu § 130 BGB).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Dabei genügt es, wenn der Brief an eine Person ausgehändigt wird, die rechtsgeschäftlich ermächtigt oder nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, den Empfänger in der Empfangnahme zu vertreten (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 687/09 - Rn. 12 mwN.; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - Rn. 33; Einsele, in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 130 Rn. 25).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Das Schreiben muss so in seine tatsächliche Verfügungsgewalt gelangen, dass für ihn die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (für einen Zugang unter Abwesenden vgl. BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe) .

    Lehnt der Empfänger grundlos die Entgegennahme eines Schreibens ab, muss er sich nach § 242 BGB jedenfalls dann so behandeln lassen, als sei es ihm im Zeitpunkt der Ablehnung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der Abgabe rechtserheblicher Erklärungen durch den Absender rechnen musste (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 4 der Gründe; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe; BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 205; 27. Oktober 1982 - V ZR 24/82 - zu B der Gründe mwN) .

    (a) Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 -  zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, BAGE 58, 9; BGH 11. April 2002 - I ZR 306/99 - zu II der Gründe) .

    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    (1) Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe, AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, BAGE 58, 9; BGH 11. April 2002 - I ZR 306/99 - zu II der Gründe, NJW 2002, 2391) .

    (2) Wenn danach für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob und wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe, AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, BAGE 58, 9; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe, EzA BGB 2002 § 130 Nr. 3) .

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Bei einer schriftlichen Willenserklärung ist dies der Fall, sobald diese in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsberechtigten Dritten gelangt und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24) .

    Dennoch erkennt die Rechtsprechung (vgl. BGH 17. März 1994 - X ZR 80/92 - NJW 1994, 2613; BSG 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - NJW 2005, 1303; BAG 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP BGB § 130 Nr. 7 = EzA BGB § 130 Nr. 5; 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1; OLG Köln 18. Januar 2006 - 22 U 164/05 - MDR 2006, 866) und die im Schrifttum ganz herrschende Meinung (vgl. KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 106; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 64a und Rn. 72; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler 8. Aufl. §§ 130 - 132 BGB Rn. 14 und Rn. 18; Thüsing/Laux/Lembke/Wiehe KSchG 2. Aufl. § 4 Rn. 164; HaKo/Fiebig 3. Aufl. Einleitung Rn. 48; Stahlhacke/Preis 10. Aufl. 2010 Rn. 130; Schwarze in Schwarze/Eylert/Schrader KSchG Einleitung Rn. 42; ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 620 BGB Rn. 55; DFL/Löwisch 3. Aufl. § 130 BGB Rn. 4; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 25; Palandt/Ellenberger 70. Aufl. § 130 Rn. 9; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 41; Medicus Allgemeiner Teil des BGB 10. Aufl. § 22 Rn. 285 f.; Sandmann AcP 199 [1999] S. 455 ff.; Schwarz NJW 1994, 891; Joussen Jura 2003, 577; Herbert NZA 1994, 391; aA Staudinger/Singer/Benedict [2004] § 130 Rn. 58) neben Empfangsvertretern (§ 164 Abs. 3 BGB) nicht nur rechtsgeschäftlich bestellte Empfangsboten an, sondern im Wege der Rechtsfortbildung grundsätzlich auch Empfangsboten kraft Verkehrsanschauung.

    Für die auf der Lebenserfahrung beruhende Verkehrsanschauung, wonach in aller Regel davon ausgegangen werden kann, dass ein Ehegatte eine für den anderen Ehegatten bestimmte mündliche Erklärung diesem alsbald übermittelt oder ein für den anderen Ehegatten angenommenes Schriftstück diesem alsbald aushändigt, ist nicht erforderlich, dass sich der Empfangsbote bei der Entgegennahme der Willenserklärung in der Wohnung der Ehegatten aufhält (vgl. für nicht in derselben Wohnung lebende Empfangsboten BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; OLG Köln 18. Januar 2006 - 22 U 164/05 - MDR 2006, 866) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24) muss ein Arbeitnehmer die Kündigung grundsätzlich nicht als zugegangen gegen sich gelten lassen, wenn ein als Empfangsbote anzusehender Familienangehöriger des abwesenden Arbeitnehmers die Annahme eines Kündigungsschreibens des Arbeitgebers ablehnt.

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    Mit dem Zugangserfordernis in § 15 Abs. 4 AGG hat der Gesetzgeber an den Zugangsbegriff des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB angeknüpft, wonach die Erklärung so in den Bereich des Empfängers gelangt sein muss, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. etwa BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

    Es kann offen bleiben, ob die Kündigung dem Kläger erst mit der erneuten Übersendung am 9. Oktober unter der Adresse in S oder bereits am 26. September 2002 in der Person des noch bei Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglicherweise als Empfangsbote anzusehenden Hauseigentümers seiner früheren Wohnung (vgl. BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24 mwN) zugegangen ist.
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Empfangsbote ist, wer entweder vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden ist oder wer nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen oder diesen gleichstehende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1965 - VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG NJW 1993, 1093, 1094; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 130 Rdn. 9; Palandt/Heinrichs, aaO, § 130 Rdn. 9; kritisch zur Empfangsbotenstellung kraft Verkehrsanschauung Brinkmann, Der Zugang von Willenserklärungen, 1984, S. 127-130) und zur Übermittlung an den Empfänger geeignet und bereit ist.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Abzustellen ist auf die Verkehrssitte, so dass die Grundsätze über die sog. Duldungsvollmacht nicht herangezogen zu werden brauchen (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; vgl. auch MünchKommBGB/Schramm 4. Aufl. vor § 164 Rn. 58).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Verhindert hingegen ein nur als Empfangsbote in Betracht kommender Dritter den Zugang der Willenserklärung, so kann dies dem Adressaten nicht zugerechnet werden, wenn er hierauf keinen Einfluss hat (BAG, Urteil vom 11.11.1992 - 2 AZR 328/92 -, Rn. 44, juris).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271; BGH NJW 1980, 990 und 1983, 929; BAG NJW 1984, 1651 und 1993, 1093).
  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

  • LAG Köln, 07.09.2009 - 2 Sa 210/09

    Zugang der Kündigung durch übergabe an Ehegatten

  • LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 534/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LAG Sachsen, 11.05.2015 - 4 Ta 19/15

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage einer arbeitsunfähig erkrankten

  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 81/95

    Erteilung der Rechtsfolgenbelehrung bei Meldeaufforderung des Arbeitsamtes

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 533/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

  • OLG Köln, 18.01.2006 - 22 U 164/05

    Empfangsberechtigung der im Mehrfamilienhaus wohnenden Schwägerin des Adressaten

  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.710

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags zur Wasserversorgungseinrichtung

  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13

    Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs und

  • LAG Düsseldorf, 13.01.1999 - 12 Sa 1810/98

    Kündigung: Wirksamkeit - Kündigung in einem Anwaltsschriftsatz - Bevollmächtigung

  • LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04

    Nachträgliche Klagezulassung

  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 4 KR 485/07

    Anspruch auf Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten bei einer Anmeldung zur

  • AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung unter

  • LAG Hamm, 28.03.1996 - 5 Ta 161/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Klagezulassung - rechtliches Gehör

  • LG Köln, 03.07.2008 - 15 O 356/07

    Inanspruchnahme einer Fluggesellschaft für Verspätungen; Verpassen des

  • OLG Celle, 03.11.2022 - 5 U 31/22

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtlöschens von persönlichen Daten unverzüglich

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.1994 - 7 Sa 109/93

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Fehlende

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