Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91   

Laufzeitklausel Kabelvertrag

§ 9 AGBG, Transparenzgebot (Hinweis: jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), außerordentliches Kündigungsrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unangemessene AGB-Klausel wegen Länge der Vertragsdauer?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksame langjährige Laufzeitklausel bei mietähnlichem Vertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwölfjährige Vertragsdauer bei Kabelanschluß: Zulässig? (IBR 1993, 350)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1133
  • MDR 1993, 418
  • WM 1993, 791
  • BB 1993, 1906
  • DB 1993, 2525
  • ZUM 1994, 640
  • IBR 1993, 350



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05  

    AGB - Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

    Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. zu § 9 Abs. 1 AGBG a.F. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134; BGHZ 147, 279, 282; 143, 103, 113; 120, 108, 118; 90, 280, 284).

    Solche Verträge sind als typische Dauerschuldverhältnisse regelmäßig auf eine längere Laufzeit angelegt; gesetzliche Bestimmungen, welche die Länge der Vertragsdauer beschränken, gibt es dabei nicht (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134; BGHZ 143, 103, 114; BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96 - NJW 1997, 3022, 3023).

    Sind für die Herstellung oder Errichtung der zur Durchführung des Vertrages erforderlichen technischen Gegebenheiten hohe Entwicklungs- und Investitionskosten erforderlich, deren Vorfinanzierung sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisiert, kann eine lange Laufzeit dem anzuerkennenden Interesse des Klauselverwenders Rechnung tragen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1134 [Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse]; BGHZ 147, 279, 283 [Bierlieferungsvertrag]; 143, 104, 115 f. [Alleinbezugsverpflichtung]; BGH Urteile vom 17. Dezember 2002 - X ZR 220/01 - NJW 2003, 886, 887 [Telefonanlagen-Wartungsvertrag]; vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96 - NJW 1997, 3022, 3023 [Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen] und vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84 - NJW 1985, 2328 [Vermietung einer Fernsprechnebenstellenanlage]).

    bb) Dahinstehen kann, ob die Beklagte nach dem objektiven Inhalt der beanstandeten Rücknahmeklausel selbst bei geringem Zahlungsverzug, d.h. bei kleinsten Zahlungsrückständen zur Rücknahme der Erfassungsgeräte berechtigt ist, oder ob sich ein solches Recht nur bei einer völlig fern liegenden, ernstlich nicht in Betracht kommenden Auslegung der Klausel ergibt, die im Rahmen des Verfahrens nach §§ 1, 3 UKlaG ein Klauselverbot nicht rechtfertigen kann (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1992 - XII ZR 74/91 - NJW 1993, 1133, 1135).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98  

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Muß er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542 für die zehnjährige Laufzeit eines Mietvertrages über eine Fernsprechnebenstellenanlage; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, WM 1993, 791 für eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eines Breitbandkabel-Anschlußvertrages; Urteil vom 4. Juli 1997 aaO für eine zwanzigjährige Laufzeit einer Versorgungsvereinbarung über Telekommunikationsanlagen).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99  

    AGB - Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Daß dem Verkäufer in den Fällen, in denen ihm die eidesstattliche Versicherung bei Vertragsabschluß des Käufers bekannt war oder in denen sie zwischenzeitlich im Schuldnerverzeichnis gelöscht worden ist (§ 915a ZPO), die Berufung auf das Kündigungsrecht unter Umständen versagt sein kann, ergibt sich aus dem allgemein gültigen Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB), ohne daß es insoweit einer ausdrücklichen Regelung in den Formularbedingungen bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, WM 1993, 791 = NJW 1993, 1133 unter II 2 b a.E.).
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