Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 968 - 969/92, 1 Ws 968/92, 1 Ws 969/92   

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https://dejure.org/1992,6367
OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 968 - 969/92, 1 Ws 968/92, 1 Ws 969/92 (https://dejure.org/1992,6367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1992 - 1 Ws 968 - 969/92, 1 Ws 968/92, 1 Ws 969/92 (https://dejure.org/1992,6367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1992 - 1 Ws 968 - 969/92, 1 Ws 968/92, 1 Ws 969/92 (https://dejure.org/1992,6367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1149
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 4420 BL III 93/99

    Verzögerung durch Verhalten des Verteidigers

    Auch dieser in der Sphäre der Angeklagten liegende Umstand stellt damit keine dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen zuwiderlaufende Verfahrensbearbeitung des Gerichts dar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1149; StV 1994, 326).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.1992 - 2 Ws 439/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4365
OLG Düsseldorf, 30.11.1992 - 2 Ws 439/92 (https://dejure.org/1992,4365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1992 - 2 Ws 439/92 (https://dejure.org/1992,4365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1992 - 2 Ws 439/92 (https://dejure.org/1992,4365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1149
  • MDR 1993, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte das Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise annehmen, dass die Verzögerung einer lediglich kurzfristigen Überlastung des Gerichts geschuldet war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 372), die gerichtsorganisatorische Maßnahmen noch nicht erforderte.
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist die Annahme des Oberlandesgerichts, die Verzögerung beruhe lediglich auf einer kurzfristigen Überlastung des Gerichts (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 1992, MDR 1993, 372), die noch keine gerichtsorganisatorische Maßnahme erfordert.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte das Oberlandesgericht noch annehmen, dass die Verzögerung einer lediglich kurzfristigen Überlastung des Gerichts geschuldet war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 372), die gerichtsorganisatorische Maßnahmen noch nicht erforderte.
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