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   BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92   

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https://dejure.org/1992,683
BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92 (https://dejure.org/1992,683)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 2 AZR 460/92 (https://dejure.org/1992,683)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 (https://dejure.org/1992,683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmacht - Kündigung wegen der Unterstellung körperlicher Gewalt durch einen Vorgesetzten - Auswirkungen interner Beschränkungen auf die Stellung eines Personalleiters - Anwendung des § 174 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vorlage einer Vollmacht, § 174 Satz 2 BGB, Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmacht, Personalleiter, Leiter Personal, Personalchef, Abteilungsleiter

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1286
  • NZA 1993, 307
  • BB 1993, 222
  • DB 1993, 541
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92
    Die Revision rügt zu Recht eine Verletzung des § 174 Satz 2 BGB und eine Nichtbeachtung der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Der Erklärungsempfänger ist zur Zurückweisung der Kündigung berechtigt, wenn er keine Gewissheit darüber hat, dass der Erklärende tatsächlich bevollmächtigt ist und sich der Arbeitgeber dessen Erklärung deshalb zurechnen lassen muss ( BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07  - Rn. 11 , 14) .

    aa) Ist der Arbeitnehmer über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt, muss er allein aus dessen Stellung folgern, dieser habe im Verhältnis zur Belegschaft alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Der Erklärungsempfänger ist zur Zurückweisung der Kündigung berechtigt, wenn er keine Gewissheit hat, dass der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und sich der Arbeitgeber dessen Erklärung tatsächlich zurechnen lassen muss (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 10 = EzA BGB § 174 Nr. 10) .

    Vielmehr ist es erforderlich, dass der Erklärungsempfänger davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Erklärende diese Stellung tatsächlich innehat (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 49, BAGE 119, 311; BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 10 = EzA BGB § 174 Nr. 10; vgl. auch 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 - zu III 5 b aa der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07 - Rn. 11, 14, NJW 2009, 293) .

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Der Empfänger bedarf in einem solchen Fall des von § 174 Satz 1 BGB intendierten Schutzes nicht mehr (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 a der Gründe; Klostermann-Schneider S. 214) .
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