Rechtsprechung
BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Qualifizierte Mahnung gemäß § 39 VVG - Zuvielforderung in Pfennigen - Unwirksame Mahnung - Zweifel des Versicherten wegen Mahnung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 39
Auch um Pfennigbeträge überhöhte qualifizierte Mahnung ist unwirksam
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 39
Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 130
- MDR 1993, 127
- VersR 1992, 1501
- DB 1993, 273
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Dem Versicherungsnehmer seinerseits ist es auch nicht möglich, sich den Versicherungsschutz mit einer Zahlung zu erhalten, die hinter dem in zutreffender Höhe angemahnten Betrag zurückbleibt (Senatsurteil vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 1). - BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83
Wirksamkeit einer Anforderung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88). - BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64
Unwirksame Fristbestimmung zur Prämienzahlung
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88). - BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83
Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers - …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88). - BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88).
- OLG Celle, 19.06.2008 - 8 U 80/07
Rückschluss auf den Zugang eines Faxes beim Empfänger aufgrund des im …
Selbst geringfügige Zuvielforderungen machen die Mahnung unwirksam (BGH NJW 1993, 130: 215, 80 DM statt 215, 20 DM, 213, 90 DM statt 213, 60 DM und 548, 60 DM statt 548, DM. OLG Oldenburg OLGR 2000, 142: 0,16 DM zu viel. ferner Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 39 Rdnr. 18. Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 39 Rdnr. 10). - BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG
Soll die Anmahnung einer Folgeprämie den Anforderungen des § 39 Abs. 1 VVG entsprechen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur unter genauer und korrekter Angabe des Prämienrückstands (Senatsurteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 247/91 - VersR 1992, 1501 unter 1 c) eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen, vielmehr ist der Versicherungsnehmer zugleich über die Rechtsfolgen zu belehren, die mit dem Fristablauf nach § 39 Abs. 2, 3 VVG verbunden sind.Sie soll den Versicherungsnehmer instand setzen, ohne Zeitverlust, der bei Zweifeln über die Rechtslage entstehen kann, tätig zu werden, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten (Senatsurteil vom 7. Oktober 1992, aaO unter 1 b).
- KG, 28.11.2003 - 6 U 214/03
Leistungsfreiheit des Versicherers: Verzug des Versicherungsnehmers mit der …
Die qualifizierte Mahnung vom 19. November 1997 enthält auch eine zutreffende Rechtsfolgenbelehrung nach § 39 Abs. 1 VVG, die den von der Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, VersR 1999, 1525 f; 1985, 533 f.; NJW 1993, 130 f.; 1967, 1229 f.) aufgestellten Anforderungen gerecht wird.In diesem Zusammenhang kann der Kläger auch aus der von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1992 (NJW 1993, 130 f.) für sich nichts Günstiges herleiten.
Der Inhalt eines Schreibens der Beklagten von Mai 2000 ist für die Beurteilung sowohl der Wirksamkeit der Mahnung vom 19. November 1997 (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, 130 unten) als auch des Vorliegens des Verzugs des Klägers zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls am 2. Oktober 1998 ohne jede Bedeutung, selbst wenn dieses missverständliche Formulierungen enthalten sollte.
- OLG München, 15.02.2000 - 25 U 4815/99
Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung
Damit entspricht die Mahnung nicht den Anforderungen, wie sie vom BGH in der Entscheidung vom 7.10.1992 (VersR 1992, 1501) entwickelt worden sind. - OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
Krankenhaustagegeldversicherung: Wirksamkeit der Vereinbarung einer …
Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501;… ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12;… Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24;… Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet. - BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im …
Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW 1993, 130;… BayObLGZ aaO). - BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04
Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine …
Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW 1993, 130;… BayObLGZ aaO). - SG Karlsruhe, 07.08.2006 - S 5 KR 5259/05
Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft wegen …
Eine (auch geringfügig) überhöhte Forderung macht die Mahnung insgesamt unwirksam (…BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 Seite 5; zur ähnlichen Rechtslage bei § 39 VVG: BGH, NJW 1993, 130, 131).