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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.1992 - RE-Miet 5/91   

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BayObLG, 20.07.1992 - RE-Miet 5/91 (https://dejure.org/1992,3375)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1992 - RE-Miet 5/91 (https://dejure.org/1992,3375)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - RE-Miet 5/91 (https://dejure.org/1992,3375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheidsvorlage; Mieterwechsel; Eintrittsrecht des nichtehelichen Lebenspartners bei Tod des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 569a; ZPO § 541
    Eintritt eines nichtehelichen Lebenspartners in den Mietvertrag eines verstorbenen Mieters

  • rechtsportal.de

    BGB § 569a ; ZPO § 541
    Eintritt eines nichtehelichen Lebenspartners in den Mietvertrag eines verstorbenen Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 137
  • FamRZ 1992, 1423
  • BayObLGZ 1992, 238
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Zwar trifft es zu, daß in dem seit dem Inkrafttreten des 2. MietRÄndG im Jahr 1964 verstrichenen Zeitraum ein Wandel in der Beurteilung solcher Lebensgemeinschaften im Verständnis der Allgemeinheit (vgl. Strätz FamRZ 1980, 301/302) und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BVerfG NJW 1990, 1593/1594; BGHZ 84, 36/38; OLG Saarbrücken NJW 1991, 1760/1761) eingetreten ist.

    Die Ausgangssituation ist daher eine durchaus andere als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.5.1982 (BGHZ 84, 36), in der über die Auslegung des § 1093 Abs. 2 BGB , also einer Regelung aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches, zu befinden war.

    Dieser Gedanke liegt letztlich auch der von der Fragestellung her vergleichbaren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 1093 Abs. 2 BGB zugrunde, wonach der Inhaber eines Wohnungsrechts berechtigt ist, einen nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung aufzunehmen (BGHZ 84, 36).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die analoge Anwendung des § 569 a Abs. 2 BGB nicht das für den Vermieter als Eigentümer geltende Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verletzte (NJW 1990, 1593 ).

    Zwar trifft es zu, daß in dem seit dem Inkrafttreten des 2. MietRÄndG im Jahr 1964 verstrichenen Zeitraum ein Wandel in der Beurteilung solcher Lebensgemeinschaften im Verständnis der Allgemeinheit (vgl. Strätz FamRZ 1980, 301/302) und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BVerfG NJW 1990, 1593/1594; BGHZ 84, 36/38; OLG Saarbrücken NJW 1991, 1760/1761) eingetreten ist.

    Führt der Mieter mit einem in die Wohnung aufgenommenen Dritten einen gemeinsamen Hausstand, so findet jedenfalls bei langdauerndem Mitgebrauch auch der Dritte seinen Lebensmittelpunkt in den Mieträumen (vgl. BVerfG NJW 1990, 1593/1595).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Der Senat hat durch Beschluß vom 22.7.1991 (NJW-RR 1992, 524 ) den Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt, weil die vorgelegte Rechtsfrage durch den zwischenzeitlich veröffentlichen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6.3.1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760 ) beantwortet sei.

    Zwar trifft es zu, daß in dem seit dem Inkrafttreten des 2. MietRÄndG im Jahr 1964 verstrichenen Zeitraum ein Wandel in der Beurteilung solcher Lebensgemeinschaften im Verständnis der Allgemeinheit (vgl. Strätz FamRZ 1980, 301/302) und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BVerfG NJW 1990, 1593/1594; BGHZ 84, 36/38; OLG Saarbrücken NJW 1991, 1760/1761) eingetreten ist.

  • LG Hannover, 31.07.1985 - 3 S 182/85
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Streitig ist, ob darüberhinaus weitere dem Hausstand des Mieters zugehörige Personen als seine Familienangehörigen im Sinn von § 569 a Abs. 2 BGB anzusehen sind, nämlich Pflegekinder (MünchKomm/Voelskow aaO; Soergel/Kummer, BGB 11. Aufl., Rdn. 8, Erman/Schopp, BGB , 8. Aufl., Rdn. 4, Derleder AK BGB Rdn. 2, jeweils zu § 569 a und b; Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 3. Aufl., § 25 Rdn. 3; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. Teil I Rdn. 78), enge Freunde (Erman/Schopp, Sternel, jeweils, aaO.), Verlobte (Köhler, aaO., Sternel, aaO.; Klas, ZMR 1982, 289/290) oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Jauernig/Teichmann, BGB , 6. Aufl. § 569 - § 569 b Anm. I 2 a; LG Hannover, FamRZ 1985, 1255/1256; Sternel, aaO.; Wiek, ZMR 1991, 185 f.; Klas, aaO.; Schwab ZMR 1983, 184/186; Battes JZ 1988, 957/959; Finger WuM 1982, 257/259, Strätz FamRZ 1980, 434/439).

    Diese Entscheidung, die, wie die Gesetzesmaterialien zeigen, auf einer Abwägung der Interessen des Vermieters, der Erben des Mieters und der bisherigen Bewohner der Wohnung beruht, würde unterlaufen, wenn dem Begriff des Familienangehörigen eine inhaltsleere, in der Voraussetzung des gemeinsamen Hausstandes als dem Mittelpunkt gemeinsamer Lebensführung (so z.B. Bub/Treier/Heile, Kap. II Rdn. 850; Sternel, Teil I Rdn. 80) praktisch schon enthaltene Bedeutung gegeben wird, etwa einer "hinreichend engen persönlichen Beziehung zwischen Mieter und Eintrittsberechtigtem« (so LG Berlin, ZMR 1991, 181/182), einer "engen persönlichen Beziehung im Sinne einer auf Dauer angelegten gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung« (so LG Hannover, FamRZ 1985, 1255/1256; wie hier aber LG Karlsruhe, ZMR 1982, 286; MünchKomm/Voelskow § 569 a BGB Rdn. 9 Fn. 9; Bub/Treier/Heile Kap. II Rdn. 852; Langohr ZMR 1983, 222/226).

  • BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91

    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Der Senat hat durch Beschluß vom 22.7.1991 (NJW-RR 1992, 524 ) den Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt, weil die vorgelegte Rechtsfrage durch den zwischenzeitlich veröffentlichen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6.3.1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760 ) beantwortet sei.

    Die Vorlage ist statthaft (§ 541 Abs. 1 S. 1 ZPO , BayObLG NJW-RR 1992, 524 ) und nunmehr auch zulässig.

  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Ein solches berechtigtes Interesse kann auch vorliegen, wenn der Mieter mit Personen gleichen oder anderen Geschlechts eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft bilden will (BGH, Rechtsentscheid vom 3.10.1984, BGHZ 92, 213/219).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1959, 283/284) hat sie in diesem Zusammenhang im Jahr 1958 als typische Erscheinung des sozialen Lebens bewertet.
  • OLG Hamm, 23.10.1991 - 30 REMiet 1/91

    Aufnahme einer Lebensgefährtin in eine Mietswohnung; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Dies gilt auch für die Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 23.10.1991, WuM 1991, 668 ).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1982 - 9 REMiet 3/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf; Lebensgefährtin des Sohnes des

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91
    Ein klare, von moralischen und weltanschaulichen Bewertungen freie Abgrenzung des Kreises der eintrittsberechtigten Personen wird nur erreicht, wenn neben der Hausstandszugehörigkeit auch das Merkmal der Familienangehörigkeit im Sinne einer verwandtschaftlichen oder schwägerlichen Beziehung zum Mieter herangezogen wird (LG Karlsruhe FamRZ 1982, 599; Bub/Treier/Heile, Kap. II Rdn. 853; Emmerich/Sonnenschein Rdn. 13, Staudinger/Sonnenschein Rdn. 19, jeweils zu § 569 a BGB ).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 16.06.1992 - 32 C 2301/91 - 48   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5340
AG Frankfurt/Main, 16.06.1992 - 32 C 2301/91 - 48 (https://dejure.org/1992,5340)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.06.1992 - 32 C 2301/91 - 48 (https://dejure.org/1992,5340)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 32 C 2301/91 - 48 (https://dejure.org/1992,5340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 137
  • NJW 1993, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.06.1992 - 32 C 2301/91
    Seit der grundlegenden Entscheidung des BGH (BGHZ 98, 212 = DRsp I (123) 307 a-c) kann es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst benutzten Sache infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann.
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Letzteres ist als ähnlich gewichtig zu bewerten wie die Nutzung eines Fernsehgeräts, dessen Ausfall schon 1993 als ersatzfähig angesehen wurde (AG Frankfurt/Main, NJW 1993, 137).
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