Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.06.1992 - 11 U 34/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Widerruf eines Abzahlungsgeschäfts nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 140
  • ZIP 1992, 1298



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94  

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Er ist keine relevante neue Tatsache, weil die darauf gegründete Einwendung den durch das Urteil festgestellten Anspruch nach materiellem Recht gerade nicht betrifft (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 140, 141).
  • OLG Braunschweig, 27.11.2003 - 8 U 106/02  

    Bauvertrag - Begründung einer Vollstreckungsgegenklage

    Bei Einwendungen, deren Entstehung von einer vom Schuldner abzugebenden Willenserklärung abhängt, kommt es für die Zulässigkeit der Einwendung nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Erklärung tatsächlich abgegeben worden ist, sondern auf den, an dem sie hätte ausgeübt werden können (vgl. BGH NJW 1993, 140; BGH NJW 2003, 3134, 3135; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 767 Rn 14; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 767 Rn. 52; a.A. Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rn 37 m.w.N.).

    Ebenso kommt es nicht darauf an, wann die Klägerin erstmalig von den Mängeln erfahren hat, denn stets stellt die Rechtsprechung, wie oben ausgeführt, allein auf den objektiven Sachverhalt und nicht auf die Kenntnis oder Unkenntnis des Schuldners ab (vgl. BGHZ 34, 274, 279; NJW 1993, 140).

  • OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 6 U 137/92  
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