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OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - VI 12/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1665
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00
Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der …
Aber auch wenn der Verurteilte die Mitwirkung an einer persönlichen Anhörung aus nicht von der Strafvollstreckungskammer zu verantwortenden Gründen verweigert, bedarf es einer solchen nicht (BGH…, Beschluss vom 12.08.2015 - StB 6/15 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21.12.1995 - 3 Ws 274/95 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.1993 - IV 12/92 -, NJW 1993, 1665, 1666, …und Beschluss vom 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 -, juris Rn. 7;… Appl a.a.O., Rn. 27). - OLG Hamm, 15.11.2001 - 2 Ws 270/01
bedingte Entlassung, nachträgliche Einwilligung des Verurteilten, Zulässigkeit …
Dabei kann dahinstehen, ob sich, wenn der Verurteilte in eine bedingte Reststrafenaussetzung nicht einwilligt, ein Gerichtsbeschluss über die Nichtaussetzung der Restfreiheitsstrafe nach § 454 StPO, 57 StGB erübrigt (…so u.a. OLG Zweibrücken, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 454;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 454 Rn. 39) oder ob auch in diesen Fällen durch Beschluss entschieden werden muss (so OLG Rostock NStZ 2001, 278 mit ablehnender Anmerkung Arnoldi NStZ 2001, 503; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1665; OLG Hamm NJW 1973, 337;… Gribbohm in LK-StGB, 11. Aufl., § 57 Rn. 80). - OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 Schließlich ist mit dem OLG Düsseldorf (vgl. NJW 93, 1665, 1666 zu Ziff. 4 b)) darauf hinzuweisen, daß das Ziel der Wiedereingliederung, dem die Entlassungsvorbereitungen dienen sollen, nur dann erreicht werden kann, wenn der Verurteilte hieran mitarbeitet.