Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - VI 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6993
OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - VI 12/92 (https://dejure.org/1993,6993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.1993 - VI 12/92 (https://dejure.org/1993,6993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 1993 - VI 12/92 (https://dejure.org/1993,6993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Aber auch wenn der Verurteilte die Mitwirkung an einer persönlichen Anhörung aus nicht von der Strafvollstreckungskammer zu verantwortenden Gründen verweigert, bedarf es einer solchen nicht (BGH, Beschluss vom 12.08.2015 - StB 6/15 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.1995 - 3 Ws 274/95 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.1993 - IV 12/92 -, NJW 1993, 1665, 1666, und Beschluss vom 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 -, juris Rn. 7; Appl a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Hamm, 15.11.2001 - 2 Ws 270/01

    bedingte Entlassung, nachträgliche Einwilligung des Verurteilten, Zulässigkeit

    Dabei kann dahinstehen, ob sich, wenn der Verurteilte in eine bedingte Reststrafenaussetzung nicht einwilligt, ein Gerichtsbeschluss über die Nichtaussetzung der Restfreiheitsstrafe nach § 454 StPO, 57 StGB erübrigt (so u.a. OLG Zweibrücken, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 454; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 454 Rn. 39) oder ob auch in diesen Fällen durch Beschluss entschieden werden muss (so OLG Rostock NStZ 2001, 278 mit ablehnender Anmerkung Arnoldi NStZ 2001, 503; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1665; OLG Hamm NJW 1973, 337; Gribbohm in LK-StGB, 11. Aufl., § 57 Rn. 80).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
    Schließlich ist mit dem OLG Düsseldorf (vgl. NJW 93, 1665, 1666 zu Ziff. 4 b)) darauf hinzuweisen, daß das Ziel der Wiedereingliederung, dem die Entlassungsvorbereitungen dienen sollen, nur dann erreicht werden kann, wenn der Verurteilte hieran mitarbeitet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht