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   BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93   

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https://dejure.org/1993,594
BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93 (https://dejure.org/1993,594)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93 (https://dejure.org/1993,594)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 BvQ 17/93 (https://dejure.org/1993,594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Interessenabwägung - Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Somalia

  • zeit.de (Pressebericht, 02.07.1993)

    Deutsche an die Front, einstweilen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslandseinsätze der Bundeswehr

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 38
  • NJW 1993, 2038
  • MDR 1993, 809
  • NVwZ 1993, 881 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 21.04.1993 - BT-Drs 12/4759
    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
    Der Deutsche Bundestag nahm am selben Tag einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. (BTDrucks. 12/4759) an, wonach er der Entscheidung der Bundesregierung zustimmte, die Vereinten Nationen in befriedeten Regionen Somalias durch Soldaten der Bundeswehr bei humanitären Einsätzen zu unterstützen.

    Der hiernach erforderliche Beschluß des Bundestages unterscheidet sich von den Entschließungen des Bundestages vom 21. April 1993 (BT-Drucks. 12/4759) und vom 17. Juni 1993 (BT- Drucks. 12/5140).

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
    Das Bundesverfassungsgericht wägt die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. Urteil vom 8. April 1993 -- 2 BvE 5/93, 2 BvQ 11/93, Umdruck S. 10; vgl. auch BVerfGE 83, 162 [171 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. Urteil vom 8. April 1993 -- 2 BvE 5/93, 2 BvQ 11/93, Umdruck S. 10; vgl. auch BVerfGE 83, 162 [171 f.]).
  • Drs-Bund, 16.06.1993 - BT-Drs 12/5140
    Auszug aus BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
    Am 17. Juni 1993 fand ein Antrag der Antragstellerin, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, den Einsatz der Bundeswehr in Somalia zu beenden und die bereits entsandten Soldaten in die Bundesrepublik zurückzuholen (BT-Drucks. 12/5140), keine Mehrheit im Bundestag.
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Der Deutsche Bundestag nahm am selben Tag einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. (BT-Drucks. 12/4759) an, wonach er der Entscheidung der Bundesregierung zustimmte, die Vereinten Nationen in befriedeten Regionen Somalias durch Soldaten der Bundeswehr bei humanitären Einsätzen zu unterstützen (vgl. im einzelnen die Darstellung des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts unter A. I. in dem Urteil des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren 2 BvQ 17/93, BVerfGE 89, 38 ).

    c) Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1993 im Verfahren der einstweiligen Anordnung (BVerfGE 89, 38 ) befaßte sich der Bundestag erneut mit dem Einsatz deutscher Streitkräfte in Somalia.

    Der Bedeutung des zu fassenden Beschlusses wird es, so es die Lage irgend erlaubt, entsprechen, daß er in den zuständigen Ausschüssen vorbereitet und im Plenum des Bundestages erörtert wird (vgl. BVerfGE 89, 38 [47]).

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ).

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).

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