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   BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93   

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BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93 (https://dejure.org/1993,445)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - BLw 18/93 (https://dejure.org/1993,445)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - BLw 18/93 (https://dejure.org/1993,445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Berechnung eines landwirtschaftlichen Abfindungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 23
  • NJW 1993, 2110
  • ZIP 1993, 1116
  • MDR 1994, 220
  • WM 1993, 1420
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93
    Der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I steht einem Inventarbeitrag gleich (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207 = AgrarR 1993, 85, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 4. Dezember 1992 (BLw 20/92, AgrarR 1993, 85 = ZIP 1993, 298) entschieden hat, ist der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder nicht als Fusion, sondern so zu behandeln, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden.

    Während man aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf schließen konnte, daß hierunter nur die Fondsausgleichszahlungen fallen sollten, hat der Gesetzgeber durch die Streichung des Klammerzusatzes (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, daß er den Anwendungsbereich nicht hierauf eingeschränkt haben wollte (Schweizer a.a.O.).

  • BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92

    Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93
    Daß das Landwirtschaftsgericht in falscher Besetzung entschieden hat (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 40/92, zur Veröffentlichung bestimmt), ist nicht gerügt worden und von Amts wegen nicht zu beachten (Senatsbeschl. vom heutigen Tag, BLw 61/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 61/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93
    Daß das Landwirtschaftsgericht in falscher Besetzung entschieden hat (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 40/92, zur Veröffentlichung bestimmt), ist nicht gerügt worden und von Amts wegen nicht zu beachten (Senatsbeschl. vom heutigen Tag, BLw 61/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92
    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93
    Die Rechtsbeschwerde ist vom Senat zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungswürdigkeit offenbar nicht geprüft hat (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLW 59/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04

    Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f.; 138, 371, 377 f.; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126, 127; Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, AgrarR 1994, 201; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 46/94, AgrarR 1994, 367; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185) steht dem Inventarbeitrag der bei dem Anschluß einer LPG Typ I an eine LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.

    Hiervon kann bei Genossenschaften vom Typ I regelmäßig ausgegangen werden (Senat, BGHZ 123, 23, 29; 138, 371, 379).

    Daß bei einem Übergang keine rechnerische Aufteilung des Fondsvermögens auf die Mitglieder erfolgte, läßt nicht den Schluß zu, nach damaliger Betrachtungsweise sei das Fondsvermögen im Fall des Übergangs - anders als im Fall des Anschlusses (vgl. Senat, BGHZ 123, 23, 26 f.) - nicht als Privatvermögen angesehen worden.

    Selbst wenn man im Hinblick darauf, daß das Fondsvermögen nach dem Übergang zur LPG Typ III derselben Genossenschaft zugeordnet blieb, das Vorliegen einer - an sich erforderlichen - Leistung im Sinne einer bewußten und gezielten Vermögensmehrung (Senat, BGHZ 123, 23, 25) verneinte, wäre § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG jedenfalls entsprechend anwendbar.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.

    Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).

    Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvR 1131/94

    Zur Frage, ob LPG-Rechtsnachfolgerinnen "Fondsausgleichszahlungen" an

    Von daher ist dem Inventarbeitrag jede bewußte und gezielte Vermögensmehrung der LPG gleichzustellen, die dem Mitglied als Sach- oder Geldleistung aus seinem Privatvermögen zuzurechnen ist (BGHZ 123, 23 ).

    Schon nach damaliger Betrachtungsweise wurde also das individualisierte gemeinschaftliche Vermögen der LPG Typ I als privates Vermögen betrachtet (BGHZ 123, 23 ).

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß sei von dem Beschluß des Landwirtschaftsgerichts Schwerin vom 23. September 1992 (16 Lw 96/92, AgrarR 1993, 23) sowie von dem Beschluß des Amtsgerichts Döbeln vom 30. Juni 1993 (XV 166/92, AgrarR 1994, 63) abgewichen, macht dies die Abweichungsrechtsbeschwerde schon deswegen nicht zulässig, weil der Senat die Rechtsfrage, ob Fondsausgleichszahlungen und der bei Übernahme der LPG Typ I durch die LPG Typ III übernommene Anteil am Vermögen der LPG Typ I als eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung anzuerkennen sind, durch seine Entscheidungen vom 4. Dezember 1992 (BGHZ 120, 349 = NJW 1993, 1207) und vom 9. Juni 1993 (BGHZ 123, 23 [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93] = NJW 1993, 2110) grundsätzlich geklärt hat, die angeführten Vergleichsentscheidungen dadurch also überholt sind und der angefochtene Beschluß mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmt.

    Dies wäre der Antragsgegnerin aber auch nicht möglich, weil die angefochtene Entscheidung hinsichtlich des von der LPG Typ III übernommenen und dem Erblasser angerechneten anteiligen Fondsvermögen der LPG Typ I in voller Übereinstimmung mit der genannten Senatsentscheidung steht (BGHZ 123, 23 [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]).

  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Die angefochtene Entscheidung betrifft dagegen die Frage, ob die Zeit der Nutzung des Bodens samt Inventar durch die LPG Typ I auch dann außer Ansatz zu bleiben hat, wenn ein solcher Anteil weder gefordert wird noch in dem maßgeblichen Übernahmeprotokoll - entgegen verbreiteter Übung (vgl. Senat, BGHZ 123, 23, 27) - ausgewiesen ist und eine "Wertschöpfung" aus eingebrachtem Vermögen oder aus der Arbeitsleistung auch nicht behauptet worden ist.

    Die von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f; Beschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 = AgrarR 1994, 126; v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, WM 1994, 1082 = AgrarR 1994, 201) sind hierzu nicht einschlägig.

  • BVerfG, 27.07.2000 - 1 BvR 2218/97

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Rechtsnachfolgerin

    Vielmehr geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass nach damaliger Betrachtungsweise beim Anschluss einer LPG Typ I an eine LPG Typ III oder beim Zusammenschluss zweier solcher LPGen das Fondsvermögen der LPG Typ I, welches das der LPG Typ III nicht überstieg, rechnerisch auf die Mitglieder der LPG Typ I aufgeteilt und ihnen gutgeschrieben und auf der Basis dieser Gutschrift dann der individuelle Fondsausgleich des einzelnen Mitglieds bestimmt wurde (vgl. BGHZ 123, 23 ).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    In der Literatur wurde die Frage streitig diskutiert (vgl. die Nachweise bei BGHZ 123, 23, 25).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 ff; 123, 23 ff m.Anm. Schweizer, EWIR 1993, 1013; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126 = WM 1994, 314).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Insbesondere entsprach der - in der ehemaligen DDR gesetzlich nicht vorgesehene - Anschluß der ursprünglichen LPG "Pi. " an das VEG im wesentlichen dem im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 1993 (BLw 18/93, ZIP 1993, 1116) dargestellten Muster des Anschlusses einer LPG Typ I an eine LPG Typ III. Hier wie dort führte der Anschluß der LPG Typ I zu deren Auflösung.
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

  • OLG Jena, 21.03.2005 - Lw U 964/00

    Abfindungsanspruch; Erben; Vermächtnis

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 8/99

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • AG Döbeln, 15.03.1994 - XV 28/93
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98

    Auseinandersetzung einer LPG

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 32/95

    Abfindungsanspruch des aus der LPG ausgeschiedenen Mitglieds; Berücksichtigung

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93

    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 46/94

    Begriff des Inventarbeitrages bei Einzelübertritt einer LPG Typ III

  • OLG Köln, 29.01.2003 - 17 U 102/01

    Umstellung einer Gebührenklage von Rechtsanwälten auf die Sozietät

  • OLG Jena, 05.06.1997 - Lw U 437/96

    Zusammenrechnung der Mitgliedszeit eines vor dem 16.03.1990 verstorbenen

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93

    Gleichstellung von Sachleistungen oder Geldzahlungen mit Inventarbeiträgen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 61/92

    Besetzungsrüge in Landwirtschafsachen

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvR 1384/94

    Im Ergebnis unschädlicher Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 87/93

    Erstattungsfähigkeit des im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Anteils des

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 66/92

    Gerichtskostenpflicht bei Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98

    Auseinandersetzung einer LPG Typ II

  • OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 12 U 140/95

    Abfindungsanspruch nach §§ 42 , 44 LwAnpG wegen in eine ehemalige LPG

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 11/93

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1996 - 4 S 1796/95

    Postbeamtenkrankenkasse: eingeschränkte Beihilfefähigkeit nicht anerkannter

  • OLG Jena, 13.07.1995 - Lw U 1304/94

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 84/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 30/93

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen auf Grund einer Mitgliedschaft des

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 49/92

    Verfahren in Landwirtschaftssachen

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