Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 30.12.1992

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92   

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BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerung - Angehörige - Freispruch - Mitbeschuldigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 S. 1
    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des angehörigen Mitbeschuldigten

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2326
  • MDR 1993, 786
  • NStZ 1993, 500
  • StV 1993, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).

    Die Revision ist mit dem Generalbundesanwalt der Auffassung, das Landgericht habe die Entscheidung des Senats BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] (und die Entscheidung BGH NStZ 1992, 292) zu Unrecht auf den Fall des rechtskräftigen Freispruchs des (früheren) mitbeschuldigten Angehörigen ausgedehnt.

    Der Senat ist anderer Meinung; er wendet die in der Entscheidung BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] entwickelten Grundsätze auch hier an.

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Mit dem Fall unzulässiger vorübergehender Abtrennung (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 32, 100) [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]ist das nicht zu vergleichen.
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Mit dem Fall unzulässiger vorübergehender Abtrennung (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 32, 100) [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]ist das nicht zu vergleichen.
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9).

    Denn nach der Rechtsprechung besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht in dem Verfahren gegen den nichtangehörigen Beschuldigten jedenfalls dann nicht mehr, wenn das zwischen den Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten und dem jetzigen Beschuldigten geknüpfte Band so schwach geworden ist, dass es den empfindlichen Eingriff, den die Zeugnisverweigerung für den noch vor Gericht stehenden Beschuldigten bedeutet, nicht mehr rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 96, 101; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9).

    Als Fallgruppen sind in der Rechtsprechung anerkannt die Fälle des endgültigen Abschlusses des Verfahrens gegen den Mitbeschuldigten durch dessen rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96, 101), seinen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder seinen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten;

    Zwar ist anerkannt, dass eine zwischen dem angehörigen Zeugen und dem Angeklagten über einen vormals mitbeschuldigten Angehörigen bestehende Verbindung durch prozessuale Entwicklungen gelockert sein kann und deshalb eine Zubilligung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht mehr rechtfertigt; dies gilt namentlich nach Ableben des früheren Mitbeschuldigten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7), nach dessen rechtskräftiger Verurteilung (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, BGHSt 38, 96, 100 ff.) oder rechtskräftigem Freispruch (BGH, Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 StR 921/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) und nach erfolgter Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO mit Blick auf eine rechtskräftige Verurteilung im Bezugsverfahren (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 5 ff.).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Der Senat kann offen lassen, ob über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, weil das Verfahren gegen den mit dem Zeugen verwandten früheren Mitbeschuldigten durch eine rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]), einen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder dessen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) endgültig erledigt ist, entsprechendes auch dann gilt, wenn der mit dem Zeugen verwandte Beschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153 a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153 a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, daß die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann.
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

    Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 30.12.1992 - 63 Qs 298/92   

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https://dejure.org/1992,6567
LG Aachen, 30.12.1992 - 63 Qs 298/92 (https://dejure.org/1992,6567)
LG Aachen, Entscheidung vom 30.12.1992 - 63 Qs 298/92 (https://dejure.org/1992,6567)
LG Aachen, Entscheidung vom 30. Dezember 1992 - 63 Qs 298/92 (https://dejure.org/1992,6567)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2326
  • MDR 1993, 468
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12

    Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

    Ohne Bedeutung für die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit ist dagegen der für keinen der Beteiligten genau vorhersehbare Zeitpunkt des tatsächlichen Aufrufs der Sache (LG Aachen, B. v. 30.12.1992 - 63 Qs 298/92, NJW 1993, 2326).
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