Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 26.11.1992

Rechtsprechung
   BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92   

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BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person - Zusammenschluß zu überörtlicher Sozietät - Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Rüge der Unzulässigkeit des Rechtsweges - Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung - Beginn der Beschwerdefrist - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person - Rechtswegverweisung

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 §§ 5, 48, 53, 78; BGB § 611, §§ 705, 718, 722; GVG § 17a; ZPO § 573
    Rechtsanwaltstätigkeit in einer überörtlichen Sozietät auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Keine arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2458
  • NZA 1993, 789
  • BB 1993, 1444
  • BB 1993, 2163
  • DB 1993, 1622
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht weiter davon ausgegangen, daß das Arbeitsgericht eine inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges getroffen hat, diese nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde (§ 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG n.F., § 78 Abs. 1 ArbGG n.F., §§ 568 ff., § 577 ZPO) angefochten werden konnte und über die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluß entschieden werden mußte (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, a.a.O., zu II 2 und 3, 111 der Gründe).

    Verneint das letztinstanzliche Rechtsmittelgericht erstmals den Rechtsweg, hat es die entgegenstehende(n) vorinstanzliche(n) Entscheidung (en) aufzuheben und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, a.a.O., zu III 2 a der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 17 a GVG Rz 13).

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in dem Urteil vom 23. Dezember 1961 (BAGE 12, 158 = AP, a.a.O.) auf den Zusammenhang der "sonstigen Personen" mit den ebenfalls in § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zunächst erwähnten "in Heimarbeit Beschäftigten" und "ihnen Gleichgestellten" hingewiesen.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Danach ist auch die Bildung überörtlicher Sozietäten zulässig; § 28 Abs. 1 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (Richtlinien nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO; RichtlRA), wonach eine Anwaltssozietät nur im Rahmen einer gemeinsamen Kanzlei begründet werden kann, steht dem ebensowenig entgegen, wie das Lokalisierungsgebot des § 18, die Residenzpflicht des § 27, das Zweigstellenverbot des § 28 BRAO oder ein vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht (vgl. BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGH Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 150/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb muß jedes Sozietätsmitglied durch die Sozietätsvereinbarung ermächtigt und grundsätzlich verpflichtet sein, den Anwaltsvertrag mit Wirkung für und gegen alle Sozien abzuschließen und deren gesamtschuldnerische Haftung mit den Mandanten zu vereinbaren (BGH Urteil vom 23. September 1992, a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).

    Ob vorhandenes privates Vermögen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Mitarbeiters von Bedeutung sein kann (so BGHZ 68, 127, 130 = AP, a.a.O.), hat das Landesarbeitsgericht zu Recht dahingestellt sein lassen.

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89

    Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl., BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m. w. N.) ist entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters.

    Zwar ist für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses dann, wenn der Vertragstext und die praktische Handhabung nicht übereinstimmen, der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend; dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 21. Februar 1990, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Dies gilt Jedenfalls dann, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht und folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 72 Abs. 6 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II der Gründe).

    Diese Vorschrift ist im Beschwerdeverfahren, und zwar auch für die Entscheidung über die Beschwerde gem. § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG n.F., entsprechend anzuwenden (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992, a.a.O., zu III 1 der Gründe).

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Daraus folgt zugleich die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Sozietät (§§ 714, 427 BGB; vgl. das vorbezeichnete Urteil des BGH; ferner BGHZ 56, 355).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Zwar ist für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses dann, wenn der Vertragstext und die praktische Handhabung nicht übereinstimmen, der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend; dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 21. Februar 1990, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).
  • BSG, 17.10.1969 - 3 RK 67/66
    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Eine ausschließliche Bearbeitung von den Beklagten oder einem von ihnen beauftragten Partner des Frankfurter Büros zugewiesener Fälle war ebensowenig vorgesehen wie die Einhaltung bestimmter Bürozeiten (vgl. dazu BSG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 RK 67/66 - BB 1969, 1481).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).
  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21

    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen:

    Daneben kann die Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92, NJW 1993, 2458).

    Daneben kann die inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. BAG NJW 1993, 2458, 2459).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 25, 248, 251 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Hier bestimmt sich dessen wirtschaftliche Existenz nicht nach einer vertraglichen Gegenleistung, sondern nach Art und Umfang der selbständig ausgeübten Tätigkeit (vgl. BAG 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 8, zu III 2 b cc der Gründe).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1938
VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht - Anforderungsprofil und Auswahlentscheidung - Auswahl zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 86
  • NJW 1993, 2458 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Es kommt hinzu, daß ein ablehnender oder anderer Vorschlag des Präsidialrats einen sachlichen Grund für den Abbruch des mit der Ausschreibung vom 12.5.1992 eingeleiteten Auswahlverfahrens dargestellt hätte (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluß vom 17.6.1992 - 1 TG 37/92 -).
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Mit dem Verwaltungsgericht ist der Senat der Auffassung, daß diese Grundsätze auch dann Geltung beanspruchen, wenn es sich bei einem der Bewerber - hier: dem Beigeladenen - um einen sog. Versetzungsbewerber handelt (vgl. Senatsbeschluß vom 6.7.1989 -1 TG 1870/89- ZBR 1990, 24).
  • VGH Hessen, 04.05.1979 - VIII TG 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes - hier: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht - an (so bereits Senatsbeschluß vom 18.2.1985 -1 TG 252/85-, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259; vgl. auch Hess.VGH, Beschluß vom 4.5.1979 -VIII TG 1/79-, ESVGH 29, 175).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Ein Vorsitzender soll aufgrund seiner Sachkunde, Erfahrung und Menschenkenntnis in der Lage sein, den richtunggebenden Einfluss durch geistige Überzeugungskraft auszuüben (vgl. BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Beschluss vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative imbesonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförderungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).
  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

    Da die Ämter eines Richters am Hess.VGH und eines Vorsitzenden Richters am VG nicht den selben Amtsinhalt haben (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282), kann der Beigeladene als Versetzungsbewerber im Falle einer Übertragung der streitigen Stelle auf ihn gegenüber dem Antragsteller einen (weiteren) Bewährungsvorsprung erlangen, auch wenn er sich schon in einem Amt der Besoldungsgruppe R 2 BBesO bewährt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind dessen Grundsätze zum so genannten Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat (vgl. hierzu zusammenfassend Beschluss vom 26.10.1993, DVBl 1994, 553), auf die Ernennung eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem des Eingangsamtes anzuwenden (siehe Hess.VGH, Beschlüsse vom 02.07.1996, HessVGRspr. 1996, 92, vom 16.02.1995, RiA 1996, 148 und vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282).

    Das Anforderungsprofil eines Vorsitzenden/einer Vorsitzenden am VG ist durch die gerichtsverfassungs- und verfahrensrechtlichen Vorschriften (insbesondere §§ 102-104, 169 VwGO und §§ 176, 194 GVG) vorgegeben und durch die ständige Rechtsprechung des Hess.VGH umschrieben (Hess.VGH, Beschlüsse vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282, vom 18.02.1995, RiA 1996, 148 und vom 02.07.1996, ZBR 1997, 158).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Wie das Verwaltungsgericht folgt deshalb der beschließende Senat der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß im Falle der Ausschreibung nach dem Gesichtspunkt der Bestenauslese vorzugehen ist (Beschl. v. 6.7.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NVwZ 93, 282).

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß der gekennzeichnete Unterschied in der Eignungsermittlung und -feststellung nicht zu einer entscheidenden Abwertung der Note des Antragstellers führen kann (ebenso im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - = NVwZ 93, 282 = Rundschreiben Nr. 1 und 2/93 des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter v. 25.1.1993, S. 11/12).

  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Dem öffentlichen Interesse an einer unverzüglichen (Wieder-)Besetzung freier Planstellen steht kein entsprechendes Interesse des Antragstellers gegenüber, insbesondere kann er sich nicht darauf berufen, berechtigt gewesen zu sein, das Parallelverfahren um dieselbe Stelle (vgl. Senatsbeschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -) abzuwarten.
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 1 TG 1634/92

    Zum Ausschluß von Mitgliedern des Präsidialrats bei persönlicher Betroffenheit

    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an - hier: Vizepräsident des Verwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 und Hess. VGH, Beschluß vom 4.5.1979 - VIII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175).

    Gerade die Besetzungsvorschläge der Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs waren für die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen maßgeblich, wie der Antragsgegner in seinem erstinstanzlichen Schriftsatz vom 15.5.1992 betont hat (vgl. zum Nachschieben von Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren: Senatsbeschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative im besonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförde-rungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Die genannten Versäumnisse sind insoweit - selbst wenn man dem "Bescheid vom 24. Juni 1999" bereits einen Regelungsgehalt beimessen wollte - zumindest mit heilender Wirkung gem. § 45 VwVfG LSA nachgeholt worden (vgl. zum Nachschieben der Begründung für die Auswahlentscheidung während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens: VGH Kassel, Beschl. v. 18.8.1992 - 1 TG 1074/92 - (NVwZ 1993, 284 f.); vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - DÖD 1993, 210 (211) m. w. N.; Beschlüsse d. Senats v. 14.4.2000 - 3 M 56/00 und v. 31.8.1995 - 3 M 19/95 - ZBR 1997, 282 (285) - vgl. ferner zum Erlaß eines neuen Verwaltungsaktes mit ordnungsgemäßer Begründung: BVerwG, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG 3. Aufl. § 45 Rdnr. 28).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - (ESVGH 43, 86, 89 = DRiZ 1994, 180, 182 mit weiteren Nachweisen) auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 102 - 104, 169 VwGO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 21 g, 176, 194 GVG) die Anforderungen an dieses Amt gekennzeichnet; sie sind durch Gesetz vorgegeben und durch die Rechtsprechung festgelegt (vgl. ferner Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993, a.a.O. sowie vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148, 151) und bedürfen hier keiner Wiederholung.
  • VG Wiesbaden, 28.04.2000 - 8 G 2298/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antrag, vorläufig bis zum

    Die vom VGH Kassel für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelten Grundsätze zum sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch sind auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes anzuwenden (VGH Kassel, Beschluß vom 04.05.1979 - VIII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175; Beschluß vom 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103; Beschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - Beschluß vom 21.12.1992 - 1 TG 1634/92 - Beschluß vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, NVwZ 1997, 615, ZBR 1997, 157).

    Zwar ist die Bezugnahme auf die Besetzungsberichte, wie hier erfolgt, zulässig (so VGH Kassel, Beschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -), doch führt dies zu keinem anderen Ergebnis, denn auch diese Besetzungsberichte enthalten keine ausreichenden Auswahlerwägungen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 9 E 937/06

    Versetzung eines Beamten; Verletzung des Gleichstellungsrechts durch Bevorzugung

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 33.92

    Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens betreffend die Verwendung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/91
  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

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