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BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93 |
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Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Kurzinformation)
Die Tötung eines an Tollwut erkrankten Hundes erfüllt nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2760
- MDR 1993, 999
- DÖV 1994, 792
- BayObLGSt 1993, 61
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 44/77
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
Diese Formulierung bezeichnet kein Tatbestandsmerkmal, vielmehr ist die von einem vernünftigen Grund getragene Tötung rechtmäßig, wenn der Täter aus diesem Grunde heraus handelt (BayObLGSt 1977, 41 f.).b) Auch der Jagdschutz kann einen vernünftigen Grund zur Tötung eines Wirbeltieres abgeben (BayObLGSt 1977, 41/43).
- OLG Köln, 22.09.1964 - Ss 322/64
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
Soweit das OLG Köln (NJW 1965, 408) und das OLG Stuttgart (NStZ 1981, 184 ) eine Beschränkung des Verfolgungswillens des Anzeigeerstatters angenommen haben, hat es sich um besonders gelagerte Sachverhalte gehandelt - Anzeige einer Behörde im Hinblick auf ein bestimmtes Offizialdelikt, nicht aber wegen Beleidigung ihres Bediensteten, denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist. - OLG Stuttgart, 14.01.1981 - 1 Ss 1005/80
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
Soweit das OLG Köln (NJW 1965, 408) und das OLG Stuttgart (NStZ 1981, 184 ) eine Beschränkung des Verfolgungswillens des Anzeigeerstatters angenommen haben, hat es sich um besonders gelagerte Sachverhalte gehandelt - Anzeige einer Behörde im Hinblick auf ein bestimmtes Offizialdelikt, nicht aber wegen Beleidigung ihres Bediensteten, denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
- BGH, 08.03.1984 - 1 StR 12/84
Eevolver - Double Action - Halbautomatische Selbstladewaffe
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
Ein solcher Revolver stellt eine »halbautomatische« Selbstladewaffe - mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm i.S. von § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WaffG dar (BGHSt 32, 300/302 f.). - BayObLG, 25.06.1991 - RReg. 4 St 124/90
Jäger; Hunde; Erschießen; Jagdrevier; Wild; Garten; Wohngrundstück; Umzäunt; …
- BayObLG, 11.07.1989 - RReg. 4 St 107/89
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Befreiung von der Waffenscheinpflicht nur dann eingreift, wenn aus den Umständen klar ersichtlich ist, daß die Waffe lediglich von einem Ort zum anderen befördert werden soll (BayObLGSt 1989, 113/114).
- BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17
Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw. …
Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116;… LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44;… Schönke/ Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761;… differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss). - BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17
Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl …
Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116;… LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44;… Schönke/Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761;… Fischer, aaO, § 303 Rn. 3;… differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss). - LG Münster, 07.03.2016 - 2 KLs 7/15
Kükenbrüterei, Strafbarkeit, Töten männlicher Küken
4 St 44/77">4 St 44/77, juris-Rz.: 16f.; Caspar, NuR 1997, 577 (579, 583); Pfohl in: Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, Band 6, Nebenstrafrecht 1, 2. Auflage, § 17 TierSchG, Rz. 35; Metzger in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand September 2015, § 17 TierSchG, Rz. 24; wohl auch: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 11. Mai 2009, Az.: 1 Ss 28/09, Juris-Rz. 15; unklar: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 05.05.1993, Az.: 4St RR 29/93, juris-Rz. 9). - VG Oldenburg, 25.03.2004 - 2 A 1624/00
Artgerechte Haltung; Fluchttiere; Schaf; Schafhaltung; Tierschutz; …
Außerdem gilt generell, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§ 1 Satz 2 TierSchG; zum Begriff "vernünftig" vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 4 St RR 29/93 -, NJW 1993, 2760 , das die Auffassung vertritt, synonyme Begriffe seien "nachvollziehbar" und "billigenswert").
Rechtsprechung
BayObLG, 08.04.1993 - 3 ObOWi 13/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatrichter; Feststellung; Massieren; Hochbinden; Hundeohren; Schmerzen; Verstoß; Denksätze ; Erfahrungssätze; Modetrend; Stehende Ohren; Vernünftiger Grund
- rechtsportal.de (Leitsatz)
TierschutzG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2760
- NStZ 1994, 93
- BayObLGSt 1993, 52
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 12.05.2010 - 23 K 5655/09
Vereinbarkeit des Zurschaustellens von kupierten Hunden mit den Vorschriften des …
Auch bei der Nachbehandlung kupierter Ohren werden den Tieren ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen zugefügt, vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 1993 3 ObOWi 13/93;.