Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.01.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87   

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BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87 (https://dejure.org/1993,1496)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 397/87 (https://dejure.org/1993,1496)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 397/87 (https://dejure.org/1993,1496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a; ZPO § 91
    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Mandat - Prozess vor dem BVerfG - Verfassungsrechtliche Fachliteratur benutzen - Erstattungsfähigkeit der Kosten - Rechtsgutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 382
  • NJW 1993, 2793
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
    Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer auferlegt (BVerfGE 84, 372 ).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren sind solche Ausnahmefälle nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 88, 382 ).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Notwendige Auslagen sind Kosten, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ; 99, 46 ).

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg.
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).

    Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
    Notwendig sind die Auslagen, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden mußten (vgl. BVerfGE 88, 382 [383]).
  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).

    Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34 a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 88, 382 [383]).

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (BVerfGE 88, 382 [383]).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ) und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.
  • BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10

    Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts indes erforderlich gewesen (vgl. BVerfGE 88, 382 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1997 - 2 BvR 8/97 -, NJW 1997, S. 1433, vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 u.a. -, NJW 1997, S. 1433 , sowie vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856 ).
  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen prüft (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ) und die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

  • OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Erstellung von Parteigutachten zum

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 224/03

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens

  • OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 12 W 113/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Rechtsgutachten über

  • BVerfG, 16.02.2001 - 1 BvR 2066/97

    Unzulässige, aber auch in der Sache erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der

  • BVerfG, 30.03.2015 - 2 BvR 501/15

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung unzulässigen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92   

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https://dejure.org/1993,3630
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BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92 (https://dejure.org/1993,3630)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1313/92 (https://dejure.org/1993,3630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung von Parteivortrag ohne Anhörung des Prozeßgegeners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Grundsatz der Subsidiarität - Schriftsatznachlaß im Zivilprozeß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2793
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Dieser Grundsatz verlangt, daß der Beschwerdeführer über die gebotene Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um bereits im Ausgangsverfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder einen Grundrechtsverstoß zu verhindern (BVerfGE 5, 9 [10]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).

    Hierzu wäre sie allenfalls dann gehalten gewesen, wenn die Anberaumung eines Verkündungstermins unter Bewilligung eines Schriftsatznachlasses für die Gegenseite sie zu der Annahme veranlassen mußte, das Amtsgericht werde unter Berücksichtigung des nachzubringenden Vortrags abschließend zu ihren Lasten entscheiden, ohne ihr das durch Art. 103 Abs. 1 GG gebotene rechtliche Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGE 81, 97 [103]).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Dieser Grundsatz verlangt, daß der Beschwerdeführer über die gebotene Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um bereits im Ausgangsverfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder einen Grundrechtsverstoß zu verhindern (BVerfGE 5, 9 [10]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Der Gleichheitssatz wird durch eine gerichtliche Entscheidung nur verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Diese Bestimmung gebietet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 6, 12 [14]; 64, 135 [144]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Der Gleichheitssatz wird durch eine gerichtliche Entscheidung nur verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Dieser Grundsatz verlangt, daß der Beschwerdeführer über die gebotene Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um bereits im Ausgangsverfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder einen Grundrechtsverstoß zu verhindern (BVerfGE 5, 9 [10]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1313/92
    Diese Bestimmung gebietet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 6, 12 [14]; 64, 135 [144]; st. Rspr.).
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