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   VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91   

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https://dejure.org/1993,4397
VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91 (https://dejure.org/1993,4397)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1993 - 6-VI-91 (https://dejure.org/1993,4397)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1993 - 6-VI-91 (https://dejure.org/1993,4397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2794
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Bayern, 14.11.1996 - 31-VI-94

    (VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zum Jagdrecht,

    Zur Substantiierungspflicht des Beschwerdeführers bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs vgl VerfGH München, 1993-03-19, Vf.6-VI-91, VerfGHE BY 46, 80 .

    Im Hinblick darauf ist der Substantiierungspflicht bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nur genügt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte; denn nur dann kann vom Verfassungsgerichtshof überhaupt geprüft und entschieden werden, ob die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 80/83).

    Im Hinblick darauf ist der Substantiierungspflicht bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nur genügt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte; denn nur dann kann vom Verfassungsgerichtshof überhaupt geprüft und entschieden werden, ob die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 80/83).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

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  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen einer Partei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/87; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 16.9.2004; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 5 zu Art. 91).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Der Substantiierungspflicht ist bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann genügt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensverstoß beruht (vgl. auch BayVerfGH 46, 80 ff.).
  • OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Erstellung von Parteigutachten zum

    a) Grundsätzlich sind die Kosten für Rechtsgutachten, die eine Partei im Verfahren einholt, nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 88, 382 [383]; BayVerfGH NJW 1993, 2794 f.; Herget in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 91 Rz. 13 Stichwort Privatgutachten m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.03.2007 - 1-VI-06
    Nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/83; vgl. auch BVerfG vom 18.6.1986 = BVerfGE 72, 122/132).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Allein dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/83 m. w. N.; VerfGH vom 1.6.2012).
  • OLG Bremen, 16.02.2001 - 5 U 21/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des

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  • VerfGH Bayern, 01.06.2012 - 102-VI-11

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

    Allein dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/83 m. w. N.; VerfGH vom 19.7.2004).
  • VerfGH Bayern, 19.11.1993 - 101-VI-91

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei unsubstantiiertem Vortragen der

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  • VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VG München, 23.01.2013 - M 11 M 12.5868

    Erstattungsanspruchs eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule als

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