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   BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93   

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https://dejure.org/1993,2776
BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 4St RR 37/93 (https://dejure.org/1993,2776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2947
  • ZIP 1993, 1224
  • MDR 1993, 1104
  • NStZ 1993, 591
  • BayObLGSt 1993, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62

    Angabe des Inhabers im Sparbuch als Beurkundung einer "Tatsache" i.S.d. § 348

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Wie die Sparkassenbücher öffentlicher Sparkassen öffentliche Urkunden sind (BGHSt 19, 19/21), so auch die Sparbücher, die von der öffentlichen Behörde Bundespost bzw. Deutsche Bundespost POSTBANK ausgestellt sind.

    Sie bilden Gesamturkunden i.S. des § 418, in denen "verschiedene Beurkundungen zusammengefaßt sind" und "die ein Zeugnis über Wahrnehmungen oder eigene Handlungen der Behörde enthalten" (BGHSt 19, 19/21 f.).

    Sie erbringen insbesondere den vollen Beweis der im Sparbuch vermerkten behördlichen Handlungen, wie z.B. Ein- und Auszahlungen und auch Eintragungen sonstiger Gut- und Lastschriften einschließlich der Höhe des jeweiligen Betrages (BGHSt 19, 19/22), wie auch über das Datum der Vornahme der behördlichen Handlung welches z.B. bei Bareinzahlungen und -abhebungen über die Zinsberechnung entscheidet.

  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Für den Begriff der Behörde ist die Ausübung hoheitlicher Gewalt allerdings nicht wesentlich, vielmehr ist unter einer Behörde jedes "in den allgemeinen Organismus der Behörden eingefügte Organ der Staatsgewalt" zu verstehen welches "dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder der von ihm geförderten Zwecke tätig zu sein" (BGH NJW 1957, 1673 ).

    Diese Einordnung wäre zwar z.B. dann zu verneinen, wäre der Deutschen Bundespost POSTBANK Selbstverwaltung eingeräumt (BGH NJW 1957, 1673/1674).

  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Schon früher wurde die Tätigkeit der Post im Rahmen des Postsparkassendienstes als Ausübung öffentlicher Gewalt anerkannt (BGH NJW 1956, 745 ).

    Dafür spricht neben ihrer Bezeichnung als öffentliches Unternehmen in § 1 Abs. 2 PostVerfG zudem, daß die Bundespost gem. Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG nach wie vor Gegenstand bundeseigener Verwaltung ist (vgl. insoweit BGH NJW 1956, 745 ), und ferner, daß die Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Postwesens neben dem Bundesminister für Post und Telekommunikation auch von der Deutschen Bundespost wahrgenommen werden und diese insoweit einen öffentlichen Auftrag wahrnimmt (§ 1 PostVerfG ).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Damit fehlt es an einer hinreichenden Grundlage für die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs (BGHSt 33, 59 ; BayObLG MDR 1969, 242 und …
  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Falsch i.S. des § 348 StGB sind die behördlichen Handlungen dann beurkundet, wenn die Tatsachen, die von der erhöhten Beweiskraft der öffentlichen Urkunde erfaßt werden und wie sie unter 2. beispielhaft erwähnt wurden, objektiv unrichtig bezeugt sind (BayObLGSt 1989, 92/97 = NJW 1990, 655/656).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    5 St 38/82">StV 1983, 418; KK/Ruß StPO 2: Aufl. § 318 Rn. 7 m.w.Nachw.); auch erlauben die (fehlenden) Feststellungen keine Nachprüfung der rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch (BGHSt 19, 46/48; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 318 Rn. 7) [wird ausgeführt).
  • LG Paderborn, 01.12.2021 - 5 Qs 33/21

    Corona, Impfausweis, Gesundheitszeugnis, Vorlage, digitales Impfzertifikat

    Behörden sind - unter Rückgriff auf den staatsrechtlichen Behördenbegriff (vgl. MüKo, StGB/Radtke, 4. Aufl. 2020, StGB, § 11, Rn. 149) - ständige, vom Wechsel bzw. Wegfall einzelner Personen unabhängige, in das Gefüge der staatlichen Verwaltung eingeordnete Organe, die mit öffentlicher Autorität auf die Erreichung von Staatszwecken oder staatlich geförderten Zwecken hinwirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.7. 1959 - 2 BvF 1/58; BGH, Beschluss vom 20.9. 1957 - V ZB 19/57; BayObLG, Beschluss vom 05.07.1993 - 4 St RR 37/93).
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 3 RVs 16/23

    Erfolgreiche Revision nach Verurteilung wegen Gebrauchs unrichtiger

    Allgemein wird unter dem Merkmal "Behörde" in Anlehnung an das Reichsgericht (RGSt 18, 246, 249f.) "eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln" verstanden, "die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein" (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1959 - 2 BvF 1/58 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Juli 1963 - 6 StE 1/63 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 4St RR 37/93 -, juris; Hilgendorf, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2020, § 11, Rn. 93; Radtke, in: Müchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 11, Rn. 150; Hecker, in: Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 11, Rn. 55).
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    a) Eine beurkundete Tatsache ist dann falsch, d.h. unwahr beurkundet, wenn sie überhaupt nicht oder in anderer Weise geschehen ist, das Beurkundete und die Wirklichkeit also nicht übereinstimmen (BayObLG NJW 1990, 655 f.; BayObLG NJW 1993, 2947 f.; LK-Zischang StGB 12. Aufl. § 348 Rn. 22 f.).
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