Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.03.1993

Rechtsprechung
   BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92   

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https://dejure.org/1993,1936
BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92 (https://dejure.org/1993,1936)
BAG, Entscheidung vom 08.04.1993 - 2 AZR 716/92 (https://dejure.org/1993,1936)
BAG, Entscheidung vom 08. April 1993 - 2 AZR 716/92 (https://dejure.org/1993,1936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationserfordernisse zur Vermeidung von Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristensachen - Wahrung der Revisionsfrist - Wirksame Endkontrolle oder Ausgangskontrolle - Gewährleistung einer rechtzeitigen Aktenvorlage zur Bearbeitung durch den Rechtsanwalt

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 236, 554a; ArbGG § 74; BGB §§ 187, 188
    Umfang der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristenkontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2957
  • NZA 1993, 616
  • BB 1993, 1152
  • BB 1993, 1296
  • DB 1993, 2036
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90

    Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92
    Dafür reicht es nicht aus, wenn er seine Kanzlei so organisiert, daß ihm Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittelfristen laufen, rechtzeitig zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BGH Urteil vom 28. November 1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178).

    Nur bei einer solchen Handhabung kann die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen (vgl. BGH Beschluß vom 29. Januar 1981 - VII ZB 26/80 - AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977; vom 8. November 1988 - VI ZB 26/88 - NJW 1989, 1157; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; Urteil vom 28. November 1990, aaO).

  • BGH, 29.01.1981 - VII ZB 26/80

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den voherigen Stand durch

    Auszug aus BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92
    Die Gewährleistung einer rechtzeitigen Aktenvorlage zur Bearbeitung durch den Rechtsanwalt reicht dazu allein nicht aus (Anschluß an BGH Beschluß vom 29. Januar 1981 - VII ZB 26/80 - AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977).

    Nur bei einer solchen Handhabung kann die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen (vgl. BGH Beschluß vom 29. Januar 1981 - VII ZB 26/80 - AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977; vom 8. November 1988 - VI ZB 26/88 - NJW 1989, 1157; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; Urteil vom 28. November 1990, aaO).

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92
    Nur bei einer solchen Handhabung kann die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen (vgl. BGH Beschluß vom 29. Januar 1981 - VII ZB 26/80 - AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977; vom 8. November 1988 - VI ZB 26/88 - NJW 1989, 1157; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; Urteil vom 28. November 1990, aaO).
  • BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des

    Auszug aus BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92
    Nur bei einer solchen Handhabung kann die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen (vgl. BGH Beschluß vom 29. Januar 1981 - VII ZB 26/80 - AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977; vom 8. November 1988 - VI ZB 26/88 - NJW 1989, 1157; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; Urteil vom 28. November 1990, aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Zutreffend weist das Arbeitsgericht darauf hin, daß der Kläger in seiner Antragsschrift nicht einmal behauptet, entsprechend der seinem Prozeßbevollmächtigten obliegenden Organisationserfordernissen eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle (Fristenkalender etc., vergleiche BAG, Beschluß vm 08.04.1993 - 2 AZR 716/92 - AP Nr. 10 zu § 85 ZPO) eingerichtet zu haben.
  • BAG, 23.08.2001 - 7 ABR 15/01

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in Rechtsmittelschrift

    Die rechtzeitige Absendung dieses Nachgangs hätte daher durch Aufnahme in den Fristenkalender, eine entsprechende Ausgangskontrolle sowie durch die Löschung der Frist nach der Erledigung der fristwahrenden Handlung gesichert werden müssen (vgl. etwa BAG 8. April 1993 - 2 AZR 716/92 - AP ZPO § 85 Nr. 10 = EzA ZPO § 233 Nr. 17, zu II 2 der Gründe).
  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung aller Gerichte erwartet von diesen Personen eine Fristversäumnisse nahezu ausschließende Organisation des Bürobetriebes und das Vorhandensein eines nachprüfbaren Fristenkontroll- sowie Postausgangsbuches (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 512, 513, m.w.N., sowie BGH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, und vom 17. September 1998 I ZB 33/98, NJW 1999, 142; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. April 1993 2 AZR 716/92, NJW 1993, 2957).
  • LAG Brandenburg, 02.09.1994 - 5 Sa 185/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Berufungsbegründungsfrist;

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  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94
    Er hat durch entsprechende Organisation seines Büros für die Beachtung der Fristen zu sorgen (vgl. dazu im einzelnen den Senatsbeschluß vom 8. April 1993 - 2 AZR 716/92 - AP Nr. 10 zu § 85 ZPO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.08.1997 - 1 ABR 26/97
    Sie dürfen erst dann gestrichen werden, wenn das fristwahrende Schriftstück die Kanzlei verlassen hat ( BAG Urteil vom 16. November 1992 - 3 AZR 393/92 - AP Nr. 5 zu § 85 ZPO = NJW 1993, 1350; Urteil vom 8. April 1993 - 2 AZR 716/92 - AP Nr. 10 zu § 85 ZPO, zu 2 der Gründe = NJW 1993, 2957).
  • LAG Köln, 30.03.1995 - 10 Sa 987/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei

    Diesen Feststellungen, die das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 08.04.1993 (- 2 AZR 716/92 -, AP Nr. 10 zu § 85 ZPO ) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 29.01.1981, AP Nr. 5 zu § 233 ZPO 1977) getroffen hat, schließt sich das erkennende Gericht an.
  • LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner;

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  • LAG Köln, 22.12.1998 - 10 Ta 273/98

    Nachträgliche Klagezulassung; Zurechnung des Anwaltsverschuldens;

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Rechtsprechung
   BSG, 24.03.1993 - 9/9a RVg 3/91   

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https://dejure.org/1993,1597
BSG, 24.03.1993 - 9/9a RVg 3/91 (https://dejure.org/1993,1597)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 9/9a RVg 3/91 (https://dejure.org/1993,1597)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 9/9a RVg 3/91 (https://dejure.org/1993,1597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 136
  • NJW 1993, 2957
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RVg 3/91
    Eine solche zu mißbilligende Selbstgefährdung kann auch schon in der Zugehörigkeit zum "Milieu" oder zur "Szene" bestehen, in der Straftaten an der Tagesordnung sind (vgl BSGE 49, 104, 110 und BSGE 52, 281, 287, jeweils mit Nachweisen).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RVg 3/91
    Eine solche zu mißbilligende Selbstgefährdung kann auch schon in der Zugehörigkeit zum "Milieu" oder zur "Szene" bestehen, in der Straftaten an der Tagesordnung sind (vgl BSGE 49, 104, 110 und BSGE 52, 281, 287, jeweils mit Nachweisen).
  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84

    Gewalttat - Homosexuellenszene - Versagung von Leistungen - Unbilligkeit

    Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RVg 3/91
    Die Gründe, die die Unbilligkeit begründen, müssen von einem solchen Gewicht sein, daß sie dem in der 1. Alt des § 2 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 58, 214, 216).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nur solche Gründe zur Unbilligkeit führen, die dem in der 1. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).

    Wegen rechtsfeindlichen Verhaltens sind deshalb Entschädigungsansprüche bei Zugehörigkeit zum illegalen Drogenhandel selbst dann ausgeschlossen, wenn ein Beteiligter sich von dieser kriminellen Betätigung abgewandt und mit der Polizei zusammengearbeitet hat und deshalb überfallen wurde (BSGE 72, 136, 137 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Auch eine nur mittelbare Ursache kann als wesentliche Bedingung für einen Erfolg angesehen werden (vgl BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).

    Dem Gewaltopfer ist seine eigene Schädigung aber auch dann zuzurechnen und eine Entschädigung nach dem OEG ausgeschlossen, wenn der Angriff im Rahmen einer Auseinandersetzung über eine vorangegangene Straftat des Gewaltopfers erfolgt (vgl BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Bisher hat der Senat die folgenden vier Fallgruppen gebildet (Übersicht bei BSGE 83, 62, 66 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9): (1) eine im Vorfeld der Tat liegende rechtsfeindliche Betätigung, mit der sich das spätere Opfer außerhalb der staatlichen Rechtsgemeinschaft stellt (BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2), (2) die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist (BSGE 49, 106, 110 = SozR 3800 § 2 Nr. 1), (3) das bewußte oder leichtfertige Eingehen einer Gefahr, der sich das Opfer ohne weiteres hätte entziehen können (BSGE 57, 168, 169 = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 83, 62, 67 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9), es sei denn, für dieses Verhalten läge ein rechtfertigender Grund vor (BSGE 52, 281, 288 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) und (4) eine durch die Versorgung entstehende Begünstigung des Täters (BSGE 59, 40, 45 = SozR 3800 § 1 Nr. 5).
  • LSG Berlin, 11.04.2000 - L 13 VG 66/98

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung

    Ein Leistungsausschluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Tatopfers von der Rechtsordnung in ähnlicher Weise wie das des Angreifers missbilligt wird (BSGE 72, 136, 137).

    Es können jedoch nur solche Umstände zur Unbilligkeit führen, die dem in der 1. Alternative der o.g. Vorschrift genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 72, 136, 137).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - L 10 V 10/96

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Eine solche zu mißbilligende Selbstgefährdung kann schon in der Zugehörigkeit zum Milieu oder zur Szene bestehen, in der Straftaten an der Tagesordnung sind (vgl. dazu Urteil des BSG vom 24.03.1993, 9/9a RVg 3/91 in ">2%20OEG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 2).

    Dies gilt selbst für ehemalige Milieuangehörige, die sich - anders als der Kläger - aktiv zur Mitarbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität bereitgefunden haben (Urteil des BSG vom 24.03.1993, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VG 1/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

    Hierzu zählt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Dogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R; Urteil vom 25. März 1999 - B 9 VG 5/97 R; Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93; Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RVg 3/91, BSGE 72, 136).
  • LSG Bayern, 05.04.2005 - L 15 VG 4/03

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Zwar hatte der Kläger mit Urteil des Landgerichts Augsburgs vom 29.03.1999 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verbüßen; er hat auch eine nach der Rechtsprechung des BSG besonders verwerfliche Straftat begangen (Urteil vom 24.03.1993, SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - L 6 B 4/05

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Entgegen der Auffassung des SG lässt sich die vorliegende Fallgestaltung auch nicht ohne Weiteres unter die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) subsumieren, nach der sich das spätere Opfer mit einer im Vorfeld der Tat liegenden eigenen rechtsfeindlichen Betätigung selbst außerhalb der staatlichen Rechtsgemeinschaft gestellt hat (BSG, Urteil vom 24.03.1993, 9/9a RVg 3/91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).
  • SG Stade, 23.02.2011 - S 21 VG 7/07
    Bisher hat das BSG vier Fallgruppen gebildet (Übersicht bei BSGE 83, 62, 66): (1) eine im Vorfeld der Tat liegende rechtsfeindliche Betätigung, mit der sich das spätere Opfer außerhalb der staatlichen Rechtsgemeinschaft stellt (BSGE 72, 136, 137, (2) die sozial-widrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist (BSGE 49, 106, 110), (3) das bewusste oder leichtfertige Eingehen einer Gefahr, der sich das Opfer oh-ne weiteres hätte entziehen können (BSGE 57, 168, 169; BSGE 83, 62, 67; BSGE 77, 18, 20), es sei denn, für dieses Verhalten läge ein rechtfertigender Grund vor (BSGE 52, 281, 288) und (4) eine durch die Versorgung entstehende Begünstigung des Täters (BSGE 59, 40, 45) (vgl BSGE 83, 62 ff; BSG, Urteil vom 07. November 2001 - Az: B 9 VG 2/01 R - zit nach juris).
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