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   BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92   

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https://dejure.org/1993,1733
BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1993,1733)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1993 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1993,1733)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1993,1733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erfahrungen mit dem Grundrechtsschutz in der Strafrechtspflege in Deutschland (RA Gerhard Strate)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3191
  • NStZ 1993, 300
  • StV 1993, 319
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
    Die Auffassung der angegriffenen Entscheidungen, daß die Hamburger Vollzugsanstalten zu keinem Zeitpunkt für den Vollzug der Strafe zuständig gewesen seien, sondern von Anfang an die bayerischen Vollzugsanstalten - was der Beschwerdeführer bestreitet -, ist als Anwendung und Auslegung der fachrechtlichen Vorschriften nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden kann, wenn aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE.59, 128 [164 ff.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seine zunächst zur Rückwirkung von Gesetzen entwickelte Rechtsprechung auf bestimmte Fälle einer jenen Fällen gleichzustellenden rückwirkenden Änderung das der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte übertragen und eine Abwägung dahin gefordert, ob das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer ihm - sei es auch zu Unrecht - eingeräumten Rechtsposition enttäuscht werden darf (BVerfGE 59, 128 [166]).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Dies hat insoweit grundrechtliche Relevanz, als eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vorliegen kann, wenn das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 59, 128 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Der unter den Bedingungen des Anstaltslebens schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfeldes muss in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 - NStZ 1993, S. 300 f.; Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 1998, S. 431 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Der unter den Bedingungen des Anstaltslebens schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfeldes muss in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 f. ; siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 - NStZ 1993, S. 300 f.; Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 1998, S. 431 ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Insoweit ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass sämtliche in der Justizvollzugsanstalt entwickelten sozialen Beziehungen praktisch abgebrochen werden und der schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfelds in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Insoweit ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass sämtliche in der Justizvollzugsanstalt entwickelten sozialen Beziehungen praktisch abgebrochen werden und der schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfelds in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden muss (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14, 2 BvR 2810/14 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

    Zwar ist beim Handeln von Behörden grundsätzlich auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten ( z.B. BVerfG NJW 1993, 3191 ).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines

    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1029/02

    Verzicht deutscher Behörden auf Überstellung eines verurteilten Straftäters

    Auch einem Strafgefangenen ist der Vertrauensschutz nicht grundsätzlich verschlossen; dieser kann sich auch auf den Ort der Strafvollstreckung beziehen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 VAs 19/06

    Strafvollzug: Rechtsweg gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Ein Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn der Verurteilte sich bereits im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe in einer für ihn nicht zuständigen Haftanstalt befindet, weil in diesen Fällen die Einweisungsentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde korrigiert wird (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 300; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, 378, 379).
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Vollz (Ws) 432/13

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen des Widerrufs des Rechts auf Langzeitbesuche

    Der Gefangene erwirbt damit eine auf Vertrauensschutz beruhende Rechtsstellung, die es fortan verbietet, ihn bei der Gewährung von Lockerungen so zu behandeln, als würde darüber erstmals befunden (vgl. BVerfG NStZ 1993, 300; Arloth/ Lückemann, § 14 StVollzG Rdnr. 6).
  • KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05

    Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen

  • LG Bochum, 07.04.2014 - V StVK 99/13

    Verlegung eines Gefangenen abweichend vom Vollstreckungsplan in eine andere für

  • OLG Rostock, 04.10.2018 - 20 Ws 133/18

    Verlegung eines Strafgefangenen nach Änderung des Vollstreckungsplans

  • KG, 16.11.1995 - 5 Ws 372/95
  • OLG Koblenz, 29.03.1994 - 3 Ws 79/94
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