Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1760
BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91 (https://dejure.org/1993,1760)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91 (https://dejure.org/1993,1760)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91 (https://dejure.org/1993,1760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe nach Sinti-Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Opfer - Tötung - Mord - Sinti - Ehefrau - Nebenklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3316
  • NStZ 1993, 349
  • FamRZ 1993, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Das Schutzgebot der Verfassung gewährleistet die Institution der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht (BVerfGE 31, 58 [82 f.] m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus der untrennbaren Verbindung des Grundrechts mit der Institutsgarantie der Ehe (vgl. BVerfGE 31, 58 [67]; 62, 323 [329]), die notwendig eine rechtliche Ordnung verlangt.

    Es bedarf einer allgemeinen familienrechtlichen Regelung, welche diejenige Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann, die als Ehe den Schutz der Verfassung genießt, rechtlich definiert und abgrenzt (vgl. BVerfGE 31, 58 [69] m.w.N.).

    Die Ehe ist ein öffentliches Rechtsverhältnis in dem Sinne, daß die Tatsache der Eheschließung für die Allgemeinheit erkennbar ist, die Eheschließung selbst unter amtlicher Mitwirkung erfolgt und der Bestand der Ehe amtlich registriert wird (vgl. BVerfGE 31, 58 [69]; 62, 323 [330]).

    Der dem Gesetzgeber eingeräumte Gestaltungsspielraum, wie er die Form der Eheschließung und die sachlichen Voraussetzungen ausgestalten will (vgl. dazu BVerfGE 31, 58 [70]), ist durch die Forderung nach einer Eheschließung vor einem Standesbeamten (§§ 11, 13 EheG ) in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt worden.

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Dies ergibt sich aus der untrennbaren Verbindung des Grundrechts mit der Institutsgarantie der Ehe (vgl. BVerfGE 31, 58 [67]; 62, 323 [329]), die notwendig eine rechtliche Ordnung verlangt.

    Die Ehe ist ein öffentliches Rechtsverhältnis in dem Sinne, daß die Tatsache der Eheschließung für die Allgemeinheit erkennbar ist, die Eheschließung selbst unter amtlicher Mitwirkung erfolgt und der Bestand der Ehe amtlich registriert wird (vgl. BVerfGE 31, 58 [69]; 62, 323 [330]).

    Ansätze für eine Gleichstellung der bürgerlich-rechtlichen Ehe mit einer nicht nach diesen Regeln vollzogenen Lebensgemeinschaft sind in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG nur begründet worden, wo die Form der Eheschließung anderenfalls zum Selbstzweck degradiert würde (s. dazu BVerfGE 62, 323 [331]: für die Witwenversorgung im Falle einer in einem fremden Land anerkannten, in der Bundesrepublik aber unwirksamen, "hinkenden Ehe; ähnlich: OLG Hamburg, FamRZ 1981, S. 356 [358]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 1, 14 [52], 68, 237 [250]; 71, 39 [53]).

    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (BVerfGE 1, 14 [52], 38, 154 [166]; 68, 237 [250]).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (BVerfGE 1, 14 [52], 38, 154 [166]; 68, 237 [250]).

    Es kann nur die Überschreitung jener äußersten Grenze beanstanden (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 237 [250]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Das Verbot des Art. 3 Abs. 3 GG gilt mithin nicht absolut; es verbietet nur die bezweckte Benachteiligung oder Bevorzugung, nicht aber einen Nachteil oder Vorteil, der die Folge einer ganz anders intendierten Regelung ist (BVerfGE 75, 40 [70]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG liegt nur dann vor, wenn eine Sonderbehandlung ihre Ursache in den durch dieses besondere Grundrecht bezeichneten Gründen hat, wenn also ein kausaler Zusammenhang zwischen einem der aufgeführten Gründe und der Benachteiligung oder Bevorzugung besteht (vgl. BVerfGE 2, 266 [286]; 59, 128 [157], 75, 40 [70]).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Diesem Ordnungselement kommt neben der Willensübereinstimmung der Ehegatten bei der Eingehung der Ehe eine entscheidende Bedeutung zu (BVerfGE 29, 166 [176]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Verfassungsrechtlich ist es auch nicht zu beanstanden, wenn hier der Gesetzgeber den Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzip ist (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]; 13, 261 [271]), vor dem Gerechtigkeitspostulat den Vorrang gibt (BVerfGE 15, 313 [320]; 48, 1 [22]; 72, 302 [327 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Verfassungsrechtlich ist es auch nicht zu beanstanden, wenn hier der Gesetzgeber den Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzip ist (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]; 13, 261 [271]), vor dem Gerechtigkeitspostulat den Vorrang gibt (BVerfGE 15, 313 [320]; 48, 1 [22]; 72, 302 [327 f.]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG liegt nur dann vor, wenn eine Sonderbehandlung ihre Ursache in den durch dieses besondere Grundrecht bezeichneten Gründen hat, wenn also ein kausaler Zusammenhang zwischen einem der aufgeführten Gründe und der Benachteiligung oder Bevorzugung besteht (vgl. BVerfGE 2, 266 [286]; 59, 128 [157], 75, 40 [70]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Mit der Vorschrift des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO soll den nahen Angehörigen des durch eine rechtswidrige Tat Getöteten (wie Ehegatten, Kindern und Geschwistern) ein Recht zur Nebenklage zugesprochen werden, um einen Anspruch auf Genugtuung und Entschädigung durch Beteiligung am Strafverfahren durchzusetzen (BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 02. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91 = NJW 1993, 3316, beck-online m w.N.).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Eine nicht den Regeln der bürgerlich-rechtlichen Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft kann aber nur dann der Ehe gleichgestellt werden, wenn anderenfalls die Form der Eheschließung zum Selbstzweck würde (BVerfG NJW 1993, 3316, 3317).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2016 - 13 A 1859/14

    Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren hinsichtlich systemischer

    Der Schutz des Art. 6 GG greift nur bei rechtsgültig geschlossenen, staatlich anerkannten Ehen, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 = juris, Rn. 83; Beschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91 -, juris, Rn. 8 ff., nicht hingegen bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften, vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 1958 - 1 BvL 3/57 u.a. -, BVerfGE 9, 20 = juris, Rn. 56, und Beschlüsse vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 -, BVerfGE 36, 146 = juris, Rn. 51, sowie vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris, Rn. 49; Jarass/Pieroth, GG, 14. Auflage 2016, Art. 6 Rn. 5.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund -

    Dieser war mit der 1983 geborenen G. K. nach der Tradition der Bevölkerungsgruppe der Sinti "verheiratet" (vgl. zu den Rechtswirkungen einer Ehe nach Sinti-Art Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91 -, juris, Rz. 2 ff.) und hatte mit ihr einen zur Tatzeit fünf Monate alten Sohn.
  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Zweckbestimmung der Nebenklage noch im Jahr 1993 ausdrücklich angeschlossen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 14, NJW 1993, 3316) und dieses Verständnis wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geteilt (siehe BGH, Beschluss vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54, juris Rn. 7, BGHSt 6, 103; Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 25, NJW 2012, 3524).

    Dem ist nicht Folge zu leisten und es ist mit der ganz herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung die Erweiterungsfähigkeit der in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personengruppen zu verneinen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 12 ff., NJW 1993, 3316; BGH, Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Urteil vom 01.03.1995 - 2 StR 331/94, juris Rn. 50, NStZ 1995, 406;.

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R

    Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung -

    Familienrechtliche Begriffe haben auch im Sozialleistungsrecht in der Regel denselben Inhalt wie im bürgerlichen Recht (vgl hierzu entsprechend BVerfG NJW 1993, 3316; Urteil des 4. Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 - = NJW 1995 S 3270 f).
  • OVG Hamburg, 29.11.2006 - 3 Bs 266/05

    D (A), Serbien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Sie soll die Offenkundigkeit der Eheschließung und damit die Klarheit der Rechtsverhältnisse gewährleisten; diesem Ordnungselement kommt neben der Willensübereinstimmung der Ehegatten bei der Eingehung der Ehe eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.1993, NJW 1993 S. 3316, 3317, mit w. N. zur Rechtsprechung).

    Die von den Antragstellern laut ihren Angaben im Juni 2002 im Bundesgebiet erfolgte "Eheschließung" nach Roma-Gebrauch genügt den genannten Anforderungen an eine nach Art. 6 GG zu schützende Ehe nicht; es ist nicht ersichtlich, dass die betreffende Zeremonie die Klarstellungs- und Bekanntgabefunktion der standesamtlichen Eheschließung mit entsprechender Allgemeinverbindlichkeit ersetzen würde (vgl. BVerfG, Beschl v. 2.2.1993, a.a.O., S. 3317, zur "Eheschließung" nach Sinti-Art).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12

    Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der

    aa) Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind geschiedene Ehegatten nicht nebenklageberechtigt (siehe nur BVerfG, NJW 1993, 3316, 3317; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 395 Rn. 11; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 8; Meyer-Goßner, aaO; Weiner in BeckOK-StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 395 Rn. 14a).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 309/21

    Verurteilung wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind geschiedene Ehegatten nicht nebenklageberechtigt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91, NJW 1993, 3316; BGH-ErmRi, Beschluss vom 18. September 2012 - 3 BGs 262/12 Rn. 11; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 395 Rn. 11; Walther in KK-StPO, 8. Aufl., § 395 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 395 Rn. 8).
  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 488/12

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung (bloßer

    Eine schwägerschaftliche Verbindung deutscher Staatsangehöriger nur nach "Roma-Sitte" vermittelt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1993, 349) nicht das Recht, das Zeugnis zu verweigern.
  • OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08

    Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • VG Münster, 24.05.2016 - 4 L 421/16

    Berücksichtigung einer Ehe nach islamischem Recht bei Befristung eines Einreise-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 17 B 1829/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2004 - 19 B 1823/04

    Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Qualifizierung der Gültigkeit eines

  • VG Köln, 16.10.2017 - 5 L 3864/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht