Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensgesetz: Verweisung des Rechtsstreits vor dem Zivilgericht an das Verwaltungsgericht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei Teilungsunrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Postulationsfähigkeit vor dem Bezirksgericht bei bloßem Zweitbüro in den neuen Bundesländern

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 332
  • ZIP 1993, 68
  • MDR 1993, 177
  • NJ 1993, 133
  • VersR 1993, 498
  • WM 1993, 77
  • DB 1993, 376
  • AnwBl 1994, 298



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)  

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02  

    Vermögensrecht - Grundbuchberichtigung nach unwirksamer Enteignung

    Das gilt namentlich, wenn über den Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz in dem dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren noch nicht entschieden ist und daher eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333; Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, VIZ 1998, 96, 97 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94, VIZ 1995, 644, 645).

    Der Normzweck rechtfertigt es daher nicht, den Erlaß eines Prozeßurteils in solcher Lage als Verstoß gegen § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG zu behandeln (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO; Musielak/Wittschier, ZPO, 3. Aufl., § 17 a GVG Rdn. 5).

    Dem stehen die durch das Vermögensgesetz auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht exklusiv ausgestatteten Rechtsschutzmöglichkeiten (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO) im vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92  

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00  

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verweisung nicht vorzunehmen, sondern lediglich die Unzulässigkeit des Rechtswegs auszusprechen ist, wenn nur eine Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt und das vorgängige Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen ist, weil eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in einem derartigen Verfahrensstadium "keinerlei Sinn" mache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541, 2542).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht