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   VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92   

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https://dejure.org/1993,423
VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92 (https://dejure.org/1993,423)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.01.1993 - VerfGH 55/92 (https://dejure.org/1993,423)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 (https://dejure.org/1993,423)
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Honecker

Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis Landesverfassungsrecht - Bundesrecht im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung eines Landesgerichts (Hinweis: vgl. die Entscheidung des BVerfG, «landesverfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz», die allerdings das Verhältnis des Landesverfassungsrechts zum materiellen Bundesrecht offen gelassen hat);

Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen totkranken Menschen verstößt gegen die Menschenwürde im Sinne der Verfassung von Berlin (Hinweis: vgl. zum Bundesrecht: Art. 1 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Menschenwürde eines schwer kranken Inhaftierten durch Zurückweisung einer Haftbeschwerde und Ablehnung der Aufhebung eines Haftbefehls

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen Mißachtung der Menschenwürde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6, 8, 9, 20, 21, 62, 69; GG Art. 1 Abs. 1, 31, 142; VerfGHG § 54 Abs. 3

  • staatsbibliothek-berlin.de (Pressemeldung)

    Die Entscheidung ist gefallen - Für Erich Honecker werden sich die Tore der Haftanstalt öffnen

  • uni-leipzig.de PDF (Auszüge)
  • spiegel.de (Pressebericht, 18.01.1993)

    Moabiter Satyrspiele

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Honecker-Prozeß (Uwe Wesel)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 515
  • MDR 1993, 154
  • NVwZ 1993, 468 (Ls.)
  • NStZ 1993, 298 (Ls.)
  • StV 1993, 84
  • JR 1993, 99
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 72, 105 ), der der Verfassungsgerichtshof folgt, widerspricht es der Würde des Menschen, ihn zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft zu machen.

    Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch darin, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gekennzeichnet ist, weiter in Haft zu halten (vgl. BVerfGE 72, 105 ).

    Das zwingt zu einer Aufhebung ihres Beschlusses (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 72, 105 ).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Erst beide Elemente zusammen, die Verfassungsurkunde und die in sie hineinwirkenden Bestimmungen der Bundesverfassung, machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 66, 107 ).

    Da diese Pflicht auf dem Hineinwirken des Grundgesetzes in die verfassungsrechtliche Ordnung des Landes Berlin beruht (vgl. BVerfGE 1, 208 ), hat sie den gleichen Inhalt wie die Pflicht, die Art. 1 Abs. 1 GG der staatlichen Gewalt kraft Bundesverfassungsrechts auferlegt.

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Auf dieser Grundlage ist davon auszugehen, daß das gegen den Beschwerdeführer anhängige Strafverfahren seinen gesetzlichen Zweck nicht mehr erreichen kann, der darin besteht, den legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der dem Beschwerdeführer in der Anklage zur Last gelegten Taten und gegebenenfalls auf Verurteilung und Bestrafung zu erfüllen (vgl. dazu BVerfGE 20, 45 ).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Wie der Verfassungsgerichtshof schon in seinem Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - im einzelnen dargelegt hat, sind diese Grundrechte in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn Bundesrecht angewandt wird.
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Zu den grundlegenden, die Bundesrepublik Deutschland konstituierenden Bestimmungen des Grundgesetzes gehört Art. 1 Abs. 1. Indem er die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die staatliche Gewalt dazu verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, stellt er die Menschenwürde in den Mittelpunkt der grundrechtlichen Wertordnung (BVerfGE 36, 174 ), erhebt er sie zum obersten Wert im System der Grundrechte (BVerfGE 35, 366 ).
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Zu den grundlegenden, die Bundesrepublik Deutschland konstituierenden Bestimmungen des Grundgesetzes gehört Art. 1 Abs. 1. Indem er die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die staatliche Gewalt dazu verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, stellt er die Menschenwürde in den Mittelpunkt der grundrechtlichen Wertordnung (BVerfGE 36, 174 ), erhebt er sie zum obersten Wert im System der Grundrechte (BVerfGE 35, 366 ).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Die diesen Grundrechten entsprechenden Grundrechte des Grundgesetzes werden vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Menschenwürde gesehen (vgl. etwa BVerfGE 27, 1 ; 71 ; 32, 98 ; 39, 1 ; 46, 160 ).
  • BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67

    Parlamentarisches Regierungssystem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Erst beide Elemente zusammen, die Verfassungsurkunde und die in sie hineinwirkenden Bestimmungen der Bundesverfassung, machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 66, 107 ).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
    Erst beide Elemente zusammen, die Verfassungsurkunde und die in sie hineinwirkenden Bestimmungen der Bundesverfassung, machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 66, 107 ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Die Verfassungsbeschwerde ist hingegen zulässig mit Blick auf die weiterhin erhobenen Rügen der Verletzung des Art. 9 Abs. 1 VvB sowie des in der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. dazu Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515).

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Beschluß vom 12. Januar 1993 (- VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515) betont, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gezeichnet ist und deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Abschluß der Hauptverhandlung nicht mehr erleben wird, weiter in Haft zu halten, weil eine solche Verfahrensweise den Beschuldigten zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft degradieren würde.

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94

    Oberverwaltungsgerichtliche Auffassung zu nicht anrechenbaren Zeiten beim

    Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513, vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch dann besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie im vorliegenden Fall in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.

    Weder eine Zusammenschau einzelner Grundrechte noch auch der Gedanke des "Hineinwirkens" von Bundesverfassungsrecht in Landesverfassungsrecht (vgl. dazu den Beschluß v. 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515; s. auch den Beschluß vom 16. Juni 1993 - VerfGH l9/93 - JR 1994, H. 3) begründen die Geltung eines Schutzes der Ehe nach dem Berliner Verfassungsrecht.

    Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des auch in der Verfassung von Berlin verbürgten Rechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515) rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die

    Sonst sind Art. 1, 2, 104 GG, Art. 8, 15 Abs. 4 VvB verletzt (VerfGH, StV 93, 84 - keine U-Haft bei Lebensgefahr; NJW 01, 3181 - keine U-Haft für schwangere Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Neugeborenen aufgenommen werden kann; vgl. zum Untersuchungshaftvollzug auch: BVerfGE 19, 342; NJW 73, 1643; 76, 1311; 95, 1478; zum Anspruch von Transsexuellen aus Art. 1, 2 GG, auch ohne vorherige Anerkennung per Gesetz mit ihrer besonderen Problematik Berücksichtigung zu finden: BVerfG, NJW 79, 595).

    Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Dieser Vorgabe entsprechend ist im Falle landesverfassungsrechtlicher Mindergewährleistungen das betreffende Landesgrundrecht nicht etwa gleichsam automatisch um die zusätzlichen Schutzelemente des entsprechenden Bundesgrundrechts zu ergänzen (so aber Dennewitz, DÖV 1949, 341, 342; ähnlich VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 56, 60 - Honecker-Beschluß - kritisch zu dieser sog. Ergänzungslehre insb. Sachs, DÖV 1985, 469, 473).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Denn der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich berechtigt, Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab solcher in der Verfassung von Berlin verbürgten Individualrechte zu messen, die nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehen (Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 1 Ws 59/06

    Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen

    Der Senat ist der Auffassung, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gekennzeichnet ist, weiter in Haft zu halten, wenn von ihm nur noch eine sehr beschränkte Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit ausgeht (vgl. auch BerlVerfGH in NJW 1993, 515, 517).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Wie der Verfassungsgerichtshof schon in seinen Beschlüssen vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 dargelegt hat, sind diese Grundrechte in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn Bundesrecht angewandt wird.
  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06

    Kein Verfassungsverstoß bei Entscheidung über Ausweisung eines "faktischen

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
  • KG, 13.01.1993 - 4 Ws 7/93

    Aufhebung eines Beschlusses des Landgerichts Berlin durch den

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 57/94

    Fachgerichtliche Ablehnung eines mit der Pflegebedürftigkeit der volljährigen

  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit iSv Verf BE Art 8 Abs 1 durch Verurteilung

  • VerfGH Berlin, 13.09.1993 - VerfGH 73/93

    Verf BE Art 1 Abs 3 bewirkt keine landesrechtliche Verbürgung sämtlicher im GG

  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 134/93

    Keine Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde durch

  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 74/93

    Keine Verletzung der Menschenwürde durch fachgerichtlichen Sorgerechtsentzug zu

  • VerfGH Thüringen, 29.11.1996 - VerfGH 4/96

    Individualverfassungsbeschwerde; Frist; Begründungsanforderungen;

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