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   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92   

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https://dejure.org/1992,677
BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 133 Abs. 1 StGB; § 133 Abs. 3 StGB; § 336 StGB; § 153a StPO
    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur Verfahreneinstellung zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten; Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen; Verwahrungsbruch

  • Wolters Kluwer

    Staatsanwalt - Geldauflage - Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Rechtsbeugung - Unterschlagung - Verwahrungsbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Unterschlagung und Verwahrungsbruch bei Scheckmißbrauch durch Staatsanwalt

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 381
  • NJW 1993, 605
  • MDR 1993, 254
  • NStZ 1993, 540
  • JR 1994, 34
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Rechtsbeugung begeht deshalb nur der Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. BGHSt 32, 357, 360 f).

    Im vorliegenden Fall hätte es auf der Grundlage des objektiven Täterverhaltens zumindest am Vorsatz gefehlt (vgl. BGHSt 32, 357, 360).

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Ihnen fehlt die Zweckbestimmung der fürsorglichen Hoheitsgewalt; sie genießen deshalb keinen anderen strafrechtlichen Schutz als Eigentum und Gewahrsam anderer Rechtsträger (BGHSt 18, 312, 314 m.w.N.; 33, 190, 193).

    Darüber hinaus bedarf es im Hinblick auf die Weite der Tatbestandsmodalitäten einer Ausgrenzung solcher Entziehungshandlungen, die zwar unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten beachtlich sein mögen, jedoch nach dem Zweck der Vorschrift strafrechtlicher Ahndung nicht unterworfen sein sollen (BGHSt 33, 190, 194; 35, 340, 341 f).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Zugleich schützt er das Vertrauen, daß Gegenstände, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts im Besitz des Staates befinden und denen der Staat seine Fürsorge wenn auch nur vorübergehend in erkennbarer Weise zugewandt hat, ordnungsgemäß aufbewahrt werden (vgl. BGHSt 5, 155, 159 f; v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl.§ 133 Rdn. 2, 3).

    Der Verwahrungsbruch entfällt nicht deshalb, weil der zur Verwahrung Verpflichtete den Gegenstand selbst in Amtsgewahrsam übernommen hat (vgl. BGHSt 5, 155, 159).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    In jedem Fall darf er eine Sache, die durch sein Verhalten Bestandteil eines dienstlichen Vorgangs geworden ist, nicht in einer den behördlichen Zielen widersprechenden Weise der Weiterbearbeitung entziehen (BGH NJW 1975, 2212).

    Dem Angeklagten war der Scheck, solange er als Bestandteil der Akten zu seiner dienstlichen Verfügung stand, auch im Sinne des § 133 Abs. 3 StGB anvertraut (BGH NJW 1975, 2212).

  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Läßt ein schweigender Angeklagter zu, daß der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, sind diese als Einlassungen des Angeklagten nur verwertbar, wenn durch Erklärungen des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH NStZ 1990, 447).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Ein derartiges theoretisch denkbares Vorgehen des Angeklagten wäre jedoch an den sonstigen Feststellungen und an der Lebenserfahrung zu messen gewesen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 9).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 602/89

    Verurteilung bei nicht glaubhafter Zeugenaussage - Anforderungen an

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90

    Vortäuschen eines Einbruchs mit umfangreichen Zerstörungen an Gebäude und

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 566/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 250/78

    Rechtsbeugung durch Verleiten einer Angeklagten zum Verzicht auf Zuziehung ihres

  • BGH, 02.02.1970 - II ZR 80/69

    Scheckeinlösung

  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 165/88

    Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs - Verwahrung von Akten in einem

  • BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 13/78

    Auflage nach § 153a StPO und ehrengerichtliche Ahndung

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91   

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https://dejure.org/1992,2571
OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 8 U 184/91 (https://dejure.org/1992,2571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw; Zeichen einer Übermüdung; Einschlafen am Steuer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 605 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 102
  • NZV 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Wiesbaden, 22.06.2015 - 1 Qs 61/15

    Fahrerlaubnisentzug bei Übermüdung

    Dies beruhe auf der in den berufenen Fachkreisen gesicherten Kenntnis, dass ein gesunder, bislang hellwacher Mensch nicht plötzlich von einer Müdigkeit überfallen wird (BGH, Beschl. v. 18.11.1969 - 4 StR 66/69; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.05.1992 - 8 U 184/91; BayOLG, Urt. v. 18.08.2003 - 1 St RR 67/03).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    [BGH, Beschluss vom 18. November 1969 - 4 StR 66/69 -, Leitsatz und Rn. 38; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 26. Mai 1992 - 8 U 184/91 - BayOLG, Urteil vom 18. August 2003 - 1 St RR 67/03 - LG Wiesbaden, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 1 Qs 61/15 -, Rn. 16; alle zitiert nach juris].
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    In diesem Zusammenhang schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Koblenz (aaO) an, wonach einem Einnicken am Steuer nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276; OLG Frankfurt NZV 1993, 32).
  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (r+s 1993, 290), auf die sich die Beklagte diesbezüglich stützt, gibt das auch nicht her; dort handelte es sich um eine Fahrt auf einer dem Fahrer unbekannten Strecke, sodass die "Monotonie" einer bekannten Strecke, die den häufigsten Grund für ein Einnicken bildet, nach Auffassung des Oberlandesgerichts ausschied.

  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02

    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am

    Es könne auf Grund bestehender Erfahrungssätze als ausgeschlossen gelten, dass der Fahrer, bevor er während der Fahrt am Steuer einnicke, keine Anzeichen einer Übermüdung wahr genommen habe bzw. hätte wahrnehmen können (OLG Frankfurt/M, 8. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 102 f., 120).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05

    Einnicken am Steuer

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
  • LG Stendal, 04.12.2002 - 23 O 67/02

    Sekundenschlaf eines an Atemwegsproblemen leidenden Lkw-Fahrers L

    Denn es besteht ein Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs einschläft, stets deutliche Zeichen der Ermüdung (Prodromalerscheinungen) wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 102f.; OLG Naumburg OLG-Report 2001, 28f.).
  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 212/95

    Grundlagen grober Fahrlässigkeit bei bloßem Einnicken am Steuer ohne besondere

  • LG Bochum, 20.06.2016 - 5 O 221/15
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91   

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OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91 (https://dejure.org/1991,2371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 605 (Ls.)
  • NZV 1993, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 27.06.1991 - 5 U 189/90
    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Stehen ihm auch insoweit keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel zur Verfügung, kann im Einzelfall auch eine persönliche Anhörung des Versicherungsnehmers selbst nach § 141 ZPO für eine Beweisführung gemäß § 286 ZP0 ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer zuverlässig und vertrauenswürdig erscheint und seinen Angaben uneingeschränkt geglaubt werden kann (vgl. BGH VersR 1991, 917 f.; Senat r+s 1991, 221, 222 und Urteil vom 27.06.1991 - 5 U 189/90 -).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1986, 962 f.) setzt § 61 VVG nicht voraus, daß das Verhalten des Versicherungsnehmers die alleinige Ursache des Versicherungsfalls war.
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Eine Ausnahme von der erleichterten Beweisführung gilt dann, wenn der Versicherer Tatsachen darlegt und beweist, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegen; in diesem Falle muß der Versicherungsnehmer den sogenannten Vollbeweis erbringen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 f.; r+s 1989, 5 f.; 1990, 129, 130).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Stehen ihm auch insoweit keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel zur Verfügung, kann im Einzelfall auch eine persönliche Anhörung des Versicherungsnehmers selbst nach § 141 ZPO für eine Beweisführung gemäß § 286 ZP0 ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer zuverlässig und vertrauenswürdig erscheint und seinen Angaben uneingeschränkt geglaubt werden kann (vgl. BGH VersR 1991, 917 f.; Senat r+s 1991, 221, 222 und Urteil vom 27.06.1991 - 5 U 189/90 -).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83

    Nachweis der Entwendung eines versicherten Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Eine Ausnahme von der erleichterten Beweisführung gilt dann, wenn der Versicherer Tatsachen darlegt und beweist, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegen; in diesem Falle muß der Versicherungsnehmer den sogenannten Vollbeweis erbringen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 f.; r+s 1989, 5 f.; 1990, 129, 130).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Eine Ausnahme von der erleichterten Beweisführung gilt dann, wenn der Versicherer Tatsachen darlegt und beweist, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegen; in diesem Falle muß der Versicherungsnehmer den sogenannten Vollbeweis erbringen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 f.; r+s 1989, 5 f.; 1990, 129, 130).
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89

    Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
    Letzteres hat der für die Voraussetzungen des § 61 VVG voll beweispflichtige Beklagte (insoweit bestehen keine Beweiserleichterungen, vgl. BGH VersR 1990, 894) aber nicht bewiesen.
  • LG Koblenz, 14.12.2017 - 16 O 112/17

    Kfz-Kaskoversicherung - Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels im Fahrzeug

    In einem solchen Fall kann ein leichtfertiges, schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten nicht angenommen werden (vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil v. 28.11.1991, 5 U 114/91).
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