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   BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92   

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BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,780)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1992 - V ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,780)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - V ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschlußanfechtungsverfahren - Beschwerdeführer - Anfechtungsantrag - Beschwerdeberechtigter - Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtungsverfahren; Beschwerdeberechtigung kraft rechtlicher Beeinträchtigung des Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 2; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach Wohnungseigentumsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 120, 396
  • NJW 1993, 662
  • MDR 1993, 1241
  • ZMR 1993, 230
  • WM 1993, 146
  • WM 1993, 819
  • DB 1993, 680
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58

    Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Grundsätzlich ist nach der herrschenden Meinung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber hätte stellen können (vgl. BGHZ 30, 220, 224; BayObLG FamRZ 1990, 1265; KG NJW-RR 1990, 1292; vgl. ferner Keidel/Kuntze/Winkler, aaO. § 20 Rdn. 51 m.w.N.).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, eine verfahrensökonomisch unerwünschte Wiederholung von Verfahren aus rein formalen Gründen durch eine erneute Antragstellung, eine zwecklose und zeitraubende Häufung abweisender Entscheidungen und unnötige Kosten für die Beteiligten zu vermeiden (vgl. BGHZ 30, 220, 224 f; BayObLG WuM 1991, 627).

  • KG, 12.07.1975 - 1 W 457/74
    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86

    Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, eine verfahrensökonomisch unerwünschte Wiederholung von Verfahren aus rein formalen Gründen durch eine erneute Antragstellung, eine zwecklose und zeitraubende Häufung abweisender Entscheidungen und unnötige Kosten für die Beteiligten zu vermeiden (vgl. BGHZ 30, 220, 224 f; BayObLG WuM 1991, 627).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87

    Antrag; Erbschein; Erbe; Miterbe; Beschwerde; Beschwerderecht; Erstbeschwerde

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Grundsätzlich ist nach der herrschenden Meinung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber hätte stellen können (vgl. BGHZ 30, 220, 224; BayObLG FamRZ 1990, 1265; KG NJW-RR 1990, 1292; vgl. ferner Keidel/Kuntze/Winkler, aaO. § 20 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.06.1991 - BReg. 3 Z 36/91
    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Damit steht § 20 Abs. 2 FGG der zulässigen Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerdeführer entgegen (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 40; 1991, 235, 237; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdn. 25; Weitnauer, WEG 7. Aufl. § 45 Rdn. 1; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 45 Rdn. 6; Bassenge, Rpfleger 1981, 92, 93).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
    Damit steht § 20 Abs. 2 FGG der zulässigen Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerdeführer entgegen (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 40; 1991, 235, 237; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdn. 25; Weitnauer, WEG 7. Aufl. § 45 Rdn. 1; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 45 Rdn. 6; Bassenge, Rpfleger 1981, 92, 93).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    a) Da das Wohnungseigentumsgesetz keine eigenständige Regelung der Beschwerdeberechtigung enthält, ist nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG insoweit § 20 FGG maßgebend (Senat, BGHZ 120, 396, 398).
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Wirtschaftlich Beteiligte im Aktivprozess des Insolvenzverwalters sind grundsätzlich alle Gläubiger, die bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits wenigstens mit einer teilweisen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Masse rechnen können (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - V ZB 3/92, BGHZ 119, 372, 377; vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, ZIP 2012, 2275 Rn. 16).
  • BGH, 05.10.2021 - II ZB 7/21

    Fassung des Verschmelzungsbeschlusses einer Genossenschaft in einer virtuellen

    Bei einer Mehrheit von Antragsberechtigten wird diese Berechtigung aber aus verfahrensökonomischen Gründen auch auf diejenigen erstreckt, die den verfahrenseinleitenden Antrag zwar nicht gestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch wirksam stellen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1992 - V ZB 3/92, BGHZ 120, 396, 398; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 59 Rn. 41; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 59 FamFG Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2021 - 1 W 4/21

    Verschmelzung einer eingetragenen Genossenschaft: Fassung des

    Bei einer Mehrheit von Antragsberechtigten - wie hier (§ 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwG) - wird diese Befugnis indes auch auf diejenigen erstreckt, die - wie hier die Beschwerdeführerin (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UmwG) - den verfahrenseinleitenden Antrag zwar nicht gestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch wirksam stellen könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.1992 - V ZB 3/92 [juris Rn. 10]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.01.2012 - 14 Wx 21/11 [juris Rn. 14 f.]; BeckOK - Obermann , 01.01.2021, § 59 FamFG Rn. 16; Keidel - Meyer-Holz , FamFG, 20. Aufl. 2020, § 59 Rn. 41).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Im Verfahren betreffend die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) ist gegenüber der Zurückweisung eines Anfechtungsantrages nur derjenige beschwerdebefugt, der den Antrag selbst gestellt hat, oder ihn im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung zulässigerweise noch hätte stellen können (BGH NJW 1993, 662).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13

    Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen

    Dies reicht für eine Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 und 2 FamFG aus, da der Beteiligte ansonsten gezwungen wäre, ein gleichartiges Antragsverfahren zu durchlaufen, dessen negativer Ausgang bereits zu Beginn feststünde (insgesamt: Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 352, Rn. 142; vgl. auch: BGH MDR 1993, 1241).
  • KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94

    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 = ZMR 1993, 230 = WuM 1993, 146 = WE 1993, 108; ebenso …

    Soweit die Antragstellerin sich in ihrer Rechtsbeschwerdebegründung auf BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977 stützt, verkennt sie, daß der Bundesgerichtshof sich dort nicht speziell mit den Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG befaßt hat, gerade hierfür jedoch in BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 Einschränkungen angenommen, hat.

  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

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  • OLG Celle, 13.03.2006 - 4 W 2/06

    Beschwerdebefugnis eines zum Zeitpunkt der Einlegung einer sofortigen Beschwerde

    Denn der Bundesgerichtshof hat inzwischen in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1992 (BGHZ 120, 396 bis 399) ausgesprochen, dass sich entgegen der genannten Entscheidung vor allem des Kammergerichts aus § 43 Abs. 4 WEG und der daraus folgenden Beteiligtenstellung zwar in der Regel auch eine rechtliche Beeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG ergeben könne, dies aber gleichwohl nicht zwingende Folge allein aus der Beteiligtenstellung sei.

    Denn diese Rechtsfolge beruht nicht auf der Anwendung des § 20 Abs. 2 FGG im Wohnungseigentumsverfahren, sondern auf der versäumten Beschlussanfechtung durch andere Wohnungseigentümer (vgl. auch BGHZ 120, 396 ff.).

  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von

    Im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG ist nämlich ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 NJW 1993, 662).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 177/02

    Beschlussanfechtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen: Wahlbefugnis der

  • OLG Köln, 26.08.2005 - 16 Wx 15/05

    Beschwerdebefugnis des neu bestellten Verwalters im gerichtlichen Verfahren über

  • OLG München, 28.01.2008 - 34 Wx 77/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz bei

  • BayObLG, 18.09.1998 - 3Z BR 231/98

    Zuständigkeit der Polizeien der Länder zur Beantragung von Abschiebungshaft

  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

  • KG, 11.02.2004 - 24 W 56/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis gegen die gerichtliche Festsetzung

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

  • KG, 28.01.2019 - 22 W 95/18

    Beschwerdebefugnis des Gesellschafters einer GmbH bezüglich Anfechtung einer

  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 20 W 18/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters;

  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 525/00

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters bei zweckwidriger Verfügung über

  • OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97

    Installation von Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gemeinschaftseigentums einer

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und

  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

  • KG, 18.12.1995 - 24 W 7497/94

    Gebrauchsregelung für Parkflächenzugang; Sondereigentum an Wageneinstellplätzen;

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