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   BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92   

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BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92 (https://dejure.org/1992,3011)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 2 BvR 871/92 (https://dejure.org/1992,3011)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 (https://dejure.org/1992,3011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Prozeßkostenhilfe - Auslegung von Verfahrensvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 720
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
    Nur wenn dem rechtssuchenden Bürger bekannt sein muß,daß eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (BVerfGE 79, 372 [376 f.]).

    Der Verfassungsverstoß setzt sich in der Verwerfung des Klageerzwingungsantrags fort, weil sich diese auf die Unzulässigkeit wegen Verfristung stützt (vgl. BVerfGE 79, 372 [378]).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
    Es besteht eine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte dazu, daß ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Prozeßkostenhilfe zur Wahrung der Frist des Antrags in der Hauptsache genügt und die Grundlage bildet für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 22, 83 [86 ff.]; BGH LM 1991, § 233 [Hc] ZPO Nr. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH; BayObLGSt. 10, 135; OLG Hamm, MDR 1976, 1038; OLG Celle, MDR 1977, 160; HansOLG Hamburg, MDR 1984, 775 ; die Kommentarliteratur bestätigt diese Rechtsprechung, vgl. beispielsweise Rieß, in: Loewe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 24. Aufl., § 172 Rdnr. 169 [171]; Wendisch, in: Loewe-Rosenberg, a.a.O., § 44 Rdnr. 46 m.w.N.; Müller, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung , 2. Aufl., § 172 Rdnr. 31; Kleinknecht/Meyer, Strafprozeßordnung , 40. Aufl., § 172 Rdnr. 25).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 332 [334 f.]; 69, 381 [385] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 332 [334 f.]; 69, 381 [385] m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 25.04.1984 - 3 Ws 6/84
    Auszug aus BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
    Es besteht eine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte dazu, daß ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Prozeßkostenhilfe zur Wahrung der Frist des Antrags in der Hauptsache genügt und die Grundlage bildet für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 22, 83 [86 ff.]; BGH LM 1991, § 233 [Hc] ZPO Nr. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH; BayObLGSt. 10, 135; OLG Hamm, MDR 1976, 1038; OLG Celle, MDR 1977, 160; HansOLG Hamburg, MDR 1984, 775 ; die Kommentarliteratur bestätigt diese Rechtsprechung, vgl. beispielsweise Rieß, in: Loewe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 24. Aufl., § 172 Rdnr. 169 [171]; Wendisch, in: Loewe-Rosenberg, a.a.O., § 44 Rdnr. 46 m.w.N.; Müller, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung , 2. Aufl., § 172 Rdnr. 31; Kleinknecht/Meyer, Strafprozeßordnung , 40. Aufl., § 172 Rdnr. 25).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff; 41, 332, 334 ff; 44, 302, 305 ff; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1993, 720; 1995, 249; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Der rechtzeitig gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bildet dann die Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. die Nachweise im Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, NJW 1993, S. 720; speziell zu § 120 Abs. 2 StVollzG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO: OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, S. 187; Schuler, in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 120 Rn. 6; Volckart, in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 120 Rn. 16).

    Jedenfalls sind die Fachgerichte aus Gründen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes daran gehindert, von der genannten Rechtsprechung im Einzelfall zu Lasten des Betroffenen abzuweichen, wenn dieser mit einer solchen Änderung der Rechtsprechung nicht rechnen musste (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, NJW 1993, S. 720).

  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Die Ausgestaltung der Wiedereinsetzungsmöglichkeit in den verschiedenen Verfahrensordnungen beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711; G. Müller, NJW 1995, 3224; Zöller-Greger, § 233 ZPO, Rn. 3); der Gesetzgeber hat dabei bewusst die Möglichkeiten einer Wiedereinsetzung beschränkt, um Prozessverschleppung und jede unnötige Gefährdung der Rechtskraft zu verhindern (J. Meyer, NJW 95, 2139, 2141 mwN.).

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient dazu, die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Garantie auf wirksam Rechtsschutz sowie den Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG zu gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 212 = NJW 1984, 2567, 2568 mwN.; BayVerfGH NJW 1994,1857,1858; BGH NJW 1988, 713, 714; BVerwG NJW 1994, 673, 674 f.), um das hieraus folgende Gebot der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit und rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu verwirklichen (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01

    Briefkasten; Mitwirkungshandlung; Mitwirkungspflicht; Poststempel;

    Angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz des Betroffenen (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; Beschl. v. 11. April 1991, NJW 1991, S. 2277; Beschl. vom 23. September 1992, NJW 1993, S. 720, und Beschl. vom 6. Oktober 1992, NJW 1993, S. 847) dürfen restliche Zweifel, zu welchem Zeitpunkt der Brief zur Post gegeben wurde, nicht zu Lasten der Antragsgegner gehen.
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit, in dem das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verorten ist (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, juris Rn. 14), ist die ausnahmsweise Durchbrechung der eingetretenen Bestandskraft des Verwaltungsaktes durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand selbst dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Betroffene sich auf einen unerkennbaren oder unverschuldet nicht erkannten Mangel des Verwaltungsaktes beruft (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 40/89 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347

    Verwaltungsgerichte, Wiedereinsetzungsgrund, Klageerhebung zu Protokoll,

    Darüber hinaus schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88/91; B.v. 23.9.1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720 = juris Rn. 14; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592 f. = juris Rn. 15).
  • BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 53/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur

    Anerkannt ist, dass auf eine langjährige Rechtsprechungspraxis vertraut werden darf (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. September 1992, 2 BvR 871/92, NJW 1993, 720, Rn. 15, 17).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2021 - 3 Ws 636/21

    Rechtsbeschwerde und Beiordnungsantrag in Strafvollzugssachen

    Denn die zitierte Auffassung hat ihre Grundlage in Fallgestaltungen, in denen für die Antragsstellung Anwaltszwang herrscht (vgl. BVerfG Beschluss vom 20. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 15; BVerfG NJW 1993, 720 m. w. N.).
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