Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1992 - VII ZR 45/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einjährige Verjährungsfrist bei planerischen Leistungen für Unterhaltsmaßnahmen am Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 Abs. 1 S. 1
    Einjährige Verjährung für Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Gasleitungspläne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsansprüche bei Planungsfehlern im Rahmen von Arbeiten am Grundstück

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Fehlern von Plänen für Grundstücksarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Planung? (IBR 1993, 159)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 121, 94
  • NJW 1993, 723
  • MDR 1993, 538
  • MDR 1993, 539
  • WM 1993, 760
  • BB 1993, 459
  • DB 1993, 1567
  • BauR 1993, 219
  • IBR 1993, 159
  • ZfBR 1993, 118



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Köln, 20.01.2010 - 11 U 3/10  

    Architekten & Ingenieure - Gewährleistungsfrist bei Vermessungsingenieuren

    Diese Rechtsprechung betraf auch die Leistungen eines Vermessungsingenieurs (BGHZ 58, 225, 228; 121, 94 = NJW 1993, 723; NJW-RR 1987, 853; NJW-RR 2004, 1350, 1351; OLG Brandenburg Beschl. v. 11.1.2007 - 12 W 1/06, zit. nach Juris).

    Das Gas- und Wasserleitungsnetz der Klägerin ist zwar ein Bauwerk im Sinne des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGHZ 121, 94 = NJW 1993, 723).

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06  

    Architekten & Ingenieure - Pflicht des Statikers zur Bodenuntersuchung

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung BGHZ 121, 94 (= NJW 1993, 723) betrifft Planungsleistungen für Rohrleitungsarbeiten an einem Grundstück, nicht aber Planungsleistungen für die Errichtung eines Bauwerks.
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 7 U 83/00  

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährungseinrede und Erstrekkung auf Ansprüche aus

    Dabei kann zu Gunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Verlegung einer Gashochdruckleitung um die Herstellung eines Bauwerks handelt, wofür einiges spricht Vgl. BGH, BauR 1993, 219 = BGHZ 121, 94., mit der Folge, daß die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.

    Der Erhebung der Verjährungseinrede nach § 768 Abs. 1 BGB kann es allerdings entgegen stehen, wenn die Bürgschaft auch zur Sicherung verjährter Ansprüche bestellt worden ist, wie die Klägerin behauptet; denn dann darf sich der Bürge bereits wegen des vereinbarten Sicherungszwecks auf die Verjährung nicht berufen BauR 1993, 219 = BGHZ 121, 173.

mehr
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 18 U 207/02  

    Bauvertrag - Steuerungs-Software keine "Arbeiten bei Bauwerken"

    Auch für sie gilt die Verjährungsregelung des § 638 BGB a.F. für Bauwerke (BGH NJW 1993, 723, 724).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 194/99  

    Außenanlagen als Bauwerksarbeiten? Mangel der Gartenanlage wegen

    Die Auslegung des Begriffes Bauwerk hat sich am Sprachgebrauch des Lebens Vgl. Ingenstau/Korbion, a. a. O., A § 1 Rdnr. 5; BGHZ 19, 319, 324. sowie am Gesetzeszweck Vgl. BGH, BauR 1999, 670, 671 f. zu orientieren, wobei auf die feste Verbindung mit dem Boden Vgl. BGHZ 57, 60, 61. aber auch auf die bautechnischen Anforderungen Vgl. BGHZ 121, 94, 96. sowie auf die Zweckbestimmung und die für Bauwerke typische Risikolage Vgl. BGH, BauR 1992, 502.
  • OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98  

    Objektüberwachung - Überwachungspflichten bei Linienbaustellen

    Wie in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1971, 2219; NJW 1993, 723) handelt es sich hier bei der Verlegung um eine innige Verbindung mit der Erde, die nicht zuletzt durch die Schwere der verwendeten Rohre bewirkt wird.
  • OLG Bamberg, 15.01.2001 - 4 U 58/00  

    Bauvertrag - Forderung gegen Bauunternehmen und Architekten

    Somit gilt für die Verjährung in beiden Fällen die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB für Arbeiten an Bauwerken und nicht etwa nur die dort genannte einjährige Verjährungsfrist für Arbeiten an einem Grundstück so wie im zitierten Fall BGHZ 121, 94.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 22 U 210/98  

    Gartenbrunnen als Bauwerksleistung?

    Auch die einzelnen Teile der Leistungen des Beklagten sind nach der am Sprachgebrauch des Lebens zu orientierenden Auslegung Vgl. Ingenstau/Korbion, a. a. O., A § 1 Rdnr. 5; BGHZ 19, 319, 324., wobei auf die feste Verbindung mit dem Boden Vgl. BGHZ 57, 60, 61., aber auch auf die bautechnischen Anforderungen Vgl. BGHZ 121, 94, 96 = BauR 1993, 219.
  • OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10  

    BauFordSiG - Bezahlung von Baustofflieferung kann Baugeld sein

    Selbst eine vom Boden trennbaren Gleisanlage (BGH in BauR 1972, 172) und ein Gasrohrnetz (vgl. BGHZ 121, 94 - 98) sind Bauwerke.
  • OLG München, 12.10.2010 - 9 U 5711/09  

    Werkvertrag - Keine Bauwerksverjährung für Fußball-Trainingsplatz!

    Der Einbau von Fremdmaterial zur Steigerung der Festigkeit und der Wasserdurchlässigkeit für sich genommen steht dem nicht entgegen (OLG Köln ZfBR 2000, 554) und ebenso wenig der Einbau von Leitungen (BGH BauR 1993, 219).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 10 U 77/10  

    Keine schuldlose Versäumung der Berufungsfrist bei PKH-Antrag, wenn die

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