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   BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91   

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BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91 (https://dejure.org/1992,2221)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1992 - 5 B 159.91 (https://dejure.org/1992,2221)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 (https://dejure.org/1992,2221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 80
  • NVwZ 1993, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84

    Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
    Dadurch wird ihm rechtliches Gehör versagt, wie es ihm nach Maßgabe der Regeln des Prozeßrechts gewährleistet ist (siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - ).

    Offenbleiben kann, ob das Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Ermöglichung anwaltlicher Vertretung in Fällen eingeschränkt ist, in denen die Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so einfach gelagert ist, daß eine anwaltliche Vertretung nicht nur nicht geboten, sondern überhaupt überflüssig erscheint (offengelassen auch in BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1970, a.a.O., S. 15, sowie Urteil vom 27. März 1985, a.a.O., S. 3).

    Eine persönliche Anwesenheit des Klägers im Termin konnte bei dieser Sachlage die prozeßrechtlich vorgesehene Möglichkeit zu einer sachkundigen Stellungnahme mittels eines Bevollmächtigten gegenüber dem Berufungsgericht, der eine anwaltliche Prozeßvertretung dient (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO), nicht ersetzen (siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1985, a.a.O.).

    Da dem Kläger das rechtliche Gehör in der ihm nach § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO zustehenden Form versagt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob sein Beschwerdevorbringen, insbesondere der dortige Hinweis, daß die Erhebung der angebotenen Beweise "zu Ergebnissen (führen werde), die den Klageanspruch rechtfertigen" (S. 7 der Beschwerdebegründung), ausreichende, zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignete Angaben enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - und vom 27. März 1985, a.a.O., S. 4).

  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 128.69
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
    Der Senat hat bereits entschieden, daß das rechtliche Gehör nicht gewährt wird, wenn ein Vertagungsantrag abgelehnt wird, der darauf gestützt ist, daß der Anwalt kurz vor dem Termin das Mandat niedergelegt hat (Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - ).

    Offenbleiben kann, ob das Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Ermöglichung anwaltlicher Vertretung in Fällen eingeschränkt ist, in denen die Streitsache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so einfach gelagert ist, daß eine anwaltliche Vertretung nicht nur nicht geboten, sondern überhaupt überflüssig erscheint (offengelassen auch in BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1970, a.a.O., S. 15, sowie Urteil vom 27. März 1985, a.a.O., S. 3).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
    Da dem Kläger das rechtliche Gehör in der ihm nach § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO zustehenden Form versagt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob sein Beschwerdevorbringen, insbesondere der dortige Hinweis, daß die Erhebung der angebotenen Beweise "zu Ergebnissen (führen werde), die den Klageanspruch rechtfertigen" (S. 7 der Beschwerdebegründung), ausreichende, zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignete Angaben enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - und vom 27. März 1985, a.a.O., S. 4).
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die

    Insoweit braucht nicht allgemein entschieden zu werden, ob einer Partei ein Anspruch auf Terminsänderung nach § 227 ZPO erwächst, wenn ihr Prozeßbevollmächtigter das Mandat niederlegt (so zu § 173 VwGO: BVerwG NJW 1993, 80 f; zustimmend Zöller/Stöber, ZPO 19. Aufl. § 227 Rdn. 6).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Kläger wie hier durch den Verfahrensfehler daran gehindert wird, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluß vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - a.a.O. Nr. 252; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Der Kläger hat mehrfach sein besonderes Interesse an der Wahrnehmung des Verhandlungstermins betont; dieses Interesse ist angesichts der besonderen Bedeutung der tatsächlichen Verhältnisse für die Entscheidung des vorliegenden Falles sowie der Höhe des Streitwerts und der damit verbundenen Kostenbelastung bei anwaltlicher Vertretung plausibel (vgl. für den umgekehrten Fall des Wunsches nach anwaltlicher Vertretung im Verhandlungstermin: Beschluß vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - NJW 1993, 80).

    Der festgestellte Verfahrensfehler haftet deshalb der vorinstanzlichen Entscheidung insgesamt an; der Kläger muß unter diesen Umständen in der Regel nicht näher dartun, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dies zu für ihn günstigeren Ergebnissen geführt hätte (Beschluß vom 28. August 1992, a.a.O., S. 81, Urteil vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 1 ; zu dem Ausnahmefall fortbestehender Darlegungserfordernisse vgl. Beschluß vom 25. November 1991 - BVerwG 5 B 129.91 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 17 S. 11 ).

  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

    Dieser benötigt sodann einen hinreichenden Zeitraum zur Einarbeitung (BGH, Urteil vom 28. April 1958 - III ZR 43/56, BGHZ 27, 163, 167 f.; BVerwG, NJW 1993, 80; Zöller/Stöber, aaO, § 227 Rn. 6).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminsverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. Urteile vom 26. Januar 1989 BVerwG 6 C 66.86 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 BVerwG 8 C 39.85 Buchholz Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 BVerwG 4 C 79.84 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 BVerwG 5 B 159.91 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).

    Freilich erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminsverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (vgl. Beschluss vom 28. August 1992, a.a.O., S. 105).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminsverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. Urteile vom 26. Januar 1989 BVerwG 6 C 66.86 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 BVerwG 8 C 39.85 Buchholz Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 BVerwG 4 C 79.84 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 BVerwG 5 B 159.91 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).

    Freilich erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminsverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (vgl. Beschluss vom 28. August 1992, a.a.O., S. 105).

  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat insbesondere zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss (vgl BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R - juris RdNr 23; BSG Beschluss vom 4.11.2014 - B 2 U 144/14 B - juris RdNr 10; s auch BVerwG Beschluss vom 28.8.1992 - 5 B 159.91 - juris RdNr 4; BGH Beschluss vom 23.9.2016 - AnwZ 34/16 - juris RdNr 8).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat insbesondere zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss (vgl BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R - juris RdNr 23; BSG Beschluss vom 4.11.2014 - B 2 U 144/14 B - juris RdNr 10; s auch BVerwG Beschluss vom 28.8.1992 - 5 B 159.91 - juris RdNr 4; BGH Beschluss vom 23.9.2016 - AnwZ 34/16 - juris RdNr 8).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19

    Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung

    Ist - wie hier nach dem Vorbringen der Kläger in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

  • BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Verletzung rechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

  • FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02

    Mitteilung der Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Erhalt der

  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

  • BFH, 03.03.2005 - VIII B 80/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs: Terminaufhebung bzw. Terminverlegung nur bei

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 24/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung der mündlichen

  • VG Cottbus, 13.12.2023 - 5 K 1020/23
  • BVerwG, 31.05.2007 - 8 B 25.07

    Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts trotz

  • BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06

    Gewährung von Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

  • BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zwang sich durch einen

  • BVerwG, 02.02.2005 - 3 B 90.04

    Zulassung einer Revision wegen Verfahrenmangel und wegen grundsätzlicher

  • OLG Köln, 05.03.2018 - 18 U 50/17

    Verfahren des Gerichts bei Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO

  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6721/19
  • VGH Bayern, 17.07.2018 - 19 CE 18.1210

    Zur Gewährleistung der Kommunikation aus der Abschiebungshaft mit dem

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 PKH 3.05

    Zulassung einer Revision wegen der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung von

  • BVerwG, 23.12.2003 - 5 B 222.02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BSG - B 13 R 303/06 B (anhängig)
  • VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 44.03

    Anspruch auf Auskehr eines Anteils des Erlöses aus einer investiven Veräußerung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - L 7 SB 115/03

    Statthaftigkeit einer Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung

  • OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

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