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   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90   

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BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90 (https://dejure.org/1992,2056)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 303/90 (https://dejure.org/1992,2056)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 303/90 (https://dejure.org/1992,2056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private Endverbraucher durch SB-Großhandels-Märkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführende Werbung - Verbot - Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1969
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Diese Möglichkeit darf aber nicht dazu führen, daß nach Fristablauf ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird (vgl. BVerfGE 18, 85 [89]; 65, 196 [209]; 77, 275 [282]).

    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist die Feststellung des Sachverhalts grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Zu dieser gehört auch das Verhalten im Wettbewerb einschließlich der Werbung (vgl. BVerfGE 32, 311 [317]; 65, 237 [247]).

    Wenn das Gesetz unlauteren Wettbewerb untersagt, hält es sich im Rahmen der nach Art. 12 Abs. 1 GG zulässigen Beschränkung der freien Berufsausübung (vgl. BVerfGE 32, 311 [316 f.]).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Jedenfalls werden nach allgemeiner Auffassung bloße Chancen und tatsächliche Gegebenheiten nicht dem geschützten Bestand zugerechnet (vgl. BVerfGE 51, 193 [221 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Staatliche Maßnahmen, die den Grundrechtsträger dabei beschränken, berühren die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 60, 215 [229]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    In seiner für die Rechtsanwendung maßgeblichen Ausprägung als Willkürverbot ist Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    § 3 Ladenschlußgesetz, der die Öffnung außerhalb der dort genannten Geschäftszeiten verbietet, hat das Bundesverfassungsgericht bereits als zulässige Beschränkung der Berufsausübung der Händler bewertet (vgl. BVerfGE 13, 237 [240 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77

    Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes

    Nach der "Metro III"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs und deren verfassungsgerichtlicher Bestätigung (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1969) habe die "Metro" mit ihren damaligen Kontrahenten, dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Vereinbarungen getroffen, worin sie sich bereit erklärt habe, ein mehrstufiges Prüfsystem zu installieren, um den Verkauf von Waren zum Eigenbedarf auszuschließen.

    Mit den beiden Kammerentscheidungen zur "Metro-Problematik" (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1969; GRUR 1993, S. 751) hat das Bundesverfassungsgericht die sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe zudem bereits auf die vorliegende Fallkonstellation angewandt.

    Die Verfassungskonformität der § 6 b UWG, § 1 Abs. 6 PrAngV sowie des § 3 Abs. 1 LadSchlG hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    Verbraucher- und Arbeitsschutz sind Gemeinwohlbelange, die eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    bb) Die Unterlassungsverurteilungen sind zur Erreichung der verfolgten gesetzgeberischen Zwecke, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Kammerentscheidung aus dem Jahr 1992 bereits ausgeführt hat, auch geeignet und erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    In Frage käme etwa auch eine Änderung der Betriebsorganisation (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Vor allem verkennt die Klägerin, dass der Verbraucherschutz ein verfassungsrechtlicher Gemeinwohlbelang ist, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des einfachen Rechts einen hohen Stellenwert beigemessen hat und der eine Einschränkung des Schutzgehalts der von der Klägerin angeführten Grundrechte rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.1992 - 1 BvR 303/90 - NJW 1993, 1969, v. 13.7.1992 - 1 BvR 238/92 - GRUR 1993, 754, und v. 4.8.1998 - 1 BvR 2652/95 - NJW 1998, 2811, sowie v. 22.1.1997 - 2 BvR 1915/91 - BVerfGE 95, 173).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 161/11

    Voltaren

    Das in Art. 103 Abs. 2 GG statuierte Bestimmtheitsgebot schlägt zwar dann auf die wettbewerbsrechtliche Beurteilung durch, wenn die Marktverhaltensregelung, auf die wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 4 Nr. 11 UWG gestützt werden, selbst eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts ist, nicht aber dann, wenn die Einhaltung der Marktverhaltensregelung auch straf- oder bußgeldbewehrt ist (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992, 1 BvR 303/90, NJW 1993, 1969).

    Soweit dagegen die Einhaltung einer Marktverhaltensregelung, die selbst keine solche straf oder bußgeldrechtliche Vorschrift ist, durch eine (Blankett)Norm des (Neben)Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitenrechts sanktioniert ist, gilt Art. 103 Abs. 2 GG für die Marktverhaltensregelung nur insoweit, als ein Gericht sie in Verbindung mit der Straf oder Bußgeldnorm zur Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit anwendet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 303/90, NJW 1993, 1969).

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