Weitere Entscheidung unten: KG, 02.02.1993

Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.1992 - 31 U 3804/92   

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https://dejure.org/1992,4689
OLG München, 21.12.1992 - 31 U 3804/92 (https://dejure.org/1992,4689)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.1992 - 31 U 3804/92 (https://dejure.org/1992,4689)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 31 U 3804/92 (https://dejure.org/1992,4689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 3 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 29
    Unwirksamkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3336
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Die Honorarvereinbarung enthält mit Abreden über eine Haftungsbegrenzung auf den Betrag von 3 bzw. 5 Mio. DM (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juni 2004, aaO S. 2819), über das anwendbare Recht und über den maßgeblichen Gerichtsstand für den gesamten Vertrag und nicht nur die Honorarabrede (OLG München NJW 1993, 3336; AnwKom-BRAGO/Schneider, 3. Aufl. § 3 Rn. 62; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO aaO § 3 Rn. 5; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 8. Aufl. § 3 Rn. 17) weitere nicht mit der Vergütung zusammenhängende Regelungen.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).
  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

    Forderung an die äußere Gestaltung und den Inhalt einer Honorarvereinbarung

    Danach ist lediglich die Aufnahme solcher Nebenabreden unbedenklich, die sich ausschließlich und unmittelbar auf die Honorarabrede beziehen, wie dies etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall ist (BGH, Urt. v. 12. Januar 1978 - III ZR 53/76, AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 855; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; LG Aachen NJW 1970, 571; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Fraunholz, Madert und Hartmann, jeweils aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).
  • LG Gießen, 27.11.2007 - 3 O 68/05
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist lediglich die Aufnahme solcher Nebenabreden unbedenklich, die sich ausschließlich und unmittelbar auf die Honorarabrede beziehen, wie dies etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall ist ( BGH, Urt. v. 12. Januar 1978 - III ZR 53/76, AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 855; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; LG Aachen NJW 1970, 571; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Fraunholz, Madert und Hartmann, jeweils aaO).
  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

    Die Beklagte kann daher die von ihr herangezogene Entscheidung des OLG München (NJW 1993, 3336) nicht für sich in Anspruch nehmen.
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Rechtsprechung
   KG, 02.02.1993 - 5 W 6448/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4121
KG, 02.02.1993 - 5 W 6448/92 (https://dejure.org/1993,4121)
KG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 5 W 6448/92 (https://dejure.org/1993,4121)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 5 W 6448/92 (https://dejure.org/1993,4121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis; Erfordernis einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch bei besonderer Dringlichkeit; Automatischer Rückschluss aus vorsätzlichem Verhalten eines Wettbewerbsverletzers auf die Erfolglosigkeit einer Abmahnung; Unzumutbarkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3336
  • GRUR 1993, 778
  • afp 1993, 749
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 18.07.2023 - 10 W 79/23

    Kostenauferlegung wegen Veranlassung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens:

    Ist eine Sache "besonders eilbedürftig", kann in einem besonders gelagerten Einzelfall sogar eine Frist von nur wenigen Stunden noch angemessen sein (LG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2009 - 324 O 190/09, AfP 2010, 283 (284); Prinz/Butz, Medienrecht, 1999, Randnummer 364, die als Medien-Rechtsanwälte sogar eine "Regelfrist" von 24 Stunden als angemessen ansehen; zum Wettbewerbsrecht KG, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 5 W 6448/92, NJW 1993, 3336; Bornkamm/Feddersen, in; Köhler/Bornkamm/Feddersen, 41. Auflage 2023, UWG § 13 Randnummer 21).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

    In wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren setzt das in der Regel voraus, dass der Antragsteller den Antragsgegner zuvor außergerichtlich abgemahnt hat (KG, NJW 1993, 3336; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
  • LG Berlin, 16.11.2006 - 27 O 1047/06
    Dabei ist aber Beschleunigung geboten, weil das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird ( Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

    Der Zeitraum zwischen dem ersten Hinweis des Gerichts und dem erneuten Abdruckverlangen ist zu lang, um noch von einer unverzüglichen Zuleitung des Gegendarstellungsverlangens ausgehen zu können (vgl. Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

  • LG Berlin, 16.11.2006 - 27 O 1049/06
    Dabei ist aber Beschleunigung geboten, weil das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird (Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

    Eine Zuleitung der Gegendarstellung 10 Tage nach Kenntnisnahme von dem Ausgangsartikel ist nicht mehr als unverzüglich anzusehen (Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

  • OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00

    Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische

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  • LG Berlin, 16.11.2006 - 27 O 1142/06
    Dabei ist aber Beschleunigung geboten, weil das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird ( Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

    Eine Zuleitung der Gegendarstellung 10 Tage nach Kenntnisnahme von dem Ausgangsartikel ist nicht mehr als unverzüglich anzusehen ( Kammergericht AfP 1993, 749 [KG Berlin 02.02.1993 - 5 W 6448/92] ).

  • OLG Schleswig, 04.04.2000 - 6 W 7/00

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes

    Im Regelfall ist jedenfalls eine Abmahnung unter Zuhilfenahme moderner Telekommunikationsmittel, verbunden mit einer sehr kurzen Fristsetzung, zumutbar und sogar geboten (vgl. OLG Dresden, NJWE-Wettbewerbsrecht, 1999, S. 16, 17; KG Kammergericht NJW 1993, S. 3336 ; OLG München Betriebsberater 1987 S. 1494; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, S. 1064 ; Pastor/Ahrens-Deutsch, a. a. O., Kapitel 9 Rdnr. 2;Teplitzky a. a. O., Kapitel 41 RdNr. 33).
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