Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.08.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1206
BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92 (https://dejure.org/1992,1206)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92 (https://dejure.org/1992,1206)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 (https://dejure.org/1992,1206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

Art. 4 GG, kein grundrechtlich geschützter Einfluß des Steuerzahlers auf die Steuerverwendung über § 227 AO (strikte Trennung zwischen Erhebung und Verwendungsentscheidung, vgl. Art. 110 GG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht und Gewissenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewissensfreiheit - Pflicht zur Steuerzahlung

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Art. 4 GG
    Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG - Trennung zwischen steuerlicher Staatsfinanzierung und haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 455
  • NVwZ 1993, 465 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
    Zu Unrecht berufen sich die Beschwerdeführer auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Steuererlaß zur Vermeidung unbilliger Härten verfassungsrechtlich geboten sein kann (z.B. BVerfGE 48, 102 [114, 115 f.]; 50, 57 [86]).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
    Die Beschwerdeführer haben eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG getroffen, also eine ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die sie als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfahren (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]).
  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
    Zwar umfaßt die von der Verfassung gewährleistete Gewissensfreiheit nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (BVerfGE 78, 391 [395]).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
    Zu Unrecht berufen sich die Beschwerdeführer auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Steuererlaß zur Vermeidung unbilliger Härten verfassungsrechtlich geboten sein kann (z.B. BVerfGE 48, 102 [114, 115 f.]; 50, 57 [86]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
    Die allgemeine Steuerpflicht unterscheidet sich somit auch grundlegend von den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 98 ) behandelten konkreten Hilfeleistungspflicht.
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (stRspr. des BVerfG: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 - <BVerfGE 78, 391 [395]>, vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 - <NJW 1993, 455 f.> und vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - <NJW 1999, 3399>).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit;

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, dass die Pflicht zur Steuerzahlung den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit nicht berührt (BVerfG, Beschluss vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, juris, und Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, juris).

    Die Pflicht zur Steuerzahlung lässt mithin den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) unberührt (so BVerfG, Beschluss vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, juris, Rn. 3 und Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, juris, Rn. 3).

    Demgegenüber ist zu sehen, dass das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren, die die Steuerzahlungspflicht betrafen (Beschluss vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, juris, Rn. 4 und Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, juris, Rn. 4) seine dort aufgestellten Grundsätze auch für einen Erlassantrag zur Vermeidung unbilliger Härten angewendet hat.

  • VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15

    Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und

    Mager, in: v.Münch/König, Grundgesetzkommentar, a.a.O., zu Art. 4, Rz. 65; BVerfG, Beschluss vom 18.04.1984, 1 BvL 43/81, juris, Rz. 35, und Beschluss vom 26.08.1994, 2 BvR 478/92.

    BVerfG, Beschluss vom 26.08.1992, 2 BvR 478/92, juris, und Beschluss vom 02.06.2003, 2 BvR 1775/02, juris.

    so BVerfG, Beschluss vom 26.08.1992, 2 BvR 478/92, juris, Rz. 3, und Beschluss vom 02.06.2003, 2 BvR 1775/02, juris, Rz. 3.

    Beschluss vom 26.08.1992, 2 BvR 478/92, juris, Rz. 4, und Beschluss vom 02.06.2003, 2 BvR 1775/02, juris, Rz. 4.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3784
BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung bei der Einwendung der kurzenEhedauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbilligkeit - Unterhaltsanspruch - Unterhalt - Kürzung - Versagung - Kurze Dauer - Ehe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 455
  • FamRZ 1992, 1283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92
    Ein Urteil des Berufungsgerichts, mit dem eine Verurteilung des Ehemannes zu nachehelichem Unterhalt bestätigt und die Voraussetzungen einer kurzen Ehedauer im Sinne von § 1579 Nr. 1 BGB mit der Begründung verneint wurde, der Ehezeit sei die Zeit hinzuzurechnen, in der die Berechtigte Unterhalt nach § 1570 BGB verlangen könne, hob die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 21. November 1989 unter Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ) auf.

    Der dem Wortlaut entsprechenden Auslegung stehen auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ) und der an sie anknüpfende Beschluß der Kammer vom 21. November 1989, der auf die Verfassungsbeschwerde des verstorbenen Ehemannes der Beschwerdeführerin ergangen ist, nicht entgegen.

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92
    Als solche ist sie befugt, die Verletzung von Grundrechten des Verstorbenen im Ausgangsverfahren mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen, soweit es um finanzielle Ansprüche geht (vgl. BVerfGE 69, 188 >201<).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Das Bundesverfassungsgericht sieht das geltende Unterhaltsrecht, auch in seiner Ausgestaltung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung an (vgl. BVerfGE 57, 361, 378 ff.), und zwar einschließlich der Regelung des § 1579 Nr. 1 BGB (vgl. BVerfG 1. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 28. August 1992 - 1 BvR 928/92 = FamRZ 1992, 1283, 1284).

    Das Gesetz knüpft, wie auch das Bundesverfassungsgericht betont hat (vgl. Beschluß vom 28. August 1992 aaO S. 1284), an die Härtetatbestände als solche, einschließlich den des § 1579 Nr. 1 BGB, noch keine bestimmten Rechtsfolgen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht