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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93   

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BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93 (https://dejure.org/1994,1295)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1994 - XI ZR 105/93 (https://dejure.org/1994,1295)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - XI ZR 105/93 (https://dejure.org/1994,1295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1056
  • ZIP 1994, 450
  • MDR 1994, 552
  • VersR 1994, 563
  • WM 1994, 455
  • BB 1994, 596
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Schon bei den objektiven Voraussetzungen der Norm bereitet die Feststellung eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines nicht gewerbsmäßig handelnden Darlehensgebers größere Schwierigkeiten als bei einem standardisierten Bankkredit; die Vergütung, die einem privaten Geldgeber für eine ganz kurzfristige Kapitalüberlassung versprochen wird, kann nicht ohne weiteres, auf einen Jahresbetrag hochgerechnet, mit einem der marktüblichen Zinssätze für bestimmte Bankkreditarten verglichen werden (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 1990 - XI ZR 280/89 = WM 1990, 1322, 1324) [BGH 19.06.1990 - XI ZR 280/89].

    Außerdem bedürfen bei Gelegenheitsdarlehen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB einer eingehenden Prüfung im Einzelfall (Senatsurteil vom 19. Juni 1990 aaO, 1323).

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 195/87

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    c) Schließlich beschränkt sich auch die Rechtskraftdurchbrechung aus § 826 BGB auf die Forderungen, denen aufgrund der Sittenwidrigkeit jede materielle Grundlage fehlt; in Höhe des - auch bei Sittenwidrigkeit zurückzuzahlenden - Darlehenskapitals bleibt die rechtskräftige Entscheidung vollstreckbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 195/87 = WM 1989, 170, 172).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Da der Beklagte in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Ladung zum Termin nicht vertreten war, ist über die Revision antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es entscheidend darauf an, ob die Zulassung der Klageänderung den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und sich ein weiterer Rechtsstreit vermeiden läßt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89 = BGHR ZPO § 263 Sachdienlichkeit 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.06.1977 - III ZR 116/75

    Übergang vom ordentlichen zum Urkundenprozeß

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Rechtsfehlerfrei ist zwar der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Im Berufungsrechtszug entspricht der Übergang vom Scheckprozeß zum ordentlichen Verfahren einer Klageänderung; sie ist, wenn der Beklagte - wie hier - nicht zustimmt, entsprechend § 263 ZPO nur zulässig, wenn das Gericht sie für sachdienlich erachtet (BGHZ 69, 66, 69 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Die Rechtsprechung zur Durchbrechung der Rechtskraft nach § 826 BGB (BGHZ 101, 380 [BGH 24.09.1987 - III ZR 187/86]), auf die das Berufungsgericht seine gegenteilige Auffassung stützen will, bezieht sich auf Vollstreckungsbescheide und beruht auf deren Besonderheiten; selbst dort genügt die sich aus einer Nichtanwendung des § 138 BGB ergebende Unrichtigkeit des Titels nicht zur Rechtskraftdurchbrechung; es müssen zusätzliche besondere Umstände hinzukommen (BGHZ aaO S. 385).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
    Hielt das Berufungsgericht diese Behauptung des Klägers aufgrund der bereits durchgeführten Beweisaufnahme für erwiesen, so mußte es den Einspruch als unzulässig verwerfen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1989 - II ZR 110/88 = WM 1989, 868, 869 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Dabei kann offenbleiben, ob dem Berufungsgericht insoweit zu folgen ist, als es für den Scheckprozeß davon ausgeht, daß die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bejahte grundsätzliche Anwendbarkeit des § 596 ZPO auch im Berufungsverfahren (vgl. BGHZ 29, 337, 339 f.; 69, 66, 69; Senatsurteile vom 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93, WM 1994, 455, 456 und vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 308/98, WM 1999, 2324, 2326) seit dem Inkrafttreten der ZPO-Reform am 1. Januar 2002 keine Geltung mehr beanspruchen könne (so auch Zöller/Greger, ZPO 24. Aufl. § 596 Rdn. 4; a.M. dagegen Schellhammer, Zivilprozeß 10. Aufl. Rdn. 1841; Musielak/Voit, ZPO 3. Aufl. § 596 Rdn. 7).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    e) Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes ergangen sind, die Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz wie eine Klageänderung behandelt und für zulässig gehalten, wenn die Voraussetzungen des § 263 ZPO erfüllt sind (BGHZ 29, 337 = NJW 1959, 886 f.; BGH Urteile vom 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93 - NJW 1994, 1056 f. und vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 308/98 - NJW 2000, 143 ff.).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 234/95

    Wirksamkeit einer Globalabtretung ohne ausdrückliche Festlegung einer

    Daran hat der Bundesgerichtshof entgegen kritischen Stimmen im Schrifttum (vgl. MünchKomm-Mayer-Maly, 3. Aufl. § 138 Rdn. 111 ff. m.w.Nachw.) jedenfalls in Fällen, in denen nicht bereits der objektive Tatbestand des Rechtsgeschäfts einen krassen Verstoß gegen grundlegende Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung enthielt, immer festgehalten (vgl. aus jüngerer Zeit z.B. BGHZ 106, 269, 272; 107, 92, 97; 120, 272, 276; 125, 218, 227, 228; Senatsurteil vom 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93 = WM 1994, 455, 457; BGH, Urteil vom 29. März 1995 - IV ZR 207/94 = NJW 1995, 2284 ; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 308/98

    Sachdienlichkeit der Hilfsaufrechnung

    cc) Rechtsfehlerhaft ist weiter die Ansicht des Berufungsgerichts, für die Beurteilung der Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozeß in der Berufungsinstanz, die unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Klageänderung zuzulassen ist (BGHZ 29, 337, 339; 69, 66, 69; Senatsurteil vom 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93, WM 1994, 455, 456), sei auf einen anderen Zeitpunkt abzustellen als für die Beurteilung der Sachdienlichkeit der von der Beklagten erklärten Aufrechnung.
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06

    Anwendung der Rechtsgrundsätze über die Sittenwidrigkeit einer

    Auch Gelegenheitsdarlehen privater Kreditgeber können sittenwidrig sein, mag auch die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines nicht gewerbsmäßig handelnden Darlehensgebers größere Schwierigkeiten bereiten (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 19.06.1990 - XI ZR 280/89 = NJW-RR 1990, 1199; BGH, Urt. v. 01.02.1994 - XI ZR 105/93 = NJW 1994, 1056).
  • OLG Oldenburg, 23.12.2002 - 15 U 72/02

    Rückzahlungsanspruch aus einem Schuldschein über ein Darlehen; Beweiswert einer

    Selbst wenn der Beklagte spätestens am 18. September 1996 die 45.000 DM sowie 1.500 DM Zinsen hätte zurückzahlen sollen, kann diese Regelung mit Rücksicht darauf, dass hier kurzfristig ein ungesichertes Darlehen gewährt worden ist, nicht schon als sittenwidrig angesehen werden (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, § 138 Rdn. 32 mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 1056).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2010 - 3 U 182/08

    Darlehen: Sittenwidrigkeit eines privaten Gelegenheitsdarlehens; Anforderungen an

    Hierauf finden die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zur Feststellung der Sittenwidrigkeit von gewerbsmäßig ausgereichten Verbraucherdarlehen und ähnlichen Finanzierungshilfen entwickelt worden sind, keine Anwendung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.06.1990 - XI ZR 280/89, WM 1990, 1322 = NJW-RR 1990, 1199; Urt. v. 01.02.1994 - XI ZR 105/93, WM 1994, 455 = NJW 1994, 1056; ferner Jauernig/Mansel, BGB, 13. Aufl., § 488 Rdn. 11).
  • KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04

    Sittenwidriger Darlehensvertrag: Verwerfliche Zins- und Prämienvereinbarung bei

    Es ist vielmehr sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht im Einzelfall zu prüfen, ob ein krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, das als verwerflich anzusehen ist (BGH NJW 1994, 1056, 1057).
  • OLG Köln, 07.11.1997 - 19 U 80/97

    Rückforderung sittenwidriger Vereinbarung

    Bei einem risikoreichen, weil ohne Sicherheiten begebenen Gelegenheitsdarlehen, welches von einem nicht gewerbsmäßigen Kreditgeber gewährt wird, liegt nämlich ein Verstoß gegen § 138 BGB nicht schon deshalb vor, weil er sich für die nur kurzzeitige Zurverfügungstellung die Rückzahlung eines deutlich höheren Betrages versprechen läßt (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 1056, 1057 für den Fall der Gewährung eines Darlehens von 72.000,00 DM und der Vereinbarung einer Rückzahlung von 90.000,00 DM nach 6 Wochen; vgl. auch Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 138 Rdnr. 32).
  • BGH, 11.01.1996 - IX ZR 212/94

    Änderung und Erweiterung des Berufungsantrags bis zum Schluss der letzten

    Hingegen ist Sachdienlichkeit im allgemeinen zu verneinen, wenn die ursprüngliche Klage entscheidungsreif ist und mit dem neuen Antrag ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, so daß das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urt. v. 14. März 1983 - II ZR 102/82, a.a.O.; v. 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93, NJW 1994, 1056; v. 13. April 1994 - XII ZR 168/92, NJW-RR 1994, 1143).
  • OLG München, 21.02.1995 - 25 U 5235/94

    Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses bei fingiertem Schuldgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3925
BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 153 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des Sanierungsvorteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1056 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75

    Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Das Senatsurteil BGHZ 72, 51 [BGH 22.06.1978 - III ZR 92/75], auf das sich die Revision insoweit beruft, betrifft nicht die Sanierungs umlegung und ist daher hier nicht einschlägig.
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Der Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 25 Abs. 6 StBauFG führt, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, zur Unwirksamkeit der erteilten Zusage (vgl. BVerwGE 49, 359, 362 [BVerwG 14.11.1975 - IV C 84/73] m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1984 - III ZR 116/83

    Voraussetzungen, unter denen bei der Bemessung der Entschädigung gemäß § 23 Abs.

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Dies gilt auch dann, wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß der Reprivatisierungsanspruch des Klägers aus § 25 StBauFG im Wege der Vorwegregelung (§ 76 BBauG) erfüllt werden sollte; denn auch in diesem Fall sind die sanierungsbedingten Wertänderungen bei der Zuteilung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2, § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. jetzt § 153 Abs. 5 BauGB; zu § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 338, 348 f. [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77] und 89, 338 ff. sowieSenatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - III ZR 116/83).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Dies gilt auch dann, wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß der Reprivatisierungsanspruch des Klägers aus § 25 StBauFG im Wege der Vorwegregelung (§ 76 BBauG) erfüllt werden sollte; denn auch in diesem Fall sind die sanierungsbedingten Wertänderungen bei der Zuteilung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2, § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. jetzt § 153 Abs. 5 BauGB; zu § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 338, 348 f. [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77] und 89, 338 ff. sowieSenatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - III ZR 116/83).
  • OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92

    Amtshaftungsansprüche bei unwirksamer Zusage

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Mai 1992 - 7 U 18/92 - wird nicht angenommen.
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91).
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99

    Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines

    Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 2 U 26/22

    Schadensersatz aufgrund Verzögerung eines Baugenehmigungsverfahren durch die

    Ein Anspruch auf Ersatz des von ihr der Sache nach geltend gemachten Erfüllungsanspruchs kommt auf dieser Grundlage hingegen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1993 - III ZR 86/92, NVwZ 1994, 91).
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