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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93 (Z)   

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OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93 (Z) (https://dejure.org/1993,1609)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1993 - Ss 394/93 (Z) (https://dejure.org/1993,1609)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - Ss 394/93 (Z) (https://dejure.org/1993,1609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren; Beweiswürdigung; Toleranzwertes; Meßfehler

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren; Beweiswürdigung; Toleranzwertes; Meßfehler

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1167 (Ls.)
  • NZV 1994, 78
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93
    Das Bußgeldverfahren, das nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dient und sich vorrangig auf die massenhaft vorkommenden Bagatellsachen des täglichen Lebens bezieht, ist auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet (vgl. BGH, NJW 1993, 3081 = NZV 1993, 485 = VerkMitt 1993, Nr. 107; Bolmert, in: KK- OWiG , Einl. Rdnr 97).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Auch wenn allgemein anerkannt ist, daß an die Urteilsgründe in Bußgeldverfahren, die nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dienen und sich vorrangig auf die massenhaft vorkommenden Bagatellsachen des täglichen Lebens beziehen, keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291 ff. = NJW 93, 3081 = NZV 93, 485; Senat NZV 94, 78 f.; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, § 71 Rn. 106), so müssen sie doch so beschaffen sein, daß dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung ermöglicht wird (vgl. SenE vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 71 Rn. 42).

    Dazu ist bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch ein standardisiertes Meßverfahren festgestellt worden ist, neben der Mitteilung des angewandten Meßverfahrens auch der jeweils berücksichtigte Toleranzwert mitzuteilen (vgl. SenE NZV 94, 78 = VRS 86, 316; Beschlüsse vom 09.11.1993 - Ss 416/93, vom 07.06.1994 - Ss 206/94 (Z) und vom 19.11.1996 - Ss 343/96 (Z)).

    Zwar entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 39, 291 ff.; Senat NZV 94, 78 f), daß eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch allein auf ein Geständnis des Betroffenen gestützt werden kann.

  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Anordnung der Absendung des Anhörungsbogens im Wege der Datenverarbeitung vollautomatisch nach einem von der Bußgeldbehörde vorprogrammierten Fristenplan abläuft (OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Köln VRS 66, 362, DAR 2000, 131 und NZV 1994, 78, 79; AG Freiburg NJW 1985, 2657).
  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Dieser Auffassung hat sich der Senat für die Geschwindigkeitsmessung mit standardisierten technischen Meßverfahren, zu denen insbesondere Radar- und Koaxialkabelverfahren gehören, angeschlossen (vgl. Senat NZV 1994, 78; anders bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit Tachometervergleich: Senat NZV 1984, 77).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Greift dieser das angewandte Messverfahren in der Beweisaufnahme bzw. im Rahmen der Rechtsbeschwerdebegründung nicht an, sind die oben bezeichneten Mindestfeststellungen als ausreichend anzusehen (BGHSt 39, 291 (300); OLG Köln, NZV 1994, 78 f.; Göhler, OWiG , 11. Auflage, § 71 Rdnr. 43f).
  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Entscheidungserheblich ist im Beschluß vom 19. August 1993 nur die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene, jetzt (nach Vorlegung durch den Senat) vom BGH bejahte Frage, ob der Schuldspruch wegen Geschwindigkeitsüberschreitung allein auf das glaubhafte Geständnis des Betroffenen gestützt werden könne (vgl. Senat NZV 1994, 78).

    Mit Rücksicht darauf hat es der Senat bei Geschwindigkeitsmessungen nach standardisierten technischen Verfahren für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet, daß neben dem Meßverfahren der in Abzug gebrachte Toleranzwert mitgeteilt wird, während die Angabe des verwendeten Gerätetyps entbehrlich ist, solange es sich um ein zugelassenes Gerät handelt, wovon allerdings mangels gegenteiliger Feststellung ausgegangen werden muß (vgl. Senat NZV 1994, 78, 79).

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • OLG Köln, 05.03.1998 - Ss 81/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verurteilung

    Dies gilt insbesondere für Radarmessungen (vgl. SenE NZV 1994, 78 = VRS 86, 316; Senatsentscheidung vom 08.08.1997 Ss 406/97).
  • OLG Köln, 11.02.2003 - Ss 5/03

    Ablehnung eines Beweisantrages im Bußgeldverfahren

    Im übrigen sind die materiell-rechtlichen Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren, zu welchen das hier eingesetzte Koaxialkabelverfahren zählt (vgl. BGHSt 39, 291 (302( = NJW 1993, 3081 (3084( = DAR 1993, 474 (477( = NStZ 1993, 592 (594( = NZV 1993, 485 (487(; OLG Rostock DAR 2001, 421 (422(; SenE v. 19.10.1993 - Ss 394/93 Z = NJW 1994, 1167 (LS) = NZV 1994, 78 = VRS 86, 316 (318(; SenE v. 5.11.1993 - Ss 463/93 B = VRS 86, 360 (362(; Burmann in: Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 17. Aufl., § 3 Rdnr. 119), ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BGH a. a. O.; OLG Düsseldorf DAR 2001, 516; OLG Hamm NJW 2001, 1876 (1877( = DAR 2001, 283 = NZV 2001, 178 (179( = VRS 100, 372 (374(; OLG Jena DAR 2002, 325 (326(; OLG Rostock a. a. O.; SenE v. 29.10.2001 - Ss 437/01 Z = VRS 101, 373 (376(; SenE v. 10.9. 2002 - Ss 381/02 Z), so dass auch auf diesem Hintergrund die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht geboten ist (vgl. SenE v. 18.3. 2002 - Ss 97/02 Z; SenE v. 20.12.2002 - Ss 520/02 Z).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.1996 - Ss (B) 73/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Diese Mitteilung des Meßverfahrens und des zum Fehlerausgleich in Abzug gebrachten Toleranzwertes genügt den Anforderungen, wie sie von einer sich festigenden Rechtsprechung (vgl. BGH VRS 86, 287; OLG Köln NZV 1994, 78; BayObLG NZV 1994, 242 ; OLG Oldenburg VRS 88, 306), welcher der Senat sich anschließt, für die Beweiswürdigung bei der Anwendung anerkannter und standardisierter Meßverfahren für ausreichend gehalten werden.
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
  • OLG Köln, 30.01.1996 - Ss 532/94
  • AG Bad Hersfeld, 15.09.1998 - 39 Js 141172/97

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer fahrlässig begangenen

  • OLG Hamm, 20.01.1998 - 3 Ss OWi 1555/97

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Mitteilung des Messverfahrens, Notstand bei einem

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224

    Versendung eines Zeugen-Fragebogens als Unterbrechungshandlungen i.S.d. § 33 Abs.

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ss OWi 259/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Foto, Libi, Vorsatz, 61 km/h bei

  • OLG Hamm, 15.12.1998 - 3 Ss OWi 1371/98

    Anhörung, Absendung des Anhörungsbogens, Fahrverbot,

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ss OWi 995/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Meßverfahren, Angabe des

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.1993 - 4St RR 203/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2913
BayObLG, 20.12.1993 - 4St RR 203/93 (https://dejure.org/1993,2913)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1993 - 4St RR 203/93 (https://dejure.org/1993,2913)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 4St RR 203/93 (https://dejure.org/1993,2913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    StGB § 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen des Berufungsgerichts bei wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch, Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1167
  • MDR 1994, 607
  • NStZ 1994, 396
  • StV 1994, 244
  • BayObLGSt 1993, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1993 - 4St RR 203/93
    Zu den doppelrelevanten Tatsachen, die nicht nur den Rechtsfolgenausspruch, sondern auch den Schuldspruch betreffen, gehören auch die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen zum Verwendungszweck (vgl. BGH NJW 1982, 1295 ; NStZ 1988, 88 ; KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 20.12.1993 - 4St RR 203/93
    Die drei Kokainbriefchen hatten zusammen ein Gewicht von 0, 93 g (0,31 g + 0,19 g + 0,43 g), überschritten demnach die Obergrenze von höchstens 0, 3 g Kokain für drei Konsumeinheiten eines Probierers, auch wenn es sich nicht um reines Kokain gehandelt haben dürfte (vgl. BayObLGSt 1982, 62/63).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Es würde die Grundsätze gerechten Strafens und die Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzen, wenn Freiheitsstrafe als die gegenüber Geldstrafe stets schwerere Strafart deshalb nicht verhängt würde, weil der Angeklagte entweder kein eigenes Erwerbseinkommen hat (BayObLG MDR 1994, 607 ) oder - wie hier Arbeitslosenhilfe bezieht.
  • BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94
    Ebenso wie die Wahl zwischen Freiheits- und Geldstrafe nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten abhängig gemacht werden darf, weil dies die Grundsätze gerechten Strafens und der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzen würde (BayObLGSt 1993, 214/215), darf im Rahmen des § 47 StGB eine unzureichende Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden.
  • BayObLG, 16.01.1995 - 4St RR 3/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Geringe Menge Kokain, Strafzumessung

    Daß die Strafkammer im vorliegenden Fall die geringe Menge im Sinn von § 29 Abs. 5 BtMG überschritten sieht, entspricht jedenfalls im Ergebnis der bereits im Urteil vom 20.12.1993 - 4St RR 203/93 - zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Senats (Bl. 113, 114 Rs. d.A.).
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