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   BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93   

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BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93 (https://dejure.org/1994,4607)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 1St RR 231/93 (https://dejure.org/1994,4607)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 1St RR 231/93 (https://dejure.org/1994,4607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1358
  • NZV 1994, 197
  • BayObLGSt 1994, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Die Rückrechnung auf die vom Amtsgericht festgestellten Tatzeit (2.00 Uhr) ergibt eine maximale BAK von 2, 43 o/oo zugunsten des Angeklagten, ausgehend von einem höchsten stündlichen Abbauwert von 0, 2 o/oo und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 o/oo bei Annahme abgeschlossener Resorption zur Tatzeit (BGHSt 35, 308/314; 37, 231/237; BayObLG NJW 1974, 1432 ).

    Bei über 2 o/oo liegenden Werten ist zu prüfen und im Urteil darzulegen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vorliegt und ob sie zu einer Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB führt (BGHSt 35, 308/312; 37, 231/244; BayObLG NStZ 86, 253).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld- wie auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BGHSt 24, 274/275; 30, 340).

    Unzulässig sind auch Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird (BGHSt 30, 340 ; BayObLG vom 13.9. 1984 - RReg. 2 St 204/84).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Die Rückrechnung auf die vom Amtsgericht festgestellten Tatzeit (2.00 Uhr) ergibt eine maximale BAK von 2, 43 o/oo zugunsten des Angeklagten, ausgehend von einem höchsten stündlichen Abbauwert von 0, 2 o/oo und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 o/oo bei Annahme abgeschlossener Resorption zur Tatzeit (BGHSt 35, 308/314; 37, 231/237; BayObLG NJW 1974, 1432 ).

    Bei über 2 o/oo liegenden Werten ist zu prüfen und im Urteil darzulegen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vorliegt und ob sie zu einer Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB führt (BGHSt 35, 308/312; 37, 231/244; BayObLG NStZ 86, 253).

  • BayObLG, 14.11.1986 - RReg. 2 St 206/86

    Mitverschulden des Verletzten einer Straftat

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Die Frage, ob ein für die Ahndung einer Straftat beachtliches Mitverschulden des Verletzten gegeben ist, muß unabhängig von der Ausgleichspflicht nach § 254 BGB beantwortet werden (BayObLG vom 14.11.1986 - RReg. 2 St 206/86; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S. 167).

    Ob in einem Verhalten, das schon objektiv nicht verkehrswidrig war, trotzdem unter Umständen eine gegenüber einer Verkehrsstraftat bedeutsame Mitverursachung liegen kann, brauchte im vorliegenden Fall deshalb nicht entschieden zu werden, weil ein Verhalten des Fußgängers, das zwar für den Unfall mitursächlich gewesen sein konnte, aber nach der StVO zulässig war, im Verhältnis zu einer Verkehrsstraftat von solchem Gewicht, wie sie dem Angeklagten nach den Feststellungen zur Last fällt, keinen beachtlichen Milderungsgrund darstellen könnte (BayObLG vom 14.11.1986 - RReg. 2 St 206/86).

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Dieser sachlich-rechtliche Fehler des angefochtenen Urteils ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 7, 283/286; BayObLG vom 13.8. 1993 - 2 St RR 131/93).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld- wie auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BGHSt 24, 274/275; 30, 340).
  • OLG Hamm, 29.01.1985 - 9 U 93/84
    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Ob der Fußgänger durch das unterlassene Ausweichen die Sorgfalt außer acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, um sich vor Schaden zu bewahren, und ihm deshalb ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB angelastet werden kann (vgl. BGH VRS 52, 243 ; VersR 1967, 706; VersR 1972, 258 ; OLG München VersR 1970, 628; OLG Celle VersR 1970, 187 ; OLG Hamm VersR 1985, 357; OLG Köln VRS 65, 169/171), brauchte das Landgericht hier nicht zu prüfen und im Urteil zu erörtern.
  • BGH, 21.12.1976 - VI ZR 21/75

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Fußgänger nicht weit von einem

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Ob der Fußgänger durch das unterlassene Ausweichen die Sorgfalt außer acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, um sich vor Schaden zu bewahren, und ihm deshalb ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB angelastet werden kann (vgl. BGH VRS 52, 243 ; VersR 1967, 706; VersR 1972, 258 ; OLG München VersR 1970, 628; OLG Celle VersR 1970, 187 ; OLG Hamm VersR 1985, 357; OLG Köln VRS 65, 169/171), brauchte das Landgericht hier nicht zu prüfen und im Urteil zu erörtern.
  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Ob der Fußgänger durch das unterlassene Ausweichen die Sorgfalt außer acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, um sich vor Schaden zu bewahren, und ihm deshalb ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB angelastet werden kann (vgl. BGH VRS 52, 243 ; VersR 1967, 706; VersR 1972, 258 ; OLG München VersR 1970, 628; OLG Celle VersR 1970, 187 ; OLG Hamm VersR 1985, 357; OLG Köln VRS 65, 169/171), brauchte das Landgericht hier nicht zu prüfen und im Urteil zu erörtern.
  • BayObLG, 16.11.1989 - RReg. 1 St 301/89
    Auszug aus BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Demzufolge durfte das Landgericht die Feststellungen des Amtsgerichts zwar durch eigene ergänzen, es war ihm aber verwehrt, von einem Sachverhalt auszugehen, der zu einer Qualifizierung der Tat als einer unter dem Gesichtspunkt der vorverlegten Schuld begangenen Tat und damit zu einer Änderung des vom Amtsgericht festgestellten Schuldumfangs führt (BayObLG VRS 60, 211; vom 20.6. 1984 - RReg. 2 St 113/84, mitgeteilt von Rüth DAR 1985, 233/246; vom 18.11.1988 - RReg. 1 St 265/88; vom 16.11.1989 - RReg. 1 St 301/89; vom 13.8.1993 - 2 St RR 131/93).
  • BayObLG, 08.05.1974 - RReg. 6 St 67/74

    Berechnung der Tatzeit-BAK

  • OLG München, 25.07.1969 - 10 U 2659/68
  • OLG Celle, 04.06.1969 - 10 W 33/69
  • BayObLG, 15.12.1980 - RReg. 1 St 379/80
  • OLG Stuttgart, 26.06.1995 - 5 Ss 186/95
    In diesem Sinne gehören auch die Voraussetzungen einer vorverlegten Verantwortlichkeit, so ob ein Angeklagter bei Trinkbeginn wußte, damit rechnete oder zumindest hätte rechnen müssen, er werde anschließend fahruntüchtig ein Kraftfahrzeug lenken, zur Schuldfrage; Feststellungen des ersten Tatrichters zu ihrem Vorliegen oder Nichtvorliegen haben an der Bindungswirkung teil (vgl. BayObLG NJW 1994, 1358 = VRS 97, 118; BayObLG bei Rüth DAR 1985, 247; OLG Hamm VRS 37, 295).

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es dem nach rechtskräftigem Schuldspruch über die Straffrage zweitentscheidenden Tatrichter verwehrt sei, ihn bindende mehrdeutige Feststellungen so zu ergänzen, daß sich nunmehr ein zwar eindeutiges, für den Angeklagten aber nachteiliges Bild ergibt, und die neuen Feststellungen dann gegen den Angeklagten zu verwenden (BGH Strafverteidiger 1986, 142 ; vgl. ferner OLG Hamm VRS 41, 103; OLG Köln a.a.O., am Ende; zur ergänzenden Feststellung einer vorverlegten Verantwortlichkeit besonders BayObLG NJW 1994, 1358 ).

  • OLG Dresden, 18.02.2021 - 1 OLG 13 Ss 681/20

    Berufung, Beschränkung auf das Strafmaß, Strafzumessung, neue Umstände

    Unzulässig sind auch Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird (BGHSt 30, 340; BayObLGSt NJW 1994, 1358).
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