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   BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92   

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BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92 (https://dejure.org/1993,147)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 4 NB 50.92 (https://dejure.org/1993,147)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 4 NB 50.92 (https://dejure.org/1993,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Eigentümer des Weges - Festsetzungen in Bebauungsplan - Nicht überbaubare Fläche - Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer Flächen durch einen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1749 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 268
  • DÖV 1993, 1102
  • BauR 1994, 212
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Sie macht geltend: Der ersten Frage komme keine grundsätzliche Bedeutung zu, da sie bereits durch den Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - geklärt sei.

    Von einem Rechtsschutzbedürfnis ist er jedenfalls dann ausgegangen, wenn die Gemeinde nach § 1 Abs. 3 BauGB objektiv-rechtlich zur Neubeplanung verpflichtet ist oder ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, sie werde unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für den Antragsteller möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61, und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - DVBl. 1993, 444).

    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, ist er erfüllt, wenn der Bebauungsplan Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - <DVBl. 1993, 444> und vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - <DVBl. 1993, 448>).

  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, ist er erfüllt, wenn der Bebauungsplan Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - <DVBl. 1993, 444> und vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - <DVBl. 1993, 448>).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Denn die Unwirksamkeit hat zur Folge, daß der Plan, der ihm zeitlich vorausgegangen ist, unverändert fortgilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Geklärt ist insoweit, daß es ebenso wie für eine Klage oder einen sonstigen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz für einen Normenkontrollantrag außer einem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil eines Rechtsschutzbedürfnisses als Zulässigkeitsvoraussetzung bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - und vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nrn. 38 und 57) und daß von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis u.a. dann auszugehen ist, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Der Senat hat sich wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsschutzinteresse zu bejahen ist, wenn der Antragsteller Festsetzungen bekämpft, auf deren Grundlage in der Nachbarschaft bereits Vorhaben genehmigt oder verwirklicht worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85, und vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Der Senat hat sich wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsschutzinteresse zu bejahen ist, wenn der Antragsteller Festsetzungen bekämpft, auf deren Grundlage in der Nachbarschaft bereits Vorhaben genehmigt oder verwirklicht worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85, und vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Geklärt ist insoweit, daß es ebenso wie für eine Klage oder einen sonstigen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz für einen Normenkontrollantrag außer einem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil eines Rechtsschutzbedürfnisses als Zulässigkeitsvoraussetzung bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - und vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nrn. 38 und 57) und daß von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis u.a. dann auszugehen ist, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Geklärt ist insoweit, daß es ebenso wie für eine Klage oder einen sonstigen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz für einen Normenkontrollantrag außer einem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil eines Rechtsschutzbedürfnisses als Zulässigkeitsvoraussetzung bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - und vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nrn. 38 und 57) und daß von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis u.a. dann auszugehen ist, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
    Von einem Rechtsschutzbedürfnis ist er jedenfalls dann ausgegangen, wenn die Gemeinde nach § 1 Abs. 3 BauGB objektiv-rechtlich zur Neubeplanung verpflichtet ist oder ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, sie werde unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für den Antragsteller möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61, und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - DVBl. 1993, 444).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses ist bereits dann genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden gegebenenfalls von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732 zur Anfechtung eines Bebauungsplans; Beschl. v. 25.05.1993 - 4 NB 50/92 - NVwZ 1994, 268, 269 für den Fall einer Fortgeltung eines durch den angefochtenen Bebauungsplan ersetzten Bebauungsplans).

    Zum anderen erhält die Antragstellerin nach Feststellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Teilfortschreibung die Chance, dass der Antragsgegner die Flächen der Antragstellerin bei einer erneuten Planung in ein Windeignungs- und / oder Vorranggebiet einbezieht (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Beschl. v. 25.05.1993 aaO; Urt. v. 23.04.2002 - 4 CN 3/01 - NVwZ 2002, 1126).

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225, vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79 und vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 80).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Dieses liegt nicht vor, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts für den Rechtsschutzsuchenden als nutzlos oder rechtsmissbräuchlich erweist (BVerwG, Beschl. v. 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, NVwZ 1994, 269; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 47 Rn. 89 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1993 - 7 B 180.93   

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BVerwG, 11.11.1993 - 7 B 180.93 (https://dejure.org/1993,2706)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 7 B 180.93 (https://dejure.org/1993,2706)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 (https://dejure.org/1993,2706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübereignung eines im Zuge eines Eisenbahnstreckenbaus enteigneten Grundstücks - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1749
  • NVwZ 1994, 782 (Ls.)
  • DÖV 1994, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 7 B 180.93
    Wird das beabsichtigte Vorhaben nicht verwirklicht oder das enteignete Grundstück hierzu nicht benötigt, so entfällt die aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG herzuleitende Legitimation für den Zugriff auf das Privateigentum und damit auch der Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch die öffentliche Hand (vgl. BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 53/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 -, juris, Rn. 5.

  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 78/07

    Höhe und Verzinsung der Rückenteignungsentschädigung

    Vielmehr behält die Änderung der Eigentumszuordnung ihre Rechtfertigung auch dann, wenn die Gemeinwohlaufgabe später wegfällt (BVerwG NJW 1994, 1749; OLG Köln NJW 1996, 2799, 2800 ff; vgl. Berkemann in: Umbach/Clemens, GG, 2002, Art. 14 Rn. 678; Depenheuer in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 14 Rn. 433).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 11 B 1.23

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für ein

    Sie setzt sich mit der insofern maßgeblichen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 - âEURŒBuchholz 11 Art. 14 GG Nr. 284 S. 78 f. sowie Urteile vom 3. November 2020 âEURŒ- 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 751 und vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - âEURŒBuchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 12 Rn. 43) nicht auseinander und zeigt nicht auf, dass diese der Korrektur bzw. Fortbildung bedürfen könnte.
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

    Wird das beabsichtigte Vorhaben nicht ausgeführt oder der enteignete Vermögenswert hierzu nicht benötigt, so entfällt die aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG herzuleitende Legitimation für den Zugriff auf das Privateigentum und damit auch der Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch den Enteignungsbegünstigten (vgl. BVerfGE 38, 175 (180 f.); BVerwG, Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 7 B 180.93 - NJW 1994, 1479).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 54/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1993 - 7 B 180.93 -, juris, Rn. 5.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG   

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https://dejure.org/1993,4294
OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von Fahrverbot; Wochenendheimfahrer; Neue Bundesländer; Berufliche Nachteile; Vertrauensschutz

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1749 (Ls.)
  • NZV 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
    Dazu ist folgendes anzumerken: Eine Ausnahme vom Fahrverbot ist nicht allein deshalb angezeigt, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist und ihm daher wirtschaftliche Folgen drohen (vgl. BayObLG NZV 1994, 327 ; OLG Frankfurt NZV 1994, 77 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.08.1993 - 3 ObOWi 64/93   

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https://dejure.org/1993,3820
BayObLG, 09.08.1993 - 3 ObOWi 64/93 (https://dejure.org/1993,3820)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1993 - 3 ObOWi 64/93 (https://dejure.org/1993,3820)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1993 - 3 ObOWi 64/93 (https://dejure.org/1993,3820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Neuanstrich einer Fassade eine "Veränderung" des Baudenkmals? (IBR 1994, 166)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1749 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 519
  • BauR 1993, 720
  • BayObLGSt 1993, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1993 - 3 ObOWi 64/93
    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (BayObLGSt 1992, 11/14 = Natur + Recht 1992, 393 f. m. w. Rechtsprechungsnachw.).
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