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   BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93   

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BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6, § 29 Abs. 1; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.; GVG § 17a Abs. 2 n.F.; GG Art. 103 Abs. 1
    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bindung an Verweisungsbeschluss, Erfüllungsort bei Klagen eines Reisenden, Handlungsgehilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815 (Ls.)
  • NZA 1994, 479
  • BB 1993, 2536
  • DB 1994, 436
  • JR 1994, 308
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Die bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen (§ 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 S. 3 GVG n.F.) ist auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 3 ZPO zu beachten (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. neuestens Beschluß vom 1. Juli 1992, aaO) ist eine fehlende Begründung dann unschädlich, wenn sich der Verweisungsgrund aus der Akte ergibt.

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben zu Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entschieden, daß als Erfüllungsort, der nach dieser Bestimmung für die Zuständigkeit in Sachen mit Auslandsberührung maßgebend ist, bei allen Klagen aus Arbeitsverhältnissen nur der Ort der Arbeitsleistung anzusehen ist (EuGHE 1982, 1891; EuGHE 1989, 358 = EuZW 1990, 35; BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

    Dies gilt unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

  • LAG Berlin, 19.05.1960 - 2 Sa 14/60

    Erfüllungsort, Arbeitsvertrag, Ruhegehalt, Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 29 Rz 25 "Arbeitsvertrag"; MünchKomm-Keller, BGB, 2. Aufl., § 269 Rz 21; vgl. auch LAG Berlin Urteil vom 19. Mai 1960 - 2 Sa 14/60 - AP Nr. 3 zu § 269 BGB).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Ist der erste Verweisungsbeschluß - wie hier - ausnahmsweise nicht bindend, ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den zweiten Verweisungsbeschluß (die Rückverweisung) gelangt ist, es sei denn, (auch) dieser ist ausnahmsweise nicht bindend (BGH Beschluß vom 2. März 1983, - IVb ARZ 49/82 - NJW 1983, 1859; BayObLGZ 1986, 285, 288).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Der Senat hat dazu in seinem nicht veröffentlichten Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - folgendes ausgeführt:.
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens bei einem negativen Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 -, n.v.).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

  • BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95

    Rechtsweg - unerlaubte Handlung unter Arbeitnehmern

    Dies folgt aus § 48 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - NZA 1994, 479 ff., m.w.N.).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann die Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 3. November 1993, aaO).

  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

    Es hat sich dabei zur Begründung auf den Beschluß des Senats vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA ZPO § 36 Nr. 18) bezogen.

    Die Arbeitsgerichte Wiesbaden und Freiburg haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch formell unanfechtbaren Beschluß vom 22. Februar 1995, 1etzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluß vom 29. März 1995, der als - im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO rechtskräftige - (Rück)Verweisung anzusehen ist (BGHZ 102, 338, 340 = NJW 1988, 1794, 1795; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).

    Dies ergibt sich aus § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F., § 48 Abs. 1 ArbGG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP, a.a.O. = EzA, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).

  • LAG Hamburg, 26.04.2000 - 1 SHa 1/00

    Bindung des Gerichts an rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse; Beachtung der

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  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Senat 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nv.; 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - nv.; 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP GVG § 17 a Nr. 11 = EzA ZPO § 36 Nr. 18; 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -, 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nv.), also der tatsächliche Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit liegt.
  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f.).

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).

  • BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95

    Bindungswirkung eines (fehlerhaften) Verweisungsbeschlusses - Begriff der

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Dies ergibt sich aus § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n. F., § 48 Abs. 1 ArbGG n. F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).
  • ArbG Hagen, 28.04.1998 - 3 Ca 488/98

    Außendienstmitarbeiter -; Gerichtsstand

    Das Arbeitsgericht Hagen ist als Gerichtsstand des Erfüllungsortes örtlich zuständig gemäß §§ 29 ZPO, 269 BGB, weil der Kläger dort regelmäßig seine Arbeitsleistung erbringt (BAG, Beschluß vom 03.11.1993 -- 5 AS 20/93 --, in: AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = NZA 1994, S. 479 f. unter III. der Gründe).

    Mit der Rechtsprechung des BAG ist davon auszugehen, daß für sämtliche Verpflichtungen der Arbeitsvertragsparteien in der Regel ein einheitlicher Leistungsort i. S. v. § 269 Abs. 1 BGB anzunehmen ist (s. BAG, Urt. v. 12.6.1986 -- 2 AZR 398/85 --, in: AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen unter B. V. 3. a) der Gründe mit zahlreichen Nachweisen; BAG, NZA 1994, S. 479 (480); ArbG Solingen, Beschluß v. 24.3.1993 -- 3 Ca 2356/92 --, in: NZA 1994, S. 480; Grunsky, ArbGG, Kommentar, 7. Aufl., § 2, Rdnr. 39; a. A. Krasshöfer-Pidde/Molkenbur, zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, in: NZA 1988, S. 236 ff. (237)).

    Das BAG hat ausdrücklich für die Anwendung des § 29 ZPO bezüglich aller Klagen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeführt, daß Erfüllungsort für die Arbeitsleistung eines für die Bearbeitung eines größeren Bezirks angestellten Reisenden dessen Wohnsitz sei, wenn er von dort aus seine Reisetätigkeit ausübt, unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG, NZA 1994, S. 479 (480) unter Bestätigung vom BAG, AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen; siehe auch Schulz, Gerichtsstand bei Reisetätigkeit -- Erwiderung zu Ostrop/Zumkeller, NZA 1994, 644, in: NZA 1995, S. 14 ff.).

  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

    Das bedeutet: Es ist das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18; Beschluß vom 22. Juli 1998 - 5 AS 17/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 -, a.a.O.) darauf hingewiesen, daß bei Arbeitsverhältnissen in der Regel von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat.

  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 24/97
  • BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses nach Erlass eines

  • BAG, 19.09.1995 - 5 AS 19/95

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Gerichtsstand bei Prozessbeteiligung

  • BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95

    Bindung des Gerichts an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindung an

  • BAG, 12.10.1994 - 5 AS 13/94

    Bindungungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Bindungswirkung eines

  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AS 1/95

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

  • ArbG Karlsruhe, 20.07.2001 - 6 Ca 220/00

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Außendienstmitarbeiter

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

  • BAG, 09.10.1995 - 5 AS 20/95

    Bindung des Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.05.1998 - 2 Ca 2984/98

    Örtliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten bei Mitgliedern des fliegenden

  • BAG, 17.07.1995 - 5 AS 8/95

    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • BAG, 13.11.1996 - 5 AS 11/96

    Keine Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes nach bindender Verweisung

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • ArbG Stendal, 24.03.2010 - 1 Ca 165/10

    Örtliche Zuständigkeit - weisungsgebundene Entsendung von Monteuren und

  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

  • BAG, 22.07.1994 - 5 AS 10/94

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bestimmungsverfahren - Anspruch auf

  • BAG, 14.07.1995 - 5 AS 16/95

    Bindung von Gerichten an rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse - Bindungswirkung

  • BAG, 02.12.1994 - 5 AS 19/94

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Gesuch um Bestimmung des Rechtswegs

  • BAG, 26.10.1994 - 5 AS 18/94

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der

  • SG Magdeburg, 27.06.2011 - S 16 SV 44/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Verweisung des

  • LAG Thüringen, 27.10.2006 - 5 AR 4/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
  • ArbG Leipzig, 14.02.2002 - 17 Ca 52/02

    Erfüllungsort, Reisender, örtliche Zuständigkeit

  • BAG, 04.09.1995 - 5 AS 14/95

    Bindung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse - Voraussetzungen für die

  • BAG, 23.07.1997 - 5 AS 19/97

    Kündigung - Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Kündigung außerordentlich -

  • BAG, 23.05.1996 - 5 AS 32/95

    Verweisungsbeschluss des Bundesarbeitsgerichts bei negativem Kompetenzkonflikt

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 30/98
  • ArbG Stendal, 08.08.2008 - 4 Ca 517/08

    Wohnort des Arbeitnehmers - besonderer Gerichtsstand des Arbeitsortes

  • BAG, 17.03.1997 - 5 AS 1/97

    Voraussetzungen - Arbeitsverhältnis - Klage - Versagung - beendetes

  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.1994 - 14 Sa 67/93

    Unzulässigkeit einer Klage wegen mangelnder internationaler Zuständigkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

  • BAG, 30.09.1994 - 5 AS 16/94

    Bindung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse und offensichtliche

  • ArbG Lübeck, 12.01.2001 - 6 Ca 3479/00

    Gerichtsstand bei Außendienstmitarbeitern

  • ArbG Stuttgart, 04.07.1996 - 8 Ca 220/96

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Erfüllungsort; Einheitlicher

  • ArbG Hanau, 05.12.1996 - 2 Ca 657/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Schadensersatz nach einer tätlichen

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 19.07.2006 - 4 Ca 49/06

    Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlbewerbers durch

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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1597
BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zulässigkeit der Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg - Örtliche Zuständigkeit mehrerer Arbeitsgerichte

  • archive.org
  • Der Betrieb

    ZPO § 36 Nr. 6; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.; GVG § 17a Abs. 2 n.F.
    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815 (Ls.)
  • NZA 1994, 478
  • BB 1994, 2075
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 1380
  • JR 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtsweges verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiterverweisen (§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. - vergleiche Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92]).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

    Das Gericht, an das verwiesen worden ist, ist daher nicht daran gehindert, wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiter zu verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1 = NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92] -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Es ist anerkannt, daß die Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges die Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - EzA § 36 ZPO Nr. 17 = NZA 1993, 522 = NJW 1993, 1878 [BAG 04.01.1993 - 5 AS 12/92]).
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht hat sich weder über das Gericht, an das zu verweisen war, geirrt (BAG Beschl. v. 31. Januar 1994, aaO, unter II 2) noch an ein überhaupt nicht Betracht kommendes Gericht verwiesen und sich auch nicht über die von dem Kläger mit dem Verweisungsantrag getroffene Wahl willkürlich hinweggesetzt (BAG Beschl. v. 14.01.1994, aaO, unter II 2 b) oder sein Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG verletzt (BAG Beschl. v. 01.07 1992, aaO, unter II 3 a).

  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Das bedeutet: Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - AP Nr. 43 zu § 36 ZPO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - 3 SHa 7/08

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, Bestimmungsverfahren,

    Das bedeutet: Regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist (vergl. nur BAG vom 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - zitiert nach JURIS, Rz. 8 m. w. N.).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefasst ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92; BAG vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93, Rz. 9 - jeweils zitiert nach JURIS, mwN).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04

    Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle

    Denn eine Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges schließt eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus (BGH NJW 1978, 949; BAG BB 1994, 2075; Münch. Komm./Prütting, aaO, § 281 ZPO Rn. 45; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 16 a).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AS 18/94

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der

    Allerdings ist anerkannt, daß das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtsweges verwiesen worden ist, wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiter verweisen kann (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Setzt sich das Gericht, an das zunächst verwiesen worden ist, über die vom Kläger unter mehreren zuständigen Gerichten getroffene Wahl oder die Bestimmung durch das verweisende Gericht willkürlich hinweg, so ist der weiterverweisende Beschluß nicht bindend (BAG Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
    Der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 4. Juni 2004 bindet das Arbeitsgericht München ebenso wenig wie der weitere Beschluss dieses Gerichts vom 30 Juli 2004 gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG , weil beide Beschlüsse willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar sind ( BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 -AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77-;79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Geirmelmarnn/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht Offenbach hat sich Ober die von der Klägerin getroffene Wahl dieses Gerichts als Gerichtsstand hinweggesetzt (BAG Beschl. v. 14.01.1994, a.a.O., unter II 2 b).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Sp.; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2017, 22 C 17.375, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011, X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 11 - zur funktionellen Zuständigkeit; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1994, 5 AS 22/93, NZA 1994, 478 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 17. Juli 1992, 5 AS 4/92, BAGE 70, 374 [juris Rn. 23] - jeweils zur örtlichen Zuständigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 1994, 2 VAs 5/94, juris Rn. 7 f. - auch zur sachlichen Zuständigkeit; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, §§ 17-17b Rn. 43; Gerhold in BeckOK GVG, 8. Ed. Stand 1. August 2020, § 17a Rn. 9; Lückemann in Zöller, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; zum Umfang der Bindung einer Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit: BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, NJW-RR 1998, 1219 [juris Rn. 11]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO - offensichtliche

    Setzt sich ein Gericht über eine verbindlich getroffene Wahl seiner örtlichen Zuständigkeit dennoch hinweg, liegt darin eine offensichtliche Gesetzwidrigkeit ( BAG, Beschluss vom 14.01.1984 - 5 AS 22/93 - AP ZPO § 36 Nr. 43 zu II 2 b der Gründe ).
  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, an einen solchen Beschluss gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dann nicht gebunden ist, wenn er willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar ist (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 -5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Weiterverweisungsmöglichkeit bisher innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit allerdings lediglich wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb seines Rechtsweges innerhalb derselben Instanz anerkannt (vgl. BAG NZA 1994 S. 478).
  • LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97

    Verweisung einer Rechtssache an ein örtlich anderes Arbeitsgericht; Voraussetzung

  • BAG, 22.07.1994 - 5 AS 10/94

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bestimmungsverfahren - Anspruch auf

  • LAG Thüringen, 27.10.2006 - 5 AR 4/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 4/01
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2000 - L 1 SF 11/00

    Bestimmung des zuständigen Sozialgerichts

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93   

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https://dejure.org/1993,7676
LAG Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,7676)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,7676)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,7676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratsvorsitzender; Rauchen von Haschisch; Außerordentliche Kündigung; Haschischkonsum vom Betriebsratsvorsitzenden; Beeinträchtigung der dienstlichen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815
  • NZA 1994, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • TDG Süd, 28.07.1992 - S 5 VL 25/91
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93
    Soweit die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des OVG Koblenz vom 23.11.1992 - 2 B 12123/93 - NVwZ-RR 1993, 257 f verwiesen hat, liegt dem dort gefundenen Ergebnis, daß ein Soldat auf Zeit während seiner ersten vier Dienstjahre wegen wiederholten Haschischkonsums fristlos aus dem Dienstverhältnis entlassen werden könne, ein ganz anderer Prüfungsmaßstab zugrunde, abgesehen davon, daß der Betriebsrat zutreffend auf das Urteil des Truppendienstgerichts Süd vom 28.07.1992 - S 5 - VL 25/91 - NVwZ-RR 1993, 255 f verwiesen hat, das der Sache nach zum gegenteiligen Ergebnis gelangt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1992 - 2 B 12123/92

    Recht der Sodaten: Entlassung nach Cannabiskonsum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93
    Soweit die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des OVG Koblenz vom 23.11.1992 - 2 B 12123/93 - NVwZ-RR 1993, 257 f verwiesen hat, liegt dem dort gefundenen Ergebnis, daß ein Soldat auf Zeit während seiner ersten vier Dienstjahre wegen wiederholten Haschischkonsums fristlos aus dem Dienstverhältnis entlassen werden könne, ein ganz anderer Prüfungsmaßstab zugrunde, abgesehen davon, daß der Betriebsrat zutreffend auf das Urteil des Truppendienstgerichts Süd vom 28.07.1992 - S 5 - VL 25/91 - NVwZ-RR 1993, 255 f verwiesen hat, das der Sache nach zum gegenteiligen Ergebnis gelangt.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Ein Arbeitnehmer, der sich wie der Kläger 13 1/2 Jahre lang stets an das Drogenkonzept der Einrichtung gehalten hat, muß nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, wenn er in einem Ausnahmefall unter erheblich mildernden Umständen in diesem Punkt versagt (vgl. zum Abmahnungserfordernis bei Drogenkonsum OVG Saarland 11. Dezember 1998 - 4 P 1/98 - PersR 1999, 214; LAG Baden-Württemberg 19. Oktober 1993 - 11 TaBV 9/93 - LAGE BGB § 626 Nr. 76).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 17 Sa 28/13

    Verdachtskündigung - Erwerb von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände des

    (3) Es bedarf daher keiner Entscheidung darüber, ob der bloße Erwerb von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände ohne weitere konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis oder auf die betriebliche Ordnung überhaupt eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung ist, dass sie eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen kann (vgl. Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar, 14. Auflage, § 626 BGB Rn. 138; Dörner/Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Auflage, § 262 BGB Rn. 184, 185; BAG, 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - , juris: zur Mitwirkung eines Heimerziehers am Cannabiskonsum eines Heimbewohners trotz Drogenverbots; LAG Baden-Württemberg, 19. Oktober 1993, NZA 1994, S. 175 f.: zum Haschischkonsum eines Zeitungszustellers).
  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

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  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

    In der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Auffassung vertreten, daß der Genuß von Haschisch "an sich" eine außerordentliche Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag, wenn Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis fehlen (LAG Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1993 -- NZA 1994, 175; der Fall betraf die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, eines Zeitungszustellers, nach § 103 BetrVG , dem Haschischrauchen im Betriebsratsbüro vorgeworfen wurde, der indes seine Zustellarbeit ordnungsgemäß erledigte).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1993 - 11 A 12565/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9022
OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1993 - 11 A 12565/93 (https://dejure.org/1993,9022)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.12.1993 - 11 A 12565/93 (https://dejure.org/1993,9022)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 11 A 12565/93 (https://dejure.org/1993,9022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telefaxgerät; Technischer Fehler; Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Sendebericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2007 - 2 A 10492/07

    Anforderungen an die Übermittlung von Schriftsätzen im elektronischen

    Zu dieser Überprüfung gehört die nachfolgende Kontrolle des nach der Übermittlung vom Fax-Gerät automatisch ausgedruckten sog. Sendeberichts, aus dem die Telefax-Anschlussnummer des Empfängers und die ordnungsgemäße Übersendung, insbesondere die Anzahl der übermittelten Seiten, ersichtlich werden (BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 286; OVG R-P, NJW 1994, 1815).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Deswegen gehört es zu den Sorgfaltspflichten desjenigen, der sich eines solchen Geräts zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze im Rechtsverkehr bedient, das Sendeprotokoll zu überprüfen, also auch zu kontrollieren, ob die im Sendeprotokoll angegebene Zahl der übermittelten Seiten mit der des zu übermittelnden Schriftstücks übereinstimmt (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - Buchholz310 § 60 VwGO Nr. 235 = juris Rn. 5; BGH, B.v. 29.4.1994 - V ZR 62/93 - NJW 1994, 1879 = juris Rn. 10; B.v. 13.6.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 24.2.2005 a.a.O. juris Rn. 18 ff.; NdsOVG, B.v. 15.6.1999 - 4 L 2232/99 - juris Rn. 9; OVG RhPf, B.v. 21.12.1993 - 11 A 12565/93 - NJW 1994, 1815 = juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 4 E 139/14 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 14.5.2020 - 5 LA 162/20 juris Rn.3; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 - 2 A 2170/97 - juris Rn. 30; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2021, § 60 Rn. 39; zum Organisationsverschulden, wenn der Faxvorgang in der Verantwortung des Büropersonals lag und wenn dieses nicht angewiesen worden war, die Übersendung anhand des Sendeberichts auf Vollständigkeit zu überprüfen: BVerwG, B.v. 4.8.2000 a.a.O.; BGH, B.v. 13.6.1996 a.a.O.; OVG SH, B.v. 14.5.2020 - 5 LA 162/20 - juris Rn. 3; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 a.a.O. juris Rn. 30 ff.).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise der Prozeßbevollmächtigte seiner Verpflichtung, die vollständige Übermittlung des Schriftsatzes zu überprüfen (vgl. dazu näher: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 24. März 1993 XII ZB 12/93, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 1655, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 97; des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Dezember 1993 11 A 12565/93, NJW 1994, 1815; des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28. Juni 1993 3 U 44/93, NJW 1993, 2543), nachgekommen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.1995 - A 4 S 383/94

    Wiedereinsetzung

    Die bloße Möglichkeit, daß das Empfangsgerät unerkannt defekt sein könnte, braucht einen Rechtsmittelführer nicht zu veranlassen, andere Formen der Übertragung zu wählen oder sich durch telefonische Nachfrage des Eingangs im Gericht zu versichern (so aber BGH, NJW 1989, 594 [595]), wenn er die Rechtsmittelfrist bis zum Schluß ausnutzt (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.12.1993, NJW 1994, 538 ; vgl. dazu auch OVG Rh.-Pf., NJW 1994, 1815 zur Frage von Defekten am Telefaxgerät; OVG NW, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 B 2068/90 -, wonach den Beschwerdeführer kein Verschulden trifft, wenn er sich nicht beim Verwaltungsgericht über den Eingang des Telefax vergewissert, sofern der zugehörige Absendebericht den Vermerk "OK" enthält).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 11 TaBV 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13703
LAG Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,13703)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,13703)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 1993 - 11 TaBV 9/93 (https://dejure.org/1993,13703)
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  • NJW 1994, 1815 (Ls.)
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