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   BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93   

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BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93 (https://dejure.org/1994,1822)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.1994 - 2 BvR 814/93 (https://dejure.org/1994,1822)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 1994 - 2 BvR 814/93 (https://dejure.org/1994,1822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 233
    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumnis infolge Poslaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung - Verzögerungen der Briefbeförderung - Briefzustellung - Deutsche Bundespost - Übermittlungsmöglichkeiten per Eilboten - Telegramm - Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1854
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder um den Zugang zu einer weiteren von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handelt (vgl. BVerfGE 53, 25 [28]; 62, 216 [221]; 62, 334 [336]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder um den Zugang zu einer weiteren von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handelt (vgl. BVerfGE 53, 25 [28]; 62, 216 [221]; 62, 334 [336]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder um den Zugang zu einer weiteren von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handelt (vgl. BVerfGE 53, 25 [28]; 62, 216 [221]; 62, 334 [336]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer durch die nicht tragfähige Ablehnung der Wiedereinsetzung offensichtlich im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in seinem Grundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, das in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbürgt wird (BVerfGE 85, 337 [345] m.w.N.; st. Rspr.), und zugleich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör.
  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    An dieser Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht auch unter Berücksichtigung von Übermittlungsmöglichkeiten per Eilboten, Telegramm oder Telefax festgehalten (vgl. 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 27. Februar 1992, NJW 1992, S. 1952 ).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Teilhabeleistungen waren danach als Krankenbehandlung anzusehen und somit der Leistungspflicht der GKV zuzurechnen, wenn die Leistungserbringung auf ärztlicher Anordnung beruhte und insoweit eine ärztliche Betreuung stattfand (Urteil vom 12.8.1987 - 8 RK 22/86 -, HV-INFO 1987, 1981 unter Verweis auf BSGE 50, 47 = SozR 2200 § 184a Nr. 3 und BSGE 51, 44 = SozR 2200 § 184a Nr. 4; zusammenfassend zuletzt - nach Verabschiedung des GRG - BSGE 68, 17, 19 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1 S 4 und BSG Urteil vom 3.3.1994 - 1 RK 8/93 -, SozSich 1995, 276).

    Jedoch können sie nach der Rechtsprechung des BSG auf ärztliche Verordnung nur tätig werden, soweit ihre Leistungen zwar nicht im Einzelnen, aber doch allgemein ihrer Art nach ärztlich bestimmt werden (vgl BSGE 68, 17, 18 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1 S 3 und Urteil vom 3.3.1994 - 1 RK 8/93 -, SozSich 1995, 276).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift

    Er darf vielmehr auf eine ordnungsgemäße Briefbeförderung vertrauen (vgl. BVerfG 28. März 1994 - 2 BvR 814/93 - zu B I der Gründe, EzA ZPO § 233 Nr. 20; BGH 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118; BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) - zu B der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30) .
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13

    Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag,

    Ein geradezu typischer Fall, in dem eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt, ist es, wenn ein Schreiben rechtzeitig zur Post gegeben wird, dann aber wegen Umständen im Verantwortungsbereich der Post die Einhaltung der Frist vereitelt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 28.03.1994, Az.: 2 BvR 814/93, und vom 29.12.1994, Az.: 2 BvR 106/93; BSG, Urteil vom 30.09.1996, Az.: 10 RAr 1/96) oder der Zugang beim Empfänger sich überhaupt nicht nachweisen lässt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19.06.1996, Az.: I R 13/96, und vom 23.12.2005, Az.: VI B 110/05; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.02.2011, Az.: I ZB 74/09; BSG, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 293/03 B).
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

    Ein geradezu typischer Fall, in dem eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt, ist es, wenn ein Schreiben rechtzeitig zur Post gegeben wird, dann aber wegen Umständen im Verantwortungsbereich der Post die Einhaltung der Frist vereitelt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 28.03.1994, Az.: 2 BvR 814/93, und vom 29.12.1994, Az.: 2 BvR 106/93; BSG, Urteil vom 30.09.1996, Az.: 10 RAr 1/96) oder der Zugang beim Empfänger sich überhaupt nicht nachweisen lässt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19.06.1996, Az.: I R 13/96, und vom 23.12.2005, Az.: VI B 110/05; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.02.2011, Az.: I ZB 74/09; BSG, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 293/03 B).
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Ein geradezu typischer Fall, in dem eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt, ist es, wenn ein Schreiben rechtzeitig zur Post gegeben wird, dann aber wegen Umständen im Verantwortungsbereich der Post die Einhaltung der Frist vereitelt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 28.03.1994, Az.: 2 BvR 814/93, und vom 29.12.1994, Az.: 2 BvR 106/93; BSG, Urteil vom 30.09.1996, Az.: 10 RAr 1/96) oder der Zugang beim Empfänger sich überhaupt nicht nachweisen lässt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19.06.1996, Az.: I R 13/96, und vom 23.12.2005, Az.: VI B 110/05; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 03.02.2011, Az.: I ZB 74/09; BSG, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 293/03 B).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies gilt auch dann, wenn andere Beförderungsalternativen (zB Telegramm, Telefax) zur Verfügung stehen (s zusammenfassend zB die Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 29.12.1994, NJW 1995, 1210, vom 28.3.1994, NJW 1994, 1854 sowie vom 26.11.2008, NZS 2009, 322; jeweils mwN) .
  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

    Ein geradezu typischer Fall, in dem eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt, ist es, wenn ein Schreiben rechtzeitig zur Post gegeben wird, dann aber wegen Umständen im Verantwortungsbereich der Post die Einhaltung der Frist vereitelt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 28.03.1994, Az.: 2 BvR 814/93, und vom 29.12.1994, Az.: 2 BvR 106/93; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30.09.1996, Az.: 10 RAr 1/96) oder der Zugang beim Empfänger sich überhaupt nicht nachweisen lässt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 19.06.1996, Az.: I R 13/96, und vom 23.12.2005, Az.: VI B 110/05; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 03.02.2011, Az.: I ZB 74/09; BSG, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 293/03 B).
  • VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand; Postlaufzeit; Einschreiben

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht, zunächst unter Verweis auf das gesetzliche Monopol der Deutschen Bundespost, wiederholt entschieden, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürften dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Beschl. v. 28.03.1994, NJW 1994, 1854 m.w.N.).

    Folglich hat das Bundesverfassungsgericht ungeachtet seines ursprünglichen Standpunktes, auch bei einer Einlieferung bei der Post am vorletzten Tag der Frist seien keine besonderen Vorkehrungen veranlasst (vgl. Beschl. v. 28.03.1994, NJW 1994, 1854 m.w.N.), nicht die Annahme des Landgerichts unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in Zweifel gezogen, ein aufgegebener Brief erreiche den Empfänger regelmäßig am nächsten oder übernächsten Zustelltag , d.h. fallbezogen "spätestens am Montag".

  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Die Revision verkennt, daß die Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs bei Benutzung eines eigenen Transportdienstes ebenso wie bei Einschaltung eines (Überbringungs-)Boten andere sind als dies bei der Einschaltung der Deutschen Post AG der Fall wäre (vgl. dazu u.a. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1994 2 BvR 814/93, NJW 1994, 1854).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 4/05

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung der Berufungsschrift mit der

    Da die normale Postlaufzeit bei Briefen erfahrungsgemäß nicht mehr als zwei Werktage (Zustelltage) beträgt (vgl. § 2 Nr. 3 Satz 1 PUDLV), genügte es, die Berufungsschrift zwei Tage vor Ablauf der geltenden Berufungsfrist abzusenden (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Januar 2003 - X ZB 7/02 - NJW-RR 2003, 1000 und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89 - VersR 90, 326, BVerfG NJW 1992, 38 ff. und NJW 1994, 1854 ff.).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZB 17/93

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Wiedereinsetzung in

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03

    Amtshaftung: Pflicht des Landwirtschaftsamts zur Belehrung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 3 B 3/04

    Rentenversicherung

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RAr 1/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 3 Sa 75/95

    Arbeitsentgelt: Anwendung der Richtlinien des Finanzministeriums vom 18.05.1982

  • BPatG, 11.02.2004 - 14 W (pat) 60/03
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93

    Mangelnde Büroorganisation im Zusammenhang mit dem Eingang eines fristwahrenden

  • BGH, 06.12.1994 - VI ZB 28/94

    Verlängerung der Begründungsfrist nach deren Ablauf - Darlegung und

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