Weitere Entscheidung unten: OLG München, 01.03.1993

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,436
BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93 (https://dejure.org/1994,436)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1994 - 4 StR 708/93 (https://dejure.org/1994,436)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93 (https://dejure.org/1994,436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 52 StGB
    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch nach der Neuregelung durch das OrgKG; Bedeutung der Wirkstoffkonzentration und Wirkstoffmenge für die ...

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Tateinheit - Verbrechen - Geringe Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 73
  • NJW 1994, 1885
  • MDR 1994, 498
  • NStZ 1994, 290
  • StV 1994, 3275
  • StV 1994, 375 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Der Verbrechenstatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht, wenn die Einfuhr ein Teilakt des Handeltreibens ist, nicht in dem durch das OrgKG vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf, sondern steht dazu im Verhältnis der Tateinheit (im Anschluss an BGH, 24. November 1982, 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163).

    Der Bundesgerichtshof hat hiervon jedoch die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ausgenommen und bejaht insoweit Tateinheit zwischen beiden Tatbeständen, seitdem durch das Betäubungsmittelgesetz vom 28. Juli 1981 (BGBl. I 681) die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG als Verbrechen mit höherer Strafe bedroht und damit als die gegenüber dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schwerere Straftat gewertet ist (BGHSt 31, 163, 165 f).

  • BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93

    Einfuhr - Betäubungsmittel - Sachlicher Zusammenhang - Handeltreiben - Geringe

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Von Tateinheit zwischen den Tatbeständen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 und des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 5. November 1993 (2 StR 534/93 = StV 1994, 84) ohne weiteres ausgegangen.
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Zwar kommt, wie der Senat entschieden hat (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18), auch der Rauschgiftmenge als solcher, ebenso wie der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit, im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung zu.
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Denn der gleichzeitige Transport der Schußwaffe nebst Munition und des Rauschgifts - versteckt in demselben Pkw - verbindet sämtliche von dem Angeklagten verwirklichten Straftatbestände zu ein und derselben Handlung im Rechtssinne (BGH NStZ 1982, 512; 1989, 38; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 53 WaffG Anm. 10 b).
  • BGH, 16.10.1991 - 3 StR 306/91

    Betäubungsmittelstrafrecht - Beurteilung von Unrecht und Schuld - Strafbares

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts lassen sich Unrecht und Schuld eines strafbaren Verhaltens ohne Berücksichtigung der Wirkstoffkonzentration und -menge in aller Regel nicht abschließend beurteilen (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 19 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Denn der gleichzeitige Transport der Schußwaffe nebst Munition und des Rauschgifts - versteckt in demselben Pkw - verbindet sämtliche von dem Angeklagten verwirklichten Straftatbestände zu ein und derselben Handlung im Rechtssinne (BGH NStZ 1982, 512; 1989, 38; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 53 WaffG Anm. 10 b).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Angesichts der Gesamtmenge von über 5 kg hat auch dann, wenn zugunsten der Angeklagten von der schlechtesten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt, der THC-Gehalt den Grenzwert der nicht geringen Menge von 7, 5 g (BGHSt 33, 8; 34, 372) wesentlich überschritten.
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    a) Zum Nachweis der Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" in den Strafbestimmungen der §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist es allerdings grundsätzlich unerläßlich, die Qualität der Betäubungsmittel durch Angabe des Wirkstoffgehalts genau, notfalls durch Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, zu bestimmen (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1; § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 7).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Angesichts der Gesamtmenge von über 5 kg hat auch dann, wenn zugunsten der Angeklagten von der schlechtesten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt, der THC-Gehalt den Grenzwert der nicht geringen Menge von 7, 5 g (BGHSt 33, 8; 34, 372) wesentlich überschritten.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
    Allerdings geht nach ständiger Rechtsprechung die Tathandlung der Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn sie sich als unselbständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens darstellt, in diesem Tatbestand als Teil des Gesamtgeschehens auf (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 101/93

    Betrug: besonders schwerer Fall - Berufsverbot

  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Die gegenüber § 30 Abs. 1 BtMG niedrigere Mindeststrafandrohung des § 29a Abs. 1 BtMG kann nämlich dahin verstanden werden, daß der Gesetzgeber das Handeltreiben im Vergleich zur Einfuhr als das weniger schwere Delikt (BGHSt 40, 73, 75) bewertet.
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173; Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173; Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Die Annahme einer Bewertungseinheit scheidet aus, weil der Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angesichts der niedrigeren Mindeststrafdrohung des § 29 a Abs. 1 BtMG als das weniger schwere Delikt erscheint und deshalb zwischen beiden Tateinheit anzunehmen ist (BGHSt 40, 73, 75).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dieser Rechtsfehler betrifft aber nicht die jeweiligen Schuldsprüche, denn angesichts des An- und anschließenden Verkaufs jeweils ganz erheblicher Mengen von Betäubungsmitteln in den Fällen B I, B III, B VII und B VIII (ein bis vier Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm Heroin) ist auszuschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. 2016, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe stellt gegenüber dem - mit Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten - Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, der eine Mindeststrafe von lediglich einem Jahr vorsieht, ungeachtet der gleichen Obergrenze des jeweiligen Strafrahmens (jeweils 15 Jahre, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) das schwerer wiegende Delikt dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.; Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    a) Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11, Tz. 5; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    In den Fällen 1 - 4 und 6 der Urteilsgründe kann der Senat angesichts des An- und Verkaufs jeweils größerer Mengen von Betäubungsmitteln und der jeweiligen Preise ausschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer aaO, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.N.).

    Deshalb kann auch für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - jedenfalls soweit eine nicht geringe Menge vorliegt - regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH NJW 1994, 1885, 1886 m.N.).

  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung:

    Zu Recht hat das Landgericht in der Beteiligung des Angeklagten trotz des auf eine Durchfuhr durch Deutschland gerichteten Tatgeschehens eine tatbestandliche mittäterschaftlich begangene Einfuhr des Rauschgifts gesehen (BGHSt 31, 374; dass das Landgericht den Angeklagten nicht auch wegen tateinheitlich - vgl. BGHSt 40, 73 - begangenen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hat, beschwert ihn nicht).
  • OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft,

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für

  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a Ss 272/00

    Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels

  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07

    Konkurrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11

    Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung;

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 1 RVs 96/15

    Betäubungsmittel; Marihuana; Schätzung; Menge; Wirkstoffgehalt

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 634/14

    Zusammentreffen von vorsätzlicher und fahrlässiger Begehungsweise bzgl. eines

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

  • BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von

  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23

    Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Einfuhr von Betäubungsmitteln in

  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 5 RVs 133/17

    Grundlagen für die Schätzung des Wirkstoffgehalts von nicht untersuchten

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

  • BGH, 05.03.1999 - 2 StR 39/99

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 469/96

    Verstecken von Rauschgift durch Umbau eines PKW als Kurierfahrzeug - Wertung als

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

  • OLG Jena, 29.08.2005 - 1 Ss 156/05

    Strafprozessrecht: Verbot der reformatio in peius im Berufungsverfahren;

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 185/94

    Betäubungsmittelgesetz - Schuld - Wirkstoffkonzentration

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 748/97
  • OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss 148/09
  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ss 305/05

    BtMG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 01.03.1993 - 17 U 4743/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4041
OLG München, 01.03.1993 - 17 U 4743/92 (https://dejure.org/1993,4041)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.1993 - 17 U 4743/92 (https://dejure.org/1993,4041)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 1993 - 17 U 4743/92 (https://dejure.org/1993,4041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Berufungsverzicht nur bis Beginn der mündlichen Verhandlung; Schlechterfüllung des Anwalts durch nicht erfolgten Berufungsverzicht; Analoge Anwendung des § 515 Abs. 1 ZPO auf Berufungsverzicht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 515
    Anwendbarkeit von § 515 Abs. 1 ZPO auf einseitigen Berufungsverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1885 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1958 - VIII ZR 191/57

    Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG München, 01.03.1993 - 17 U 4743/92
    Das ganze hier zu erörternde Problem beruht überhaupt nur darauf, daß später (vgl. z.B. BGHZ 27, 60 ff.) der Verzicht nach der Berufungseinlegung als etwas anderes als eine Rücknahme verstanden wurde.

    Eine unmittelbare Anwendung scheitert, da nach ihrem Wortlaut diese Vorschrift nur für die Rücknahme gilt und nach heute herrschender Meinung der Berufungsverzicht nach Berufungseinlegung nicht als Rücknahme, sondern als etwas anderes Eigenständiges (BGHZ 27, 60 ff.) zu verstehen ist.

    g) Die Entscheidung des BGHZ 27, 60 ff. steht der analogen Anwendung des § 515 Abs. 1 ZPO nicht entgegen.

  • OLG Celle, 26.02.1963 - 4 U 151/61
    Auszug aus OLG München, 01.03.1993 - 17 U 4743/92
    Die Frage, ob auf einen einseitigen Berufungsverzicht § 515 Abs. 1 ZPO anwendbar ist oder nicht, ist in Rechtsprechung und Lehre umstritten (verneinend: OLG Schleswig, SchlHA 1985, S. 104 ff., Thomas-Putzo, 17. Aufl., Anm. 3 b aa zu § 514 ZPO , Schönke-Kuchinke, § 76 IV 1 a, Wieczorek, 2. Aufl., Anm. A III c zu § 514 ZPO ; Gaul ZZP 74, 55 Rdnr. 31; Pohle JZ 64, 462 ff. mit ausführlicher Begründung; bejahend: OLG Celle JZ 64, 461 ff.; Münchner Kommentar Anm. 29 zu § 514 ZPO ; Baumbach-Albers, 51. Aufl., Anm. 6 zu § 514, Zöller-Schneider, 17. Aufl., Anm. 8 zu § 514 ZPO , Rimmelspacher JuS 88, 957).
  • OLG Schleswig, 08.11.1984 - 5 U 123/83

    Berufung; Berufungsverzicht; Einlegung einer Anschlußberufung; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 01.03.1993 - 17 U 4743/92
    Die Frage, ob auf einen einseitigen Berufungsverzicht § 515 Abs. 1 ZPO anwendbar ist oder nicht, ist in Rechtsprechung und Lehre umstritten (verneinend: OLG Schleswig, SchlHA 1985, S. 104 ff., Thomas-Putzo, 17. Aufl., Anm. 3 b aa zu § 514 ZPO , Schönke-Kuchinke, § 76 IV 1 a, Wieczorek, 2. Aufl., Anm. A III c zu § 514 ZPO ; Gaul ZZP 74, 55 Rdnr. 31; Pohle JZ 64, 462 ff. mit ausführlicher Begründung; bejahend: OLG Celle JZ 64, 461 ff.; Münchner Kommentar Anm. 29 zu § 514 ZPO ; Baumbach-Albers, 51. Aufl., Anm. 6 zu § 514, Zöller-Schneider, 17. Aufl., Anm. 8 zu § 514 ZPO , Rimmelspacher JuS 88, 957).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht