Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.05.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93   

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https://dejure.org/1994,1810
BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93 (https://dejure.org/1994,1810)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 1 BvR 439/93 (https://dejure.org/1994,1810)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 (https://dejure.org/1994,1810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer Parabolantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Mieter - Kabelanschluß - Parabolantenne - Heimatsprachiges Fernsehprogramm - Mietobjekt - Beeinträchtigung - Informationsinteresse des Mieters - Eigentum des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2143
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93
    Eine Divergenzberufung nach § 511 a Abs. 2 ZPO war den Beschwerdeführern noch nicht möglich, weil der Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 28. August 1993 - 3 Re Miet 2/93 - (NJW 1993, 2815 ; WuM 1993, 525 ; DWW 1993, 294 ) erst am 24. August 1993 ergangen ist.

    Es ist nicht auszuschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG und bei Beachtung des zwischenzeitlich ergangenen Rechtsentscheides des OLG Karlsruhe vom 24. August 1993 - 3 Re Miet 2/93 - (NJW 1993, 2815 ; WuM 1993, 525 ; DWW 1993, 294 ) zu einem anderen Ergebnis gelangt.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93
    Das BVerfG hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen im Beschluß vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - (NJW 1994, 1147 ; ZMR 1994, 203 ) bereits entschieden.
  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27; Beschluß vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93, NJW 1994, 2143) ist dem Grundrecht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, auch in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Satellitenempfangsanlagen an Mietwohnungen Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

    Denn der Grundrechtsschutz erstreckt sich auf die Anbringung der zum Empfang von Rundfunkprogrammen notwendigen Anlagen (grundlegend BVerfGE 90, 27/32 ff. = NJW 1994, 1147; BVerfG NJW 1993, 1252/1253; 1994, 2143; 1995, 1665/1666).

    Dabei mag es offen bleiben, ob die kulturelle Identität eines Menschen Akt einer bewussten Wahl sein kann (siehe BVerfG NJW 1994, 2143).

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01

    Untersagung der Installation einer Parabolantenne bei Verfügbarkeit eines

    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

    Im entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. beanstandet, dass das Landgericht den dortigen Beschwerdeführer, einen türkischen Mieter, ohne weiteres auf den Empfang türkischer Hörfunkprogramme sowie (lediglich) eines türkischen Fernsehprogramms über das Kabelnetz verwiesen hatte (BVerfGE 90, 27 ; ähnlich: BVerfG, WuM 1994, 3565 f. sowie NJW 1994, 2143; den neueren Entscheidungen BVerfG, BayVBl 2005, 691 f. und NJW-RR 2005, 661 ff., bei denen das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von türkischen Mietern zurückgewiesen hat, lagen Fälle zugrunde, in denen über das Breitbandkabelnetz und den Kabelnetzbetreiber eine "Vielzahl heimatsprachiger Fernsehsendungen" zu empfangen seien; der Bundesgerichtshof ging in einer Wohnungseigentumssache - BGHZ 157, 322 ff. - davon aus, dass das besondere Informationsinteresse der polnischen Beschwerdeführer durch ein polnisches Fernsehprogramm, welches im Kabelnetz zur Verfügung stand, nicht zufrieden gestellt war).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • LG Arnsberg, 19.10.2004 - 5 S 54/04

    Kein Recht auf Satellitenschüssel bei Kabelanschluss!

    Zudem fordert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, NJW 1994, 2143) eine fallbezogene Abwägung.
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 18/99

    Keine Verletzung der Informationsfreiheit durch Verurteilung zur Beseitigung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts bewegt sich im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 - NJW 1994, S. 2143; vom 21. Juni 1994 - 1 BvR 641/94 - NJW-RR 1994, S. 1232 und vom 30. Juni 1994 - 1 BvR 1478/93 - NJW-RR 1994, S. 1232).
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 9.2.1994 (NJW 1994, 1147 ; s. hierzu ergänzend auch die Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9.6.1994, NJW 1994, 2143 , und vom 15.6.1994, WuM 1994, 365 ), die Umstände dargestellt, die bei der Interessenabwägung unter den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Eigentumsschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ) einerseits und der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) andererseits zu berücksichtigen sind, wenn ein ständig in Deutschland lebender Ausländer von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne verlangt.
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

  • AG Kerpen, 23.08.2011 - 104 C 392/10

    Interesse des Vermieters an einer "parabolspiegelfreien" Fassade eines Hauses

  • LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01

    Installation einer mietereigenen Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

  • LG Halle, 01.03.2013 - 2 S 272/12

    Wohnraummiete: Errichtung einer Satellitenantenne durch einen ausländischen

  • AG Kronach, 03.05.2001 - 1 C 665/00
  • LG Berlin, 27.05.2005 - 63 S 487/04
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.12.2005 - 15 C 255/05

    Wohnraummiete im denkmalgeschützten Haus: Verneinung eines Anspruchs eines

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2948
BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Bevorstehende Auslieferung - Verfassungsbeschwerde - Überwiegen der Nachteile - Irreparabler Zustand - Serbien - Rücküberstellung - Auslieferungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2143
  • MDR 1994, 1023
  • DVBl 1994, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1957 - 1 BvR 193/57

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung eines jugoslawischen Staatsbürgers

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Allein dies sei rechtlich einwandfrei und entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 6, 443 [445]).

    Der zitierte Beschluß des Ersten Senats vom 14. Mai 1957 (BVerfGE 6, 443 [445]) befaßt sich nicht mit der Frage, ob ein Regelungsbedürfnis für eine einstweilige Anordnung durch eine Zusage der Behörde entfallen kann.

  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Auch das Bundesverfassungsgericht sei an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden und müsse über den beantragten Erlaß einer einstweiligen Anordnung entscheiden (Hinweis auf BVerfGE 1, 74 [75/76]).

    Dem Beschluß des Ersten Senats vom 13. November 1951 (BVerfGE 1, 74 [75/76]) läßt sich nur entnehmen, daß auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde eine einstweilige Anordnung ergehen kann.

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 1994 gibt Anlaß zu den folgenden Bemerkungen: Sowohl der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesjustizministerium, als auch den Landesjustizministerien ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 59, 280 ff.; 63, 332 ff.) bekannt, wonach in Auslieferungssachen im Regelfall bei nicht von vornherein völlig aussichtslosen Verfassungsbeschwerden aufgrund der Folgenabwägung eine einstweilige Anordnung ergeht.
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 1994 gibt Anlaß zu den folgenden Bemerkungen: Sowohl der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesjustizministerium, als auch den Landesjustizministerien ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 59, 280 ff.; 63, 332 ff.) bekannt, wonach in Auslieferungssachen im Regelfall bei nicht von vornherein völlig aussichtslosen Verfassungsbeschwerden aufgrund der Folgenabwägung eine einstweilige Anordnung ergeht.
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Demgegenüber ergibt sich etwa aus dem Urteil des Zweiten Senats vom 17. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 36 [43]) als selbstverständlich, daß eine Behörde die Möglichkeit hat, durch Abgabe einer entsprechenden Zusage den Erlaß einer einstweiligen Anordnung abzuwenden.
  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

    Da die Bundesrepublik Jugoslawien nach ihrem eigenen - wenn auch von deutscher Seite nicht geteilten - Verständnis mit der vormaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien identisch ist, fühlt sie sich an diesen Vertrag gebunden (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 20. Juni 1994 im Verfahren 2 BvR 844/94, S. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 10a B 3057/93

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Gewerbebetrieb

    etwa BVerfG, Urteil vom 8.4.1993 - 2 BvE 5/93 u.a. -, DVBl 1993, 547 , und Beschlüsse vom 3.5.1994, aaO, sowie vom 26.5.1994 - 2 BvR 844/94 -, NJW 1994, 2143 f; Beschlüsse des Gerichts vom 25.1.1979, aaO, 23.12.1980, aaO, und 16.5.1994, aaO..
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