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   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RVg 5/92   

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BSG, 05.05.1993 - 9/9a RVg 5/92 (https://dejure.org/1993,1826)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RVg 5/92 (https://dejure.org/1993,1826)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RVg 5/92 (https://dejure.org/1993,1826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 215
  • MDR 1993, 994
  • NZS 1993, 420
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1966 - IV ZR 37/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92
    Vielmehr kann neben diesem der von ihm vertretene angeblich Prozeßunfähige jederzeit selbständig geltend machen, er sei prozeßfähig (vgl Thomas/Putzo ZPO mit Gerichtsverfassungsgesetz 14. Auflage, § 57 Anm 3c zu § 57; BGH NJW 1966 S 2210).
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92
    Insbesondere gilt der Kläger, soweit er mit diesem Rechtsmittel seine Prozeßfähigkeit geltend macht, als prozeßfähig (Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl Anm 8a zu § 71 SGG; BSGE 5, 176).
  • BVerwG, 29.01.1963 - IV C 137.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92
    Aber schon wegen der schwerwiegenden Auswirkungen im einzelnen anhängigen Verfahren rechtfertigt sich das Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Feststellung seiner Prozeßunfähigkeit (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung S 234k I und Bundesverwaltungsgericht, DVBl 1963, 249) ähnlich wie bei der Vorbereitung einer Entmündigung nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht (vgl dazu § 654 ZPO aF und Albers in Baumbach/Lauterbach, Albers/Hartmann Zivilprozeßordnung 49. Aufl Anm 1 zu § 654, auch § 64a FGG aF für die Unterbringung nach § 1800 BGB aF).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Zwar ist ihr zuzugeben, daß das Gericht die Prozeßunfähigkeit einer Partei, für die ein gesetzlicher Vertreter nicht bestellt ist, nur feststellen darf, wenn es den Betroffenen zuvor persönlich angehört hat (vgl. BSG NJW 1994, 215).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das LSG hätte die Prozessunfähigkeit nur feststellen können, wenn es die Klägerin zuvor persönlich angehört hätte (Hinweis auf BSG vom 5. Mai 1993, SozR 3-1500 § 71 Nr. 1).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2023 - 29 K 140/23

    Krankhafter Querulantenwahn, partielle Prozessunfähigkeit

    BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RVg 5/92 -, juris Rn. 13.
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