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   BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94   

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https://dejure.org/1994,501
BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94 (https://dejure.org/1994,501)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1994 - 4 StR 136/94 (https://dejure.org/1994,501)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94 (https://dejure.org/1994,501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 GVG; § 74 GVG
    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch ein Gericht; Beachtung vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zuständigkeit - Verfahrensrüge - Grundsatz des gesetzlichen Richters

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung der sachlichen Unzuständigkeit der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 24, 74; StPO § 6, § 269

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 120
  • NJW 1994, 2369
  • MDR 1994, 710
  • NStZ 1994, 399
  • NZV 1994, 323
  • StV 1994, 414
  • JR 1995, 255
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94
    Der 5. Strafsenat hat sich zur Begründung seiner Ansicht lediglich auf die Entscheidung des 3. Strafsenats vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63 - (BGHSt 19, 273) bezogen.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94
    Dies gilt aber dann nicht, wenn das höhere Gericht willkürlich gehandelt hat; denn damit verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter (BGHSt 38, 172, 176; BGH NStZ 1992, 397; GA 1970, 25).
  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94
    Auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 StR 594/92 - (NJW 1993, 1607) gegen die Annahme eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses Bedenken geäußert.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot setzt voraus, daß die Annahme sachlicher Zuständigkeit auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BGHSt 40, 120, 122; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 16 GVG Rdn. 6, je m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht gehindert durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 120. Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden: Das Revisionsgericht hat gemäß § 6 StPO von Amts wegen und nicht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu beachten, daß das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts (objektiv) willkürlich für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters verstoßen hat.

    Das Oberlandesgericht Celle meint, es würde mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 120 abweichen.

    Es nimmt also an, daß die in BGHSt 40, 120 zum Revisionsverfahren - vor dem Bundesgerichtshof - für den Fall der willkürlichen Verkennung der sachlichen Zuständigkeit im Verhältnis zwischen Landgericht und Amtsgericht aufgestellten Grundsätze auch insofern gelten, als im Verfahren über die Revision gegen ein Berufungsurteil - vor dem Oberlandesgericht - eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit im Verhältnis von Schöffengericht und Strafrichter in Betracht kommt.

    a) Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß BGHSt 40, 120 (JZ 1995, 261 m. Anm. Engelhardt; JR 1995, 255 m. Anm. Sowada) zu einem Ausschnitt dieses Problemkreises, nämlich für den Fall, daß das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts willkürlich für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters verstoßen hat, entschieden, daß das Revisionsgericht - also der Bundesgerichtshof - dies gemäß § 6 StPO von Amts wegen und nicht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu beachten hat.

    Die Frage, ob diese Vorschrift des Verfahrensrechts verletzt worden ist, betrifft nicht die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, dessen Urteil mit der Revision angefochten ist, also nicht den Fall, wie er BGHSt 40, 120 (und den Folgeentscheidungen) zugrundeliegt.

    Gesichtspunkte des Gerichtsverfassungsrechts und der Verfahrenspraxis sprechen allerdings dafür, daß im Fall einer Sprungrevision die revisionsgerichtliche Prüfung, ob das Schöffengericht sich an Stelle des Strafrichters willkürlich für sachlich zuständig erklärt hat, nicht denselben Regeln folgt, wie sie nach BGHSt 40, 120 und der weiteren genannten Rechtsprechung des 4. Strafsenates für die revisionsgerichtliche Prüfung der Frage gelten, ob das Landgericht willkürlich seine sachliche Zuständigkeit statt einer solchen des Amtsgerichts angenommen hat.

    Die Anwendung der Maßstäbe von BGHSt 40, 120 auf die Fälle amtsgerichtlicher sachlicher Zuständigkeit würde daher gegebenenfalls dazu führen, daß das Urteil des Schöffengerichts aufgehoben wird und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen Strafrichter zurückverwiesen wird, der identisch ist mit dem Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne daß der Angeklagte oder andere Beschwerdeführer solches mit einer Verfahrensrüge begehrt hätten -.

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

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